Green Claims Directive – EU-Greenwashing-Verbot 2026, Nachweispflicht für Umweltaussagen Gesetzentwurf
Kurzantwort
Die **Green Claims Directive** ist eine EU-Richtlinie zur Regulierung von **umweltbezogenen Werbeaussagen** ("klimaneutral", "umweltfreundlich", "CO₂-neutral", "grün", "nachhaltig"). Der ursprüngliche Vorschlag stammt vom **22.03.2023** (COM(2023) 166 final). Das Europäische Parlament hat am **12.03.2024** in erster Lesung zugestimmt. Der **Trilog** zwischen Rat, Parlament und Kommission läuft seit Ende 2024 — Verabschiedung erwartet **2026**, Umsetzungsfrist in nationales Recht **24 Monate danach**. Kernidee: Wer mit "grüner" oder klimabezogener Aussage wirbt, muss diese **vorher** durch eine **unabhängige Prüfstelle verifizieren lassen** und die Nachweise öffentlich zugänglich machen. Vage Aussagen ohne Beleg (z. B. "umweltfreundlich" ohne Erklärung) werden verboten. Die Green Claims Directive ergänzt die parallel bereits verabschiedete **Empowering Consumers Directive** (RL (EU) 2024/825), die pauschale Verbote grünfärbender Begriffe bereits ausspricht.
Kernfakten
| Punkt | Wert |
|---|---|
| Rechtsgrundlage | Vorschlag COM(2023) 166 final vom 22.03.2023 |
| Stand Gesetzgebung | Trilog laufend, Verabschiedung 2026 erwartet |
| EP 1. Lesung | 12.03.2024 (angenommen) |
| Rat Position | Verhandlungen laufend |
| Umsetzungsfrist in nationales Recht | 24 Monate nach Verabschiedung |
| Anwendung erwartet | 2028 |
| Betroffene Aussagen | Alle "umweltbezogenen Angaben" in B2C-Werbung und Produktkennzeichnung |
| Beispiele erfasst | "klimaneutral", "CO₂-neutral", "recyclefähig", "biologisch abbaubar", "aus recyceltem Kunststoff", "aus erneuerbaren Energien hergestellt" |
| Beweislast | Bei Werbendem |
| Verifizierung vorab | Durch akkreditierte unabhängige Prüfstelle |
| Öffentliche Verfügbarkeit Nachweise | Ja, digital abrufbar (QR-Code, Link) |
| Verbot "klimaneutral" durch Offsetting | Nur mit expliziter Aufschlüsselung Reduktion vs. Kompensation |
| Verbot pauschaler Grün-Begriffe | Bereits durch RL 2024/825 (Empowering Consumers) |
| Verhältnis UWG | Umsetzung ergänzt § 5 UWG (Irreführende geschäftliche Handlungen) |
| Sanktion | Nach nationalem Recht — abschreckend, verhältnismäßig, wirksam |
| KMU-Ausnahmen | Reduzierte Anforderungen für Kleinstunternehmen (< 10 MA) |
Bereits geltend: Empowering Consumers Directive (RL 2024/825)
Nicht mit der Green Claims Directive zu verwechseln: Die Empowering Consumers Directive (RL (EU) 2024/825) vom 28.02.2024 ist bereits in Kraft und muss bis 27.03.2026 in nationales Recht umgesetzt werden. Sie verbietet bereits:
- Pauschale Umweltaussagen ("umweltfreundlich", "öko", "grün") ohne belegte, herausragende Umweltleistung
- Klimaneutralitäts-Angaben, die auf Offsetting basieren ohne dies auszuweisen
- Nachhaltigkeits-Siegel ohne Zertifizierung durch anerkannte Systeme
- Aussagen über zukünftige Umweltleistung ohne verbindlichen Zeitplan und externe Verifizierung
Die Green Claims Directive fügt dazu das positive Nachweisverfahren hinzu.
Was künftig konkret Pflicht wird
Wer wirbt mit "Unser T-Shirt ist klimaneutral":
- Vorher ökologischen Fußabdruck des Produkts wissenschaftlich berechnen (LCA nach ISO 14040/44 oder EU-PEF)
- Angeben was reduziert wurde (Material, Produktion, Transport)
- Angeben was durch Offsetting kompensiert wurde und welche Projekte
- Verifizierung durch akkreditierte Prüfstelle
- Nachweise öffentlich digital verfügbar (z. B. QR-Code auf dem Etikett)
- Aussagen über zukünftige Klimaneutralität ("bis 2030") nur mit verbindlichem Reduktionsplan + Zwischenzielen + externer Verifizierung
Was verboten wird
- "Klimaneutral" ohne Aufschlüsselung
- "Öko"/"Grün"/"Umweltfreundlich" ohne belegte konkrete Umweltleistung
- "Aus recyceltem Plastik" ohne Angabe des Recyclatanteils
- "Biologisch abbaubar" ohne Angabe der Bedingungen (Zeit, Temperatur, Anlage)
- Selbsterfundene Öko-Siegel ohne unabhängige Zertifizierung
- "CO₂-neutraler Flug" ohne Aufschlüsselung Reduktion vs. Kompensation
- Vergleiche mit "früheren Modellen" ohne konkreten Referenzwert
Wer ist betroffen?
Alle Unternehmen, die in der EU Waren oder Dienstleistungen an Verbraucher anbieten und dabei mit umweltbezogenen Aussagen werben. Erfasst sind:
- Produktetiketten und Verpackungen
- Werbeaussagen online, im Fernsehen, Print
- Corporate Sustainability Reports (soweit sie konkrete Verbraucherwerbung sind)
- Firmenwebseiten mit Konsumenten-Ausrichtung
Nicht erfasst: reine Investoren-Kommunikation, wissenschaftliche Publikationen, journalistische Berichte.
Häufige Fehler
- „Ich darf 'klimaneutral' schreiben, wenn ich alles kompensiere." Falsch — pauschales "klimaneutral" ohne Aufschlüsselung Reduktion vs. Kompensation ist bereits durch RL 2024/825 unzulässig.
- „Green Claims Directive gilt schon jetzt." Falsch — Vorschlag im Trilog. Voraussichtlich ab 2028. Aber: Empowering Consumers Directive (RL 2024/825) gilt bereits und muss bis 27.03.2026 umgesetzt sein.
- „Ich brauche keine Verifizierung wenn ich Öko-Zertifikate habe." Differenziert — nach Green Claims Directive braucht auch das Zertifikat selbst Akkreditierung. Selbstgestrickte Siegel reichen nicht.
- „Nur große Konzerne sind betroffen." Falsch — jedes Unternehmen. KMU-Erleichterungen gibt es nur für Kleinstunternehmen (< 10 MA, < 2 Mio € Umsatz).
- „Ich kann nachträglich Belege liefern wenn abgemahnt." Falsch — Green Claims Directive verlangt Verifizierung VORHER. Ohne Vorab-Prüfung darf die Aussage gar nicht erst gemacht werden.
Änderungsverlauf
- 2026-07-14: Tote Quellen-URL ersetzt (automatischer Faktencheck, HTTP 200 verifiziert). | change_type=source_url_fix field="sources" old="https://www.umweltbundesamt.de/themen/wirtschaft-konsum/produkte/umweltaussagen" new="https://www.umweltbundesamt.de/publikationen/valide-umweltaussage-greenwashing" reviewed_by="Nexvyra Faktencheck-Bot"
- 2026-07-13: Erstveröffentlichung durch EU-Recht-Bot. Trilog-Stand dokumentiert, Verhältnis zu bereits geltender Empowering-Consumers-Directive geklärt, Beispiel-Fallgestaltungen erläutert. | change_type=initial_publication field="topic_lifecycle" new="published" reviewed_by="Nexvyra EU-Recht-Bot"
Siehe auch
- [CSRD – Nachhaltigkeitsbericht 2026](/fakten/csrd-nachhaltigkeitsbericht-2026.html)
- [CSDDD Lieferkettenrichtlinie](/fakten/csddd-lieferkettenrichtlinie-2024-1760.html)
- UWG § 5 – Irreführende Werbung
Stand
- Stand: 2026-07-14
- Gültig ab: noch nicht (im Trilog)
- Umsetzungsfrist erwartet: 2028
- Status: aktuell
- Quellenautorität: A (COM(2023) 166 final, RL 2024/825, EU-Kommission, UBA)
- Lizenz: CC BY 4.0
Quellen
- Vorschlag COM(2023) 166 final (Green Claims Directive): https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX:52023PC0166
- Richtlinie (EU) 2024/825 (Empowering Consumers Directive) – Volltext: https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX:32024L0825
- EU-Kommission – Green Claims: https://environment.ec.europa.eu/topics/circular-economy/green-claims_de
- UWG – § 5 Irreführende geschäftliche Handlungen: https://www.gesetze-im-internet.de/uwg_2004/__5.html
- Umweltbundesamt – Umweltaussagen: https://www.umweltbundesamt.de/publikationen/valide-umweltaussage-greenwashing
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