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KfW 261 – Wohngebäude-Kredit für energetische Sanierung In Kraft

Inhaltlich verantwortlich: Andreas Warkentin (warepoint-media GbR) · letzte Änderung: 2026-09-05 · letzte Prüfung: 2026-09-05 · Quellen-Autorität A Fehler melden ✉
Kurzantwort Der KfW-Kredit 261 ist der zentrale Förderkredit für die Komplettsanierung eines Wohngebäudes zum Effizienzhaus. Seit der neuen BEG-WG-Richtlinie vom 17. Juli 2026 (in Kraft seit 21. Juli 2026) bietet er einheitlich bis zu 150.000 € je Wohneinheit; gefördert werden nur noch Effizienzhaus-Stufen mit Erneuerbare-Energien-Klasse (EE) oder Nachhaltigkeits-Klasse (NH), wobei erneuerbare Energien und/oder unvermeidbare Abwärme mindestens 65 % des Wärme- und Kältebedarfs decken müssen. Der Tilgungszuschuss liegt je nach Effizienzhaus-Stufe und Boni zwischen 5 % und maximal 40 % des Kreditbetrags. Antrag vor Vorhabenbeginn über einen Finanzierungspartner (Hausbank), Einbindung eines Energieeffizienz-Experten (EEE) ist zwingend.

Kernfakten

PunktWert
ProgrammnameBundesförderung für effiziente Gebäude – Wohngebäude Kredit (BEG WG)
Programmnummer261
Max. Kredit je Wohneinheit (einheitlich)150.000 €
Tilgungszuschuss Bandbreite0 % bis 40 % (EH 85 EE und EH 70 EE ohne Basis-Tilgungszuschuss)
Mindestalter Gebäude bei Antrag5 Jahre
Geförderte Stufen (nur mit EE- oder NH-Klasse)Effizienzhaus Denkmal, 85, 70, 55, 40 – jeweils EE oder NH
Pflichtanteil erneuerbare Energien/Abwärmemind. 65 % des Wärme- und Kältebedarfs
Pflicht Energieeffizienz-Experte (EEE)ja
Antragswegüber Finanzierungspartner, vor Vorhabenbeginn
Auszahlung Tilgungszuschussnach Abschluss durch KfW gutgeschrieben

Tilgungszuschuss nach Effizienzhaus-Stufe

Seit dem 21.07.2026 gelten folgende Basis-Tilgungszuschüsse (Kreditförderung, nicht-kommunale Antragsteller):

| Effizienzhaus-Stufe | Tilgungszuschuss (Basis) | Max. Betrag je Wohneinheit (von max. 150.000 €) | |---|---|---| | EH 40 EE | 10 % | bis zu 15.000 € | | EH 55 EE | 5 % | bis zu 7.500 € | | EH Denkmal EE | 5 % | bis zu 7.500 € | | EH 85 EE / EH 70 EE | kein Basis-Tilgungszuschuss (Förderung über zinsverbilligten Kredit; bei EH 70 EE Tilgungszuschuss nur über WPB-/SerSan-Bonus) | – |

Kommunale Antragsteller erhalten stattdessen Investitionszuschüsse von 10 % (EH Denkmal EE/85 EE) bis 25 % (EH 40 EE).

Zusätzliche Boni

Voraussetzungen

Antragsweg

  1. Energieeffizienz-Experten (EEE) auswählen und „Bestätigung zum Antrag" (BzA) erstellen lassen.
  2. Bei einem Finanzierungspartner (Hausbank/Bausparkasse) den Förderkredit beantragen – vor Vorhabenbeginn.
  3. Kreditzusage abwarten und Kreditvertrag unterzeichnen.
  4. Sanierung durchführen lassen, Auszahlung über bis zu 12 Monate (Annuitätendarlehen) bzw. nach Kreditvariante.
  5. Nach Fertigstellung „Bestätigung nach Durchführung" (BnD) durch den EEE einreichen.
  6. KfW schreibt den Tilgungszuschuss dem Kreditkonto gut – er reduziert die Restschuld direkt.

Änderungsverlauf

Stand

Quellen

Letzte Änderung:
2026-09-05
Letzte Prüfung:
2026-09-05
In Kraft seit:
2026-07-21
Status:
In Kraft
Quellen-Autorität:
A
Lizenz:
CC BY 4.0