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Wohngeld 2026 (Wohngeld-Plus) – Höchstbeträge, Mietstufen, Berechnung In Kraft

Inhaltlich verantwortlich: Andreas Warkentin (warepoint-media GbR) · letzte Änderung: 2026-10-01 · letzte Prüfung: 2026-10-01 · Quellen-Autorität A Fehler melden ✉
Kurzantwort Das **Wohngeld** ist ein staatlicher Mietzuschuss für Haushalte mit niedrigem Einkommen, geregelt im **Wohngeldgesetz (WoGG)**. Seit der **Wohngeld-Plus-Reform** zum 01.01.2023 wurde der Bezieherkreis **deutlich erweitert**, eine **Klimakomponente** sowie **Heizkostenkomponente** eingeführt. Zum **01.01.2025** erfolgte die erste **Dynamisierungs-Anpassung** nach § 43 WoGG; **2026 gelten weiter die Werte 2025** (eine weitere Fortschreibung zum 01.01.2027 ist in § 43 WoGG vorgesehen, derzeit aber Gegenstand eines Reformentwurfs der Bundesregierung; Stand 2026-10-01 nicht beschlossen). Der **durchschnittliche Wohngeldanspruch** lag im Dezember 2025 bei **296 €/Monat** je Haushalt (Statistisches Bundesamt). Maßgeblich für die Höhe sind drei Faktoren: **Haushaltsgröße**, **Mietstufe der Gemeinde** (I–VII) und **Einkommen**. Wohngeld muss bei der **Wohngeldbehörde der Gemeinde** beantragt werden — Anspruch entsteht ab dem **Antragsmonat**, nicht rückwirkend.

Kernfakten

PunktWert
RechtsgrundlageWohngeldgesetz (WoGG) [gesetze-im-internet.de]
ReformWohngeld-Plus, in Kraft 01.01.2023
Letzte Dynamisierung01.01.2025 (§ 43 WoGG)
Nächste Fortschreibunggesetzlich zum 01.01.2027 vorgesehen (§ 43 WoGG); Reformentwurf der Bundesregierung sieht Änderungen vor, Stand 2026-10-01 nicht beschlossen
Durchschnittsanspruch (Dezember 2025)296 €/Monat je Haushalt (Destatis)
Klimakomponente [§ 12 Abs. 7 WoGG]Zuschlag zu den Höchstbeträgen: 1 Pers. 19,20 €; 2 Pers. 24,80 €; 3 Pers. 29,60 €; 4 Pers. 34,40 €; 5 Pers. 39,20 €; je weitere Person 4,80 €
Heizkostenentlastung [§ 12 Abs. 6 WoGG]Pauschale je Haushaltsgröße (Gesamtbetrag): 1 Pers. 110,40 €; 2 Pers. 142,60 €; 3 Pers. 170,20 €; 4 Pers. 197,80 €; 5 Pers. 225,40 €; je weitere Person 27,60 €
MietstufenI (günstig) bis VII (teuer) [§ 12 WoGG]
Höchstbetrag Miete 1-Personen-Haushalt Stufe IV511 € (seit 01.01.2025) [Anlage 1 WoGG]
Höchstbetrag Miete 2-Personen-Haushalt Stufe IV619 €
Höchstbetrag Miete 4-Personen-Haushalt Stufe IV858 €
Höchstbetrag Miete 4-Personen-Haushalt Stufe VII1.139 €
AntragsbehördeWohngeldbehörde am Wohnort (Stadt/Gemeinde)
Anspruch abAntragsmonat (nicht rückwirkend) [§ 25 WoGG]
BewilligungszeitraumSoll 12 Monate; bei gleichbleibenden Verhältnissen bis zu 24 Monate möglich [§ 25 Abs. 1 WoGG]
AusschlussEmpfänger von Grundsicherungsgeld (SGB II, früher Bürgergeld), Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung, Hilfe zum Lebensunterhalt (SGB XII), bestimmten Leistungen nach dem AsylbLG u. a. [§ 7 WoGG]; Auszubildende, die dem Grunde nach BAföG-förderfähig sind [§ 20 Abs. 2 WoGG]
VermögenKein Wohngeldanspruch bei erheblichem Vermögen [§ 21 Nr. 3 WoGG]
Lastenzuschuss für EigentümerJa, für selbstgenutzte Immobilien [§ 3 Abs. 2 WoGG]
Mietzuschuss für MieterJa, klassischer Fall [§ 3 Abs. 1 WoGG]

Geltungsbereich

Das WoGG gilt für Mieter (Mietzuschuss) und Eigentümer (Lastenzuschuss) mit Wohnsitz in Deutschland, deren Einkommen unter den maßgeblichen Höchstgrenzen liegt. Ausgeschlossen sind u. a. (§ 7, § 20 Abs. 2 WoGG):

Wohngeld und diese Leistungen schließen sich also gegenseitig aus. Dieser Ausschluss soll Doppelförderung vermeiden.

Wie wird Wohngeld berechnet — die drei Faktoren

1. Haushaltsgröße. Je mehr Personen, desto höher die Höchstmiete und der Anspruch.

2. Mietstufe (§ 12 WoGG). Jede Gemeinde wird einer von sieben Mietstufen zugeordnet, basierend auf dem Mietenniveau, also der prozentualen Abweichung der Quadratmetermieten vom Bundesdurchschnitt (Stufe I: niedriger als −15 %; Stufe VII: 35 % und höher; § 12 Abs. 5 WoGG). Das Mietenniveau wird vom Statistischen Bundesamt festgestellt (§ 12 Abs. 2–4 WoGG).

3. Anrechenbares Jahreseinkommen. Bruttoeinkommen aller Haushaltsmitglieder, gemindert um Pauschalen:

Formel-Logik: Wohngeld = f(Höchstmiete; bereinigtes Einkommen; Haushaltsgröße) — eine komplexe Formel des § 19 WoGG. Praktisch: der Wohngeldrechner des BMWSB ist online verfügbar und gibt eine zuverlässige Schätzung.

Häufige Fehler

Änderungsverlauf

Stand

Quellen

Letzte Änderung:
2026-10-01
Letzte Prüfung:
2026-10-01
In Kraft seit:
2025-01-01
Status:
In Kraft
Quellen-Autorität:
A
Lizenz:
CC BY 4.0