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Glossar

Kurz erklärt: die wichtigsten Abkürzungen und Begriffe rund um Energie-, Förder- und Baurecht in Deutschland.

Behörden und Institutionen

BAFA – Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle. Bearbeitet die Zuschuss-Anträge für die meisten Einzelmaßnahmen des BEG sowie die Energieberatungsförderung.

KfW – Kreditanstalt für Wiederaufbau. Vergibt zinsverbilligte Kredite und Zuschüsse, insbesondere für Wärmepumpen-Förderung (Programm 458) und energetische Sanierung (Programm 261).

BMWK – Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz. Setzt die politischen Rahmenbedingungen für GEG/GMG und BEG.

BBSR – Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung. Betreibt das offizielle GEG-Infoportal.

dena – Deutsche Energie-Agentur. Führt die Energieeffizienz-Expertenliste, aus der zugelassene Energieberater für iSFP und BEG-Anträge stammen müssen.

Gesetze und Verordnungen

GEG – Gebäudeenergiegesetz. Aktuelles Bundesgesetz (seit 2020), das energetische Anforderungen an Wohn- und Nichtwohngebäude regelt. Wird voraussichtlich am 1. November 2026 vom GMG abgelöst.

GMG – Gebäudemodernisierungsgesetz. Nachfolger des GEG, vom Bundeskabinett am 13. Mai 2026 beschlossen. Hebt die 65-Prozent-Erneuerbare-Pflicht beim Heizungstausch auf, führt eine Bio-Treppe ab 2029 ein.

EPBD – Energy Performance of Buildings Directive (EU-Richtlinie 2024/1275). Vereinheitlicht die Energieeffizienz-Skala europaweit auf A0 bis G und gibt Mindeststandards vor.

WPG – Wärmeplanungsgesetz. Verpflichtet Kommunen zur kommunalen Wärmeplanung. Großstädte bis 30. Juni 2026, kleinere Kommunen bis 30. Juni 2028.

HeizkostenV – Heizkostenverordnung. Regelt die verbrauchsabhängige Abrechnung von Heizkosten in Mietwohnungen.

TrinkwV – Trinkwasserverordnung. Enthält unter anderem die Pflicht zur regelmäßigen Legionellenprüfung in Mehrfamilienhäusern.

1. BImSchV – Erste Bundes-Immissionsschutzverordnung. Regelt die Emissionsgrenzwerte für Kleinfeuerungsanlagen (Öfen, kleine Heizkessel).

CO2KostAufG – Kohlendioxidkostenaufteilungsgesetz. Verteilt die CO2-Bepreisung beim Heizen zwischen Vermieter und Mieter in zehn Stufen, abhängig von der energetischen Qualität des Gebäudes.

Förderprogramme

BEG – Bundesförderung für effiziente Gebäude. Dachprogramm, unter dem die einzelnen Förderschienen WG (Wohngebäude), NWG (Nichtwohngebäude) und EM (Einzelmaßnahmen) zusammengefasst sind.

BEG EM – Bundesförderung für effiziente Gebäude, Einzelmaßnahmen. Förderung einzelner Sanierungsmaßnahmen wie Dämmung, Fenstertausch, Heizungsoptimierung. Antrag beim BAFA.

BEG WG – Bundesförderung für effiziente Gebäude, Wohngebäude. Förderung umfassender Sanierungen zum Effizienzhaus, oder Heizungstausch in Wohngebäuden. Antrag bei der KfW.

BEG NWG – Bundesförderung für effiziente Gebäude, Nichtwohngebäude. Analog für gewerbliche Gebäude.

BEW – Bundesförderung effiziente Wärmenetze. Förderung des Aufbaus und der Modernisierung von Fern- und Nahwärmenetzen.

KfW 261 – Wohngebäude-Kredit. Zinsverbilligter Kredit mit Tilgungszuschuss für umfassende energetische Sanierung.

KfW 458 – Heizungsförderung für Wohngebäude. Zuschussprogramm für den Einbau von Wärmepumpen, Biomasseheizungen, Solarthermie usw.

KfW 358/359 – Ergänzungskredit zur Heizungsförderung. Deckt die Kosten ab, die über den Zuschuss hinausgehen.

iSFP – Individueller Sanierungsfahrplan. Roadmap eines qualifizierten Energieberaters für die schrittweise Sanierung eines Gebäudes. Wer ihn vorlegt, bekommt 5 Prozentpunkte zusätzlichen Bonus auf BEG-Einzelmaßnahmen.

Technische Begriffe

U-Wert – Wärmedurchgangskoeffizient. Misst, wie viel Wärme durch ein Bauteil verloren geht. Einheit W/(m²·K). Niedriger ist besser. GEG verlangt z. B. U-Wert ≤ 0,24 W/(m²·K) für gedämmte oberste Geschossdecken.

WG / WE – Wohngebäude / Wohneinheit.

EFH / ZFH / MFH – Einfamilien-, Zweifamilien-, Mehrfamilienhaus.

Effizienzhaus – Energetischer Standard nach BEG. Stufen 40, 55, 70, 85, 100. Niedrigere Zahl bedeutet besser. Effizienzhaus 55 verbraucht 55 Prozent der Primärenergie eines Referenzhauses.

Bedarfsausweis – Energieausweis, der auf einer bautechnischen Bewertung beruht. Pflicht für ältere, nicht modernisierte Wohngebäude mit max. 4 Wohneinheiten und Bauantrag vor 1.11.1977.

Verbrauchsausweis – Energieausweis, der auf dem realen Verbrauch der letzten drei Jahre basiert. Einfacher und günstiger, aber nur für bestimmte Gebäudetypen erlaubt.

hydraulischer Abgleich – technisches Verfahren, das den Wasserdurchfluss in einer Heizungsanlage so einstellt, dass jeder Heizkörper die richtige Wärmemenge bekommt. Pflicht in vielen Förder- und Energieeinspar-Kontexten.

Bio-Treppe – Neuerung im GMG: fossile Heizungen, die ab 2029 neu eingebaut werden, müssen einen wachsenden Anteil biogener Brennstoffe (Biomethan, Bioöl) nutzen. 10 Prozent ab 2029, stufenweise steigend bis 2040.

Stand:
2026-05-24
Lizenz:
CC BY 4.0