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← Alle News · Behörden · Ereignis: 2026-07-08 · Publiziert: 2026-07-14

EDPB verabschiedet Leitlinien zur Anonymisierung und zum Web-Scraping für generative KI

Kurzmeldung

Der Europäische Datenschutzausschuss (EDPB) hat in seiner Plenarsitzung am 8. Juli 2026 zwei neue Leitlinien angenommen: Guidelines zur Anonymisierung und Guidelines zum Web-Scraping im Kontext generativer KI. Zusätzlich verabschiedete das Gremium die finale Fassung seiner Leitlinien zur Verarbeitung personenbezogener Daten mittels Blockchain-Technologien. Die beiden neuen Leitlinien stehen bis zum 30. Oktober 2026 in öffentlicher Konsultation.

Kernfakten

PunktWert
Datum2026-07-08
InstitutionEuropäischer Datenschutzausschuss (EDPB), Plenarsitzung
DokumenteLeitlinien Anonymisierung; Leitlinien Web-Scraping (generative KI); finale Blockchain-Leitlinien
RechtsgrundlageDSGVO (VO (EU) 2016/679), insb. Art. 6, Art. 9; Bezug EuGH C-413/23 P, C-136/17
WirkungAuslegungshilfe; öffentliche Konsultation bis 30.10.2026

Was das bedeutet

Für Unternehmen, die KI-Modelle trainieren oder personenbezogene Daten anonymisieren, konkretisiert der EDPB zentrale Compliance-Fragen. Die Anonymisierungs-Leitlinie stellt einen praktischen Prüfrahmen mit drei Kriterien auf – keine Isolierung einzelner Datensätze, keine Verknüpfbarkeit, keine Inferenz; sind alle drei erfüllt, gelten Daten als anonym. Sie unterscheidet einen „kontextuellen" und einen vereinfachten Ansatz und berücksichtigt die EuGH-Rechtsprechung (u.a. C-413/23 P EDPS/SRB). Die Web-Scraping-Leitlinie klärt die DSGVO-Anforderungen an das automatisierte Sammeln von Daten für KI-Training: Sie betont die Grundsätze Zweckbindung, Transparenz, Richtigkeit und Datenminimierung und baut auf der EDPB-Stellungnahme zu KI-Modellen auf, insbesondere zur Nutzung des berechtigten Interesses (Art. 6 DSGVO) als Rechtsgrundlage. Für besondere Kategorien personenbezogener Daten gilt weiterhin das grundsätzliche Verarbeitungsverbot: Erforderlich sind sowohl eine Rechtsgrundlage nach Art. 6 als auch eine Ausnahme nach Art. 9 Abs. 2 DSGVO. Da beide Leitlinien noch in Konsultation stehen, sind Änderungen bis zur Endfassung möglich; Betroffene können bis zum 30. Oktober 2026 Stellung nehmen.

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