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← Alle News · Frist · Ereignis: 2026-08-12 · Publiziert: 2026-07-13

Frist 12.08.2026 – EU-Verpackungsverordnung (PPWR, VO 2025/40) wird anwendbar (noch 30 Tage)

Frist 12.08.2026 – EU-Verpackungsverordnung (PPWR, VO 2025/40) wird anwendbar (noch 30 Tage)

Kurzmeldung

In 30 Tagen, am 12. August 2026, wird die EU-Verpackungsverordnung (PPWR – VO (EU) 2025/40) unmittelbar anwendbar. Sie löst die bisherige Verpackungsrichtlinie 94/62/EG ab und gilt als EU-Verordnung ohne nationale Umsetzung direkt. In Kraft ist die Verordnung bereits seit dem 11.02.2025; ab dem Anwendungsdatum greifen die ersten Pflichten, während zentrale Quoten und Verbote gestuft erst ab 2030 wirken.

Kernfakten

PunktWert
Datum2026-08-12 (Anwendungsdatum)
Gericht/InstitutionVerordnung (EU) 2025/40 (PPWR)
RechtsgrundlageVO (EU) 2025/40 vom 19.12.2024; ersetzt Richtlinie 94/62/EG
In Kraft seit2025-02-11
WirkungUnmittelbar anwendbar ab 12.08.2026 (keine nationale Umsetzung nötig)

Was das bedeutet

Ab dem 12.08.2026 ist die PPWR der maßgebliche Rechtsrahmen für Verpackungen und Verpackungsabfall in der EU. Für Hersteller, Importeure und Inverkehrbringer gilt: Das nationale Verpackungsgesetz (VerpackG) tritt hinter die unmittelbar geltende Verordnung zurück und wird angepasst; eigene abweichende nationale Verpackungsregeln sind nur noch im Rahmen der von der VO eröffneten Spielräume möglich. Einzelne Vorgaben – etwa das Verbot sehr leichter Kunststofftragetaschen (< 15 μm) – greifen bereits mit dem Anwendungsdatum. Die praxisträchtigen Kernpflichten wie verbindliche Recyclingfähigkeit, Recyclatanteil-Quoten und die Einweg-Verbote nach Anlage V wirken dagegen gestuft ab dem 01.01.2030 bzw. 12.08.2030. Betroffene Unternehmen sollten die 30-Tage-Frist nutzen, um Kennzeichnung, Registrierung (in Deutschland: LUCID/Zentrale Stelle Verpackungsregister) und Sortiment auf die PPWR-Systematik auszurichten.

Für vertiefte Information

Quelle

Stand