EuGH C-738/22 P – Milliardenbuße von rund 4,1 Mrd. € gegen Google/Alphabet wegen Android bestätigt
Kurzmeldung
Der Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) hat am 2. Juli 2026 im Rechtsmittelverfahren C-738/22 P die von der Europäischen Kommission gegen Google und Alphabet verhängte Geldbuße von rund 4,1 Milliarden Euro endgültig bestätigt. Er wies das Rechtsmittel gegen das Urteil des Gerichts der EU (EuG) zurück. Hintergrund ist der 2018 festgestellte Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung rund um das Betriebssystem Android: Hersteller erhielten eine Lizenz für den Google-App-Store nur, wenn sie zugleich Googles Such-App und den Chrome-Browser vorinstallierten. Gegen die Entscheidung ist kein weiteres Rechtsmittel mehr möglich.
Kernfakten
| Punkt | Wert |
|---|---|
| Datum | 2026-07-02 |
| Gericht/Institution | Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) |
| Aktenzeichen | C-738/22 P (Google und Alphabet / Kommission) |
| Verfahrensart | Rechtsmittel gegen EuG-Urteil (T-604/18) |
| Rechtsgrundlage | Art. 102 AEUV (Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung) |
| Wirkung | Geldbuße rund 4,1 Mrd. € rechtskräftig; unionsweite Wirkung |
Was das bedeutet
Der EuGH stellt klar, dass die verpflichtende Vorinstallation von Such-App und Browser sowie die sogenannten Anti-Fragmentierungsvereinbarungen (mit denen Hersteller zusicherten, keine Geräte mit nicht genehmigten Android-Varianten zu verkaufen) den Wettbewerb auf digitalen Märkten unzulässig beschränken konnten. Das EuG habe den gesamten wirtschaftlichen Kontext – einschließlich der Vereinbarungen zur Aufteilung von Werbeeinnahmen – einbeziehen und von einer Status-quo-Präferenz der Nutzer für vorinstallierte Apps ausgehen dürfen. Für den Missbrauch komme es nicht zwingend darauf an, dass nur ebenso leistungsfähige Wettbewerber verdrängt werden; angesichts der Besonderheiten digitaler Märkte genüge die Eignung, den Wettbewerb insgesamt zu beschränken und Markteintrittshürden zu erhöhen. Praktisch bestätigt das Urteil die strenge kartellrechtliche Linie der EU gegenüber marktbeherrschenden Digitalkonzernen und stützt die Durchsetzung von Wettbewerbsregeln, die parallel zum Digital Markets Act (DMA) die Wahlfreiheit von Geräteherstellern, App-Anbietern und Verbrauchern schützen sollen. Auch die Höhe der Geldbuße beanstandete der Gerichtshof nicht.
Quelle
- EuGH, Urteil vom 2. Juli 2026, Rechtssache C-738/22 P (Google und Alphabet / Kommission), Pressemitteilung „Google Android": https://curia.europa.eu/juris/liste.jsf?num=C-738/22
- dejure.org-Permalink zur Entscheidung: https://dejure.org/2026,19328
- beck-aktuell vom 2. Juli 2026 (Az. C-738/22 P): https://www.beck-aktuell.de/heute-im-recht/rechtsprechung/eugh-C73822-google-strafe-4-milliarden-euro-eu-kommission-machtmissbrauch-andriod-chrome-2026-07-02
Stand
- News-Publikation: 2026-07-15
- Ereignis-Datum: 2026-07-02
- Rechtsbereich: Allgemein / EU-Wettbewerbsrecht
- Autorität: A
- Lizenz: CC BY 4.0