Bürokratierückbau in Gewerbeordnung und Energieverbrauchskennzeichnungsgesetz im Bundesgesetzblatt verkündet (BGBl. 2026 I Nr. 215)
Bürokratierückbau in Gewerbeordnung und Energieverbrauchskennzeichnungsgesetz im Bundesgesetzblatt verkündet (BGBl. 2026 I Nr. 215)
Kurzmeldung
Das Gesetz zum Bürokratierückbau in der Gewerbeordnung und dem Energieverbrauchskennzeichnungsgesetz sowie anderer Rechtsvorschriften zur Aufhebung von Berichtspflichten wurde am 23. Juli 2026 im Bundesgesetzblatt (BGBl. 2026 I Nr. 215) verkündet (Ausfertigung: 20. Juli 2026). Federführend ist das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (GESTA E020). Der Bundestag hatte das Gesetz am 11. Juni 2026 in der vom Wirtschaftsausschuss geänderten Fassung beschlossen. Ziel ist der Abbau entbehrlicher Vorschriften und Berichtspflichten für Unternehmen und Verwaltung.
Kernfakten
| Punkt | Wert |
|---|---|
| Datum | 2026-07-23 (Verkündung im BGBl.) |
| Gericht/Institution | Deutscher Bundestag / Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (Federführung) |
| Aktenzeichen | BGBl. 2026 I Nr. 215; GESTA E020; Ausfertigung 20.07.2026; FNA u. a. 7100-1, 7104-6, 754-25 |
| Rechtsgrundlage | Änderungen u. a. der Gewerbeordnung (GewO), des Energieverbrauchskennzeichnungsgesetzes (EnVKG), des Bundesbedarfsplangesetzes (BBPlG) und des Investitionsgesetzes Kohleregionen (InvKG) |
| Wirkung | Inkrafttreten nach den im verkündeten Text geregelten Zeitpunkten |
Was das bedeutet
Das Gesetz bündelt mehrere Entlastungsmaßnahmen. Nach der Begründung des Gesetzgebers entfällt unter anderem die Weiterbildungspflicht für Immobilienmakler sowie Wohnimmobilienverwalter, und das Nationale Heizungslabel wird abgeschafft. Zudem werden Berichtspflichten von Übertragungsnetzbetreibern (u. a. nach § 5 Bundesbedarfsplangesetz) gestrichen sowie Berichtspflichten nach dem Investitionsgesetz Kohleregionen zeitlich abgestimmt und in ihrer Frequenz reduziert. Der Gesetzgeber beziffert die erwarteten Einsparungen auf rund 57,7 Mio. Euro, davon etwa 47,6 Mio. Euro in der Immobilienwirtschaft und rund 10 Mio. Euro in der Verwaltung durch den Wegfall des Nationalen Heizungslabels. Für kleine und mittlere Unternehmen, Makler und Verwalter bedeutet dies weniger laufende Dokumentations- und Nachweispflichten. Wer betroffene Prozesse (etwa Weiterbildungsnachweise oder Kennzeichnungen) organisiert, sollte die konkreten Anwendungszeitpunkte prüfen; maßgeblich sind die im Bundesgesetzblatt verkündeten Inkrafttretensregeln.
Für vertiefte Information
Quelle
- Bundesgesetzblatt, „Gesetz zum Bürokratierückbau in der Gewerbeordnung und dem Energieverbrauchskennzeichnungsgesetz sowie anderer Rechtsvorschriften zur Aufhebung von Berichtspflichten" (BGBl. 2026 I Nr. 215 vom 23.07.2026): https://www.recht.bund.de/bgbl/1/2026/215/VO.html
- ELI-Permalink: https://www.recht.bund.de/eli/bund/bgbl-1/2026/215
- Regelungstext (PDF, MD5 abcd24b3b835234733639634e06fb0fe): https://www.recht.bund.de/bgbl/1/2026/215/regelungstext.pdf?__blob=publicationFile&v=1
- Deutscher Bundestag, Textarchiv zur Beratung (Weniger Bürokratie bei Gewerbeordnung und Verbrauchskennzeichnung): https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2026/kw24-de-buerokratierueckbau-1183824
Stand
- News-Publikation: 2026-07-27
- Ereignis-Datum: 2026-07-23
- Rechtsbereich: Allgemein
- Autorität: A
- Lizenz: CC BY 4.0