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← Alle News · Gesetzgebung · Ereignis: 2026-07-23 · Publiziert: 2026-07-27

Bürokratierückbau in Gewerbeordnung und Energieverbrauchskennzeichnungsgesetz im Bundesgesetzblatt verkündet (BGBl. 2026 I Nr. 215)

Bürokratierückbau in Gewerbeordnung und Energieverbrauchskennzeichnungsgesetz im Bundesgesetzblatt verkündet (BGBl. 2026 I Nr. 215)

Kurzmeldung

Das Gesetz zum Bürokratierückbau in der Gewerbeordnung und dem Energieverbrauchskennzeichnungsgesetz sowie anderer Rechtsvorschriften zur Aufhebung von Berichtspflichten wurde am 23. Juli 2026 im Bundesgesetzblatt (BGBl. 2026 I Nr. 215) verkündet (Ausfertigung: 20. Juli 2026). Federführend ist das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (GESTA E020). Der Bundestag hatte das Gesetz am 11. Juni 2026 in der vom Wirtschaftsausschuss geänderten Fassung beschlossen. Ziel ist der Abbau entbehrlicher Vorschriften und Berichtspflichten für Unternehmen und Verwaltung.

Kernfakten

PunktWert
Datum2026-07-23 (Verkündung im BGBl.)
Gericht/InstitutionDeutscher Bundestag / Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (Federführung)
AktenzeichenBGBl. 2026 I Nr. 215; GESTA E020; Ausfertigung 20.07.2026; FNA u. a. 7100-1, 7104-6, 754-25
RechtsgrundlageÄnderungen u. a. der Gewerbeordnung (GewO), des Energieverbrauchskennzeichnungsgesetzes (EnVKG), des Bundesbedarfsplangesetzes (BBPlG) und des Investitionsgesetzes Kohleregionen (InvKG)
WirkungInkrafttreten nach den im verkündeten Text geregelten Zeitpunkten

Was das bedeutet

Das Gesetz bündelt mehrere Entlastungsmaßnahmen. Nach der Begründung des Gesetzgebers entfällt unter anderem die Weiterbildungspflicht für Immobilienmakler sowie Wohnimmobilienverwalter, und das Nationale Heizungslabel wird abgeschafft. Zudem werden Berichtspflichten von Übertragungsnetzbetreibern (u. a. nach § 5 Bundesbedarfsplangesetz) gestrichen sowie Berichtspflichten nach dem Investitionsgesetz Kohleregionen zeitlich abgestimmt und in ihrer Frequenz reduziert. Der Gesetzgeber beziffert die erwarteten Einsparungen auf rund 57,7 Mio. Euro, davon etwa 47,6 Mio. Euro in der Immobilienwirtschaft und rund 10 Mio. Euro in der Verwaltung durch den Wegfall des Nationalen Heizungslabels. Für kleine und mittlere Unternehmen, Makler und Verwalter bedeutet dies weniger laufende Dokumentations- und Nachweispflichten. Wer betroffene Prozesse (etwa Weiterbildungsnachweise oder Kennzeichnungen) organisiert, sollte die konkreten Anwendungszeitpunkte prüfen; maßgeblich sind die im Bundesgesetzblatt verkündeten Inkrafttretensregeln.

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