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← Alle News · Gesetzgebung · Ereignis: 2026-07-21 · Publiziert: 2026-07-28

Gesetz zur Sicherung der Versorgungssicherheit Strom (Kapazitätsmarkt) im Bundesgesetzblatt verkündet (BGBl. 2026 I Nr. 210a)

Kurzmeldung

Das Gesetz zur Sicherung der Versorgungssicherheit Strom und zur Bereitstellung neuer Kapazitäten und zur Änderung der Besonderen Gebührenverordnung BNetzA wurde am 21. Juli 2026 im Bundesgesetzblatt (BGBl. 2026 I Nr. 210a) verkündet (Ausfertigung: 21. Juli 2026). Federführend ist das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (GESTA E036). Der Deutsche Bundestag hatte den Regierungsentwurf (Drucksache 21/6279) am 9. Juli 2026 beschlossen. Kern des Gesetzes ist die Einführung eines Kapazitätsmarkts, der die Verfügbarkeit steuerbarer Stromleistung absichern soll – „auch wenn die Sonne nicht scheint und der Wind nicht weht".

Kernfakten

PunktWert
Datum2026-07-21 (Verkündung im BGBl.)
Gericht/InstitutionDeutscher Bundestag / Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (Federführung)
AktenzeichenBGBl. 2026 I Nr. 210a; GESTA E036; Ausfertigung 21.07.2026; FNA neu 752-18, 202-5-16; Regierungsentwurf Drucksache 21/6279
RechtsgrundlageNeues Strom-Versorgungssicherheits- und Kapazitätengesetz; Änderung der Besonderen Gebührenverordnung BNetzA
WirkungVerkündet am 21.07.2026; erste Ausschreibung steuerbarer Kapazitäten (rund 11 Gigawatt) in den kommenden zwölf Monaten; Kapazitätsmarkt zur Bedarfsdeckung ab 2031; weitere Ausschreibungen 2027 und 2029

Was das bedeutet

Der neu eingeführte Kapazitätsmarkt entlohnt Anbieter bereits für die Bereithaltung steuerbarer Leistung – und nicht erst dann, wenn der erzeugte Strom tatsächlich abgenommen wird. Nach der Begründung der Bundesregierung schafft dies finanzielle Anreize für Investitionen in neue Anlagen und für den Erhalt bestehender Kraftwerke, „auch wenn die Kraftwerke nur wenige Stunden im Jahr benötigt werden". Bereits in den kommenden zwölf Monaten sollen steuerbare Kapazitäten im Umfang von insgesamt rund elf Gigawatt ausgeschrieben werden; zwei weitere Ausschreibungen sind für 2027 und 2029 vorgesehen, der reguläre Kapazitätsmarkt soll den Bedarf ab 2031 decken. Für Kraftwerksbetreiber, Netzbetreiber und industrielle Stromabnehmer entsteht damit ein neuer regulatorischer Rahmen mit Ausschreibungs- und Standortvorgaben (unter anderem einem „Südbonus" zur regionalen Steuerung des Kapazitätsaufbaus). Mittelbar betrifft die Ausgestaltung die Systemkosten und damit die künftige Strompreisentwicklung für Unternehmen und Verbraucher. Die konkreten Anwendungs- und Inkrafttretensregeln ergeben sich aus dem im Bundesgesetzblatt verkündeten Regelungstext.

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