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← Alle News · Gesetzgebung · Ereignis: 2026-07-28 · Publiziert: 2026-08-03

Gesetz zur Weiterentwicklung der Digitalisierung in der Migrationsverwaltung im Bundesgesetzblatt verkündet (BGBl. 2026 I Nr. 222)

Kurzmeldung

Das Gesetz zur Weiterentwicklung der Digitalisierung in der Migrationsverwaltung wurde am 28. Juli 2026 im Bundesgesetzblatt (BGBl. 2026 I Nr. 222) verkündet. Der Deutsche Bundestag hatte das Vorhaben in der Sitzungswoche KW 28 (Anfang Juli 2026) beschlossen. Ziel ist ein besserer und schnellerer Datenaustausch zwischen den Behörden im Migrationsbereich; als zentraler Bestandteil wird die Speicherung und Weiterverwendung biometrischer Daten geregelt.

Kernfakten

PunktWert
Datum2026-07-28 (Verkündung im BGBl.)
Gericht/InstitutionDeutscher Bundestag; Verkündung im Bundesgesetzblatt Teil I
AktenzeichenBGBl. 2026 I Nr. 222 vom 28.07.2026
RechtsgrundlageGesetz zur Weiterentwicklung der Digitalisierung in der Migrationsverwaltung; Änderungen im Bereich des Aufenthalts- und Asylverfahrensrechts
WirkungVerkündet am 28.07.2026; Inkrafttreten nach Maßgabe der Schlussbestimmungen des Gesetzes

Was das bedeutet

Das Gesetz soll den behördenübergreifenden Datenaustausch im Migrationsbereich vereinfachen und beschleunigen und damit Verwaltungsabläufe entlasten. Ein zentraler Regelungsbaustein betrifft die Speicherung und Weiterverwendung biometrischer Daten – ein Bereich mit unmittelbarer datenschutzrechtlicher Relevanz, weil biometrische Daten nach der DSGVO zu den besonders geschützten Datenkategorien zählen. Für Ausländerbehörden, das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge sowie weitere beteiligte Stellen ändern sich damit die technischen und rechtlichen Rahmenbedingungen der Datenverarbeitung. Die konkreten Verarbeitungs-, Speicher- und Löschregeln sowie der genaue Zeitpunkt des Inkrafttretens ergeben sich aus dem im Bundesgesetzblatt verkündeten Regelungstext. Für betroffene Personen und für datenschutzrechtlich Verantwortliche in der Verwaltung ist maßgeblich, in welchem Umfang biometrische Daten künftig zusammengeführt und wiederverwendet werden dürfen.

Quelle

Stand