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← Alle News · Gesetzgebung · Ereignis: 2026-07-28 · Publiziert: 2026-08-05

Gesetz zur Beschleunigung der Anerkennungsverfahren ausländischer Berufsqualifikationen in Heilberufen verkündet (BGBl. 2026 I Nr. 225)

Kurzmeldung

Das Gesetz zur Beschleunigung der Anerkennungsverfahren ausländischer Berufsqualifikationen in Heilberufen ist im Bundesgesetzblatt 2026 I Nr. 225 (Ausgabe vom 28.07.2026, Ausfertigung 22.07.2026) verkündet worden. Der Bundestag hatte das Gesetz am 26.03.2026 in geänderter Fassung beschlossen. Es soll die Anerkennung ausländischer Qualifikationen für Ärztinnen und Ärzte, Zahnärztinnen und Zahnärzte, Apothekerinnen und Apotheker sowie Hebammen entbürokratisieren, vereinheitlichen und digitalisieren, um dem Fachkräfteengpass im Gesundheitswesen zu begegnen.

Kernfakten

PunktWert
Datum2026-07-28 (Verkündung; Ausfertigung 22.07.2026)
Gericht/InstitutionBundesgesetzgeber (Bundestagsbeschluss 26.03.2026); Federführung BMG
AktenzeichenBGBl. 2026 I Nr. 225
RechtsgrundlageÄnderungen u.a. der Bundesärzteordnung, Zahnheilkunde-, Apotheker- und Hebammenrechts; Umsetzung Art. 4f RL 2005/36/EG (partieller Berufszugang)
WirkungVerkündet am 28.07.2026; ergänzende Approbationsordnungen folgen in eigenen Verordnungsverfahren

Was das bedeutet

Für den Zugang von Fachkräften aus Drittstaaten zum deutschen Gesundheitswesen werden die Anerkennungsverfahren beschleunigt und vereinfacht. Als Regelfall der Anerkennung wird die Kenntnisprüfung vorgesehen; die konkrete Ausgestaltung soll erst in den jeweiligen Approbationsordnungen geregelt werden, die in eigenen Verordnungsverfahren zeitnah folgen sollen. Zusätzlich schafft das Gesetz die rechtlichen Voraussetzungen für einen partiellen Berufszugang für den ärztlichen, zahnärztlichen und pharmazeutischen Beruf – eine Umsetzung von Art. 4f der Richtlinie 2005/36/EG, die aufgrund eines Vertragsverletzungsverfahrens (2018/2171) geboten war. Die Bundesregierung erwartet Bürokratiekosten-Einsparungen von knapp 16 Millionen Euro pro Jahr. Für Kliniken, Praxen und Apotheken kann die Reform den Einsatz international qualifizierter Fachkräfte erleichtern; Berufskammern hatten in der Anhörung zugleich betont, dass Patientensicherheit, ausreichende Sprachnachweise und eine belastbare Qualifikationsprüfung gewahrt bleiben müssen. Die praktische Wirkung hängt maßgeblich von den noch ausstehenden Approbationsordnungen ab.

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