Digital-Omnibus-Verordnung zur KI (EU) 2026/1744 in Kraft getreten – Änderung der KI-Verordnung (EU) 2024/1689
Kurzmeldung
Am 27. Juli 2026 ist die Verordnung (EU) 2026/1744 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 8. Juli 2026 in Kraft getreten. Sie ändert die KI-Verordnung (EU) 2024/1689 sowie die Verordnungen (EU) 2018/1139 (Luftfahrt) und (EU) 2023/1230 (Maschinen) „im Hinblick auf die Vereinfachung der Umsetzung harmonisierter Vorschriften für künstliche Intelligenz" und trägt den amtlichen Kurztitel Digital-Omnibus-Verordnung zur KI. Veröffentlicht wurde sie am 24. Juli 2026 im Amtsblatt der EU (ABl. L, 2026/1744).
Kernfakten
| Punkt | Wert |
|---|---|
| Datum | 2026-07-27 (Inkrafttreten); Rechtsakt vom 08.07.2026, ABl.-Veröffentlichung 24.07.2026 |
| Gericht/Institution | Europäisches Parlament und Rat der Europäischen Union |
| Aktenzeichen | Verordnung (EU) 2026/1744; CELEX 32026R1744; ELI reg/2026/1744 |
| Rechtsgrundlage | Änderung der Verordnungen (EU) 2024/1689, (EU) 2018/1139 und (EU) 2023/1230 |
| Wirkung | In Kraft seit 27.07.2026; Geltungszeitpunkte der geänderten Pflichten ergeben sich aus dem Verordnungstext |
Was das bedeutet
Die KI-Verordnung (EU) 2024/1689 gilt seit ihrem Inkrafttreten gestuft: Verbote und KI-Kompetenz seit Februar 2025, die Regeln für KI-Modelle mit allgemeinem Verwendungszweck seit August 2025, der Hauptteil ab dem 2. August 2026. Mit der Digital-Omnibus-Verordnung greift der Unionsgesetzgeber in diesen Zeitplan und in einzelne materielle Vorschriften ein. Die Europäische Kommission beschreibt die Stoßrichtung des Pakets in ihren FAQ des AI Act Service Desk so: Die Anwendung der Hochrisiko-Regeln werde an die Verfügbarkeit von Normen und Unterstützungsinstrumenten gekoppelt und dabei um höchstens 16 Monate (Anhang III) bzw. höchstens 12 Monate (in Produkte eingebettete KI nach Anhang I) verschoben; hinzu kommen Erleichterungen für kleine mittelgroße Unternehmen, ein reduzierter Registrierungsaufwand sowie eine Übergangsfrist für die nachträgliche Erkennbarmachung von Ausgaben generativer KI-Systeme.
Für Unternehmen heißt das: Der pauschale Merkposten „alles ab 2. August 2026" trägt nicht mehr. Wer KI-Systeme entwickelt, importiert, vertreibt oder betreibt, sollte den eigenen Compliance-Fahrplan anhand des geänderten Verordnungstextes neu datieren. Die konkreten neuen Geltungszeitpunkte und der genaue Änderungsumfang ergeben sich aus Artikel 1 der Verordnung (EU) 2026/1744; wir geben sie hier bewusst nicht verkürzt wieder. Der Service Desk der Kommission weist auf seinen Artikelseiten zur KI-Verordnung ausdrücklich darauf hin, dass der dort angezeigte Text die Änderungen durch die Digital-Omnibus-Verordnung noch nicht abbildet.
Für vertiefte Information
Quelle
- EUR-Lex, Verordnung (EU) 2026/1744 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 8. Juli 2026 (Digital-Omnibus-Verordnung zur KI), ABl. L, 2026/1744 vom 24.07.2026: https://eur-lex.europa.eu/eli/reg/2026/1744/oj?locale=de
- ELI-Permalink: https://eur-lex.europa.eu/eli/reg/2026/1744/oj
- Europäische Kommission, AI Act Service Desk, FAQ-Kategorie „Digital Omnibus": https://ai-act-service-desk.ec.europa.eu/en/faq?faq_category_id=99
Stand
- News-Publikation: 2026-08-10
- Ereignis-Datum: 2026-07-27
- Rechtsbereich: Allgemein
- Autorität: A
- Lizenz: CC BY 4.0