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← Alle News · Gesetzgebung · Ereignis: 2026-08-12 · Publiziert: 2026-08-13

Kabinett beschließt Strukturreform der Kinder- und Jugendhilfe – Vorrang von Regelangeboten und Abschaffung des „begleiteten Trinkens" für 14- und 15-Jährige

Kurzmeldung

Das Bundeskabinett hat am 12. August 2026 einen Gesetzentwurf zur Strukturreform der Kinder- und Jugendhilfe beschlossen. Kern des Entwurfs ist der Vorrang infrastruktureller und regulärer Angebote gegenüber individuellen Einzelfallhilfen. Zusätzlich wird die Ausnahmeregelung im Jugendschutzgesetz gestrichen, die 14- und 15-jährigen Jugendlichen den Konsum und Erwerb alkoholischer Getränke in Begleitung eines Sorgeberechtigten erlaubt („begleitetes Trinken").

Kernfakten

PunktWert
Datum2026-08-12 (Kabinettbeschluss)
Gericht/InstitutionBundeskabinett; Vorlage des Bundesministeriums für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend
AktenzeichenRegierungsentwurf zur Strukturreform der Kinder- und Jugendhilfe; Bundestags-Drucksachennummer zum Redaktionsschluss nicht in der Primärquelle
RechtsgrundlageKinder- und Jugendhilferecht (SGB VIII); Jugendschutzgesetz (Streichung der Ausnahme zum begleiteten Alkoholkonsum)
WirkungRegierungsentwurf – parlamentarisches Verfahren steht aus. Ein Inkrafttretensdatum wird in der Primärquelle nicht genannt

Was das bedeutet

Für Familien, Jugendämter, Kitas, Schulen und Träger der freien Jugendhilfe kündigt der Entwurf mehrere strukturelle Verschiebungen an:

Es handelt sich um einen Regierungsentwurf; die Bundesregierung bezeichnet die Reform als ersten Schritt einer mehrstufigen Strukturreform. Änderungen in Bundestag und Bundesrat sind möglich. Bis zur Verkündung im Bundesgesetzblatt gilt die bisherige Rechtslage – einschließlich der Ausnahmeregelung zum begleiteten Alkoholkonsum. Konkrete Übergangsfristen, Bußgeldhöhen oder Kostenangaben nennt die Primärquelle nicht.

Quelle

Stand