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Kabinett beschließt Strukturreform der Kinder- und Jugendhilfe – Vorrang von Regelangeboten und Abschaffung des „begleiteten Trinkens" für 14- und 15-Jährige

Veröffentlicht: 2026-08-13 · Ereignis: 2026-08-12 · gesetzgebung

# Kabinett beschließt Strukturreform der Kinder- und Jugendhilfe – Vorrang von Regelangeboten und Abschaffung des „begleiteten Trinkens" für 14- und 15-Jährige

Kurzmeldung

Das Bundeskabinett hat am 12. August 2026 einen Gesetzentwurf zur Strukturreform der Kinder- und Jugendhilfe beschlossen. Kern des Entwurfs ist der Vorrang infrastruktureller und regulärer Angebote gegenüber individuellen Einzelfallhilfen. Zusätzlich wird die Ausnahmeregelung im Jugendschutzgesetz gestrichen, die 14- und 15-jährigen Jugendlichen den Konsum und Erwerb alkoholischer Getränke in Begleitung eines Sorgeberechtigten erlaubt („begleitetes Trinken").

Kernfakten

| Punkt | Wert | |---|---| | Datum | 2026-08-12 (Kabinettbeschluss) | | Gericht/Institution | Bundeskabinett; Vorlage des Bundesministeriums für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend | | Aktenzeichen | Regierungsentwurf zur Strukturreform der Kinder- und Jugendhilfe; Bundestags-Drucksachennummer zum Redaktionsschluss nicht in der Primärquelle | | Rechtsgrundlage | Kinder- und Jugendhilferecht (SGB VIII); Jugendschutzgesetz (Streichung der Ausnahme zum begleiteten Alkoholkonsum) | | Wirkung | Regierungsentwurf – parlamentarisches Verfahren steht aus. Ein Inkrafttretensdatum wird in der Primärquelle nicht genannt |

Was das bedeutet

Für Familien, Jugendämter, Kitas, Schulen und Träger der freien Jugendhilfe kündigt der Entwurf mehrere strukturelle Verschiebungen an:

Es handelt sich um einen Regierungsentwurf; die Bundesregierung bezeichnet die Reform als ersten Schritt einer mehrstufigen Strukturreform. Änderungen in Bundestag und Bundesrat sind möglich. Bis zur Verkündung im Bundesgesetzblatt gilt die bisherige Rechtslage – einschließlich der Ausnahmeregelung zum begleiteten Alkoholkonsum. Konkrete Übergangsfristen, Bußgeldhöhen oder Kostenangaben nennt die Primärquelle nicht.

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