BSI veröffentlicht Technische Richtlinie TR-03183-1 Version 1.0.0 als Einstiegshilfe in den Cyber Resilience Act
Kurzmeldung
Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) hat am 5. August 2026 die Technische Richtlinie TR-03183 Teil 1 „General Requirements" in der Version 1.0.0 veröffentlicht. Die Richtlinie bündelt IT-Sicherheitsempfehlungen für Produkte und dient als Einstiegshilfe in den Cyber Resilience Act (CRA, Verordnung (EU) 2024/2847). Zielgruppe sind laut BSI insbesondere Hersteller, die noch keine ausgereiften IT-Sicherheitsprozesse in Entwicklung und Schwachstellenbehandlung etabliert haben. Die TR-03183-1 hat keinen verpflichtenden oder verbindlichen Charakter.
Kernfakten
| Punkt | Wert |
|---|---|
| Datum | 2026-08-05 (Veröffentlichung) |
| Gericht/Institution | Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) |
| Aktenzeichen | BSI TR-03183-1 „Cyber Resilience Requirements – Part 1: General requirements", Version 1.0.0 |
| Rechtsgrundlage | Bezug zu Verordnung (EU) 2024/2847 (Cyber Resilience Act); die TR selbst ist rechtlich unverbindlich |
| Wirkung | Orientierungshilfe ab Veröffentlichung; CRA-Meldepflichten ab 11.09.2026, vollständige Umsetzung aller CRA-Anforderungen zum 11.12.2027 |
Was das bedeutet
Der Cyber Resilience Act verpflichtet Hersteller, Importeure und Händler von Produkten mit digitalen Elementen zu Cybersecurity-by-Design, Schwachstellenbehandlung und einer CE-Konformitätsbewertung für Cybersicherheit. Für Unternehmen, die bislang keine strukturierten Sicherheitsprozesse betreiben, war der Einstieg in diese Pflichten bisher schwer greifbar. Die TR-03183-1 liefert dafür einen strukturierten, risikobasierten Ansatz zur Auswahl von Cybersicherheitsmaßnahmen und kann als Orientierung für die Klasse der Standardprodukte des CRA dienen: Hersteller identifizieren auf Basis einer eigenen Risikoanalyse, welche Maßnahmen sie für ein angemessenes Sicherheitsniveau umsetzen sollten. Ergänzend stellt das BSI eine initiale Auswahl von Cybersicherheitsmaßnahmen im maschinenlesbaren Format OSCAL (Open Security Controls Assessment Language) bereit. Wichtig für die Einordnung: Die Richtlinie ersetzt keine Rechtspflicht und begründet keine — die verbindlichen Anforderungen ergeben sich allein aus der Verordnung (EU) 2024/2847. Wer die TR-03183-1 anwendet, erfüllt damit nicht automatisch die CRA-Vorgaben, verschafft sich aber eine dokumentierte Ausgangsbasis vor dem Start der Meldepflichten am 11. September 2026.
Für vertiefte Information
- Cyber Resilience Act (CRA) – CE-Pflichten für Produkte mit digitalen Elementen
- NIS-2 UmsuCG – Cybersecurity-Pflichten für KRITIS und besonders wichtige Einrichtungen
Quelle
- BSI, Meldung „Technische Richtlinie TR-03183-1 in Version 1.0.0 veröffentlicht" vom 05.08.2026: https://www.bsi.bund.de/DE/Service-Navi/Presse/Alle-Meldungen-News/Meldungen/2026/TR-03183_Einstiegshilfe_CRA_260805.html
- BSI TR-03183-1 „Cyber Resilience Requirements – Part 1: General requirements", Version 1.0.0 (PDF): https://www.bsi.bund.de/SharedDocs/Downloads/EN/BSI/Publications/TechGuidelines/TR03183/BSI-TR-03183-1_v1_0_0.pdf
- BSI, Themenseite Technische Richtlinie BSI TR-03183: https://www.bsi.bund.de/DE/Themen/Unternehmen-und-Organisationen/Standards-und-Zertifizierung/Technische-Richtlinien/TR-nach-Thema-sortiert/tr03183/TR-03183_node.html
- Verordnung (EU) 2024/2847 (Cyber Resilience Act), ELI-Permalink: https://eur-lex.europa.eu/eli/reg/2024/2847/oj
Stand
- News-Publikation: 2026-08-14
- Ereignis-Datum: 2026-08-05
- Rechtsbereich: Datenschutz und IT-Sicherheit
- Autorität: A
- Lizenz: CC BY 4.0