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← Alle News · Gesetzgebung · Ereignis: 2026-08-13 · Publiziert: 2026-08-21

BMF-Referentenentwurf zur Reform der Steuerberaterprüfung – Fakultätsvorbehalt und Wiederholungsgrenze sollen entfallen

Kurzmeldung

Das Bundesministerium der Finanzen hat am 13. August 2026 den Referentenentwurf eines Gesetzes zur Reform der Steuerberaterprüfung und zur Änderung weiterer Vorschriften im Steuerberatungsrecht veröffentlicht. Ziel ist laut BMF, die Steuerberaterprüfung angesichts des demographischen Wandels und schwankender Teilnehmerzahlen für Bewerberinnen und Bewerber attraktiver zu machen, ohne das hohe fachliche Niveau der Prüfung zu verringern. Der Entwurf setzt an drei Stellen an: Zulassungsvoraussetzungen, Wiederholungsversuche und Prüfungsorganisation.

Kernfakten

PunktWert
Datum2026-08-13 (Veröffentlichung des Referentenentwurfs)
Gericht/InstitutionBundesministerium der Finanzen, Abteilung IV (Steuern)
AktenzeichenVorhabenseite „2026-08-13-G-Reform-StBerPruefung"; 21. Legislaturperiode
RechtsgrundlageSteuerberatungsgesetz (StBerG); Verordnungsermächtigung für die Durchführungsverordnung zum StBerG (DVStB)
WirkungReferentenentwurf – noch kein Kabinettbeschluss, kein Bundestagsverfahren, keine Verkündung

Was das bedeutet

Der Entwurf sieht bei den Zulassungsvoraussetzungen die Aufhebung des sogenannten Fakultätsvorbehalts vor. Bislang knüpft die Zulassung an ein Studium bestimmter Fachrichtungen an; fällt diese Bindung, öffnet sich der Zugang für Absolventinnen und Absolventen weiterer Studiengänge.

Zweitens soll die Beschränkung der Wiederholungsversuche aufgehoben werden. Wer die Steuerberaterprüfung bislang nach der vorgesehenen Zahl von Versuchen endgültig nicht bestanden hatte, war vom Beruf ausgeschlossen; der Entwurf würde diese Sperre beseitigen.

Drittens sollen die rechtlichen Grundlagen zur Bildung gemeinsamer Stellen und Prüfverbünde erweitert werden, um bei der organisatorischen Durchführung und Abnahme der Prüfung mehr Flexibilität und Synergien zwischen den Steuerberaterkammern zu ermöglichen. Weitergehende Maßnahmen – insbesondere die zeitliche Streckung der schriftlichen und mündlichen Prüfung sowie die Ausgestaltung des Prüfungsverfahrens – sollen dem BMF über eine erweiterte Verordnungsermächtigung ermöglicht werden; sie stünden damit nicht im Gesetz selbst, sondern in einer nachfolgenden Rechtsverordnung.

Adressaten sind Prüfungsbewerberinnen und -bewerber, Steuerberaterkammern sowie ausbildende Kanzleien. Da es sich um einen Referentenentwurf handelt, ist noch nichts geltendes Recht: Es folgen Verbändeanhörung, Kabinettbeschluss und parlamentarisches Verfahren.

Hinweis zur Quellenlage: Auf der BMF-Vorhabenseite ist ausschließlich der Referentenentwurf als PDF verlinkt; ein automatisierter Abruf liefert nur die HTML-Hülle. Stellungnahmefrist, Datum des Kabinettbeschlusses und ein Inkrafttretensdatum sind aus der Primärquelle nicht verifizierbar und werden hier bewusst nicht wiedergegeben. Alle oben genannten Inhalte stammen wörtlich sinngemäß aus der amtlichen Beschreibung des Vorhabens.

Quelle

Stand