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← Alle News · Behörden · Ereignis: 2026-08-26 · Publiziert: 2026-08-29

BSI startet Kommentierungsphase zur TR-03192 – IT-Sicherheitsanforderungen an Wahlunterstützungssoftware für Schnellmeldungen

Kurzmeldung

Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) hat am 26. August 2026 eine erste Kommentierungsfassung der Technischen Richtlinie TR-03192 „Wahlunterstützungssoftware im Einsatz für die Ermittlung und Übermittlung der vorläufigen Wahlergebnisse bei bundesweiten parlamentarischen Wahlen" veröffentlicht. Die Version 0.9 formuliert IT-Sicherheitsanforderungen an die Software, mit der am Wahltag die vorläufigen Ergebnisse ermittelt und als Schnellmeldungen an die Wahlleitungen übermittelt werden. Betroffene und Interessierte können den Entwurf bis zum 30. September 2026 kommentieren.

Kernfakten

PunktWert
Datum2026-08-26 (BSI-Meldung, Start der Kommentierungsphase)
Gericht/InstitutionBundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI)
AktenzeichenBSI TR-03192 „Wahlunterstützungssoftware: Schnellmeldungen", Entwurf Version 0.9
RechtsgrundlageBezug zur Bundeswahlordnung (Vorgaben zur Ermittlung und Übermittlung der vorläufigen Wahlergebnisse am Wahltag)
AdressatenEntwickler und Hersteller von Wahlunterstützungssoftware
Kommentierungsfrist30.09.2026, per Kommentierungsformular an sicherheitsberatung-politik@bsi.bund.de
WirkungEntwurfsfassung – noch keine verabschiedete Technische Richtlinie

Was das bedeutet

Bei bundesweiten parlamentarischen Wahlen kommt für die Ermittlung der vorläufigen Wahlergebnisse am Wahltag sogenannte Wahlunterstützungssoftware zum Einsatz. Die in den Wahlbüros ermittelten vorläufigen Ergebnisse werden als Schnellmeldungen an die Kreis-, Landes- und Bundeswahlleitungen übermittelt, die daraus die jeweils entsprechenden vorläufigen Wahlergebnisse ermitteln. Genau auf diese Software-Kette zielt die TR-03192.

Die Richtlinie richtet sich ausdrücklich an die Entwickler und Hersteller einer solchen Software. Sie formuliert Anforderungen an die sichere Ergebnisermittlung und Datenübermittlung. Erklärtes Ziel des BSI ist es, Integrität und Verfügbarkeit der Daten und Systeme sowie den Schutz vor externer Beeinflussung sicherzustellen.

Für Softwarehersteller ist die Kommentierungsphase die Gelegenheit, Umsetzungshürden und praktische Einwände einzubringen, bevor die Anforderungen final festgeschrieben werden. Das BSI stellt dafür ein Kommentierungsformular bereit; Rückfragen und ausgefüllte Formulare gehen an das Postfach sicherheitsberatung-politik@bsi.bund.de. Für Wahlbehörden auf Kreis-, Landes- und Bundesebene zeichnet sich mit der TR-03192 ab, welche Sicherheitsanforderungen künftig an beschaffte Wahlunterstützungssoftware gestellt werden können.

Wichtig für die Einordnung: Es handelt sich um eine Entwurfsfassung (Version 0.9), nicht um eine verabschiedete Technische Richtlinie. Welche Anforderungen am Ende gelten und in welcher Form sie verbindlich werden, steht erst nach Abschluss der Kommentierung und Veröffentlichung einer finalen Fassung fest; die BSI-Meldung trifft dazu keine Aussage.

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