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← Alle News · Gesetzgebung · Ereignis: 2026-09-02 · Publiziert: 2026-09-04

Drei neue Fortbildungsprüfungsverordnungen für das Rechtswesen im Bundesgesetzblatt verkündet (BGBl. 2026 I Nr. 244–246)

Kurzmeldung

Am 2. September 2026 sind im Bundesgesetzblatt Teil I drei Verordnungen über die Prüfung zu anerkannten Fortbildungsabschlüssen im Rechtswesen verkündet worden: Nr. 244 (Bachelor Professional im Rechtswesen), Nr. 245 (Geprüfter Berufsspezialist im Insolvenzrecht — BSInsoFPrV) und Nr. 246 (Geprüfter Berufsspezialist für Informationstechnik und Marketing im Rechtswesen — BSIMRFPrV). Federführend ist das Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend; Sachgebiet ist die berufliche Bildung. Die Verordnung Nr. 244 wurde am 24. August 2026 ausgefertigt.

Kernfakten

PunktWert
Datum2026-09-02 (Verkündung im Bundesgesetzblatt Teil I)
Gericht/InstitutionBundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (Federführung)
AktenzeichenBGBl. 2026 I Nr. 244, Nr. 245 und Nr. 246
RechtsgrundlageFortbildungsprüfungsverordnungen; Sachgebiet „Berufliche Bildung", FNA neu 806-22-6-92 und 806-21-7-61 (zu Nr. 244)
Ausfertigungsdatum24.08.2026 (Nr. 244)
WirkungVerkündet am 02.09.2026. Das konkrete Inkrafttretensdatum ist der maschinenlesbaren Bekanntmachungsseite nicht zu entnehmen und wird hier bewusst nicht angegeben.

Was das bedeutet

Die drei Verordnungen ordnen die geregelte Fortbildung im Rechtswesen neu und führen sie in die Systematik der Fortbildungsstufen des Berufsbildungsrechts über. Der Bachelor Professional im Rechtswesen (Nr. 244) ist der Abschluss der höheren Fortbildungsstufe; die beiden Verordnungen zum Geprüften Berufsspezialisten — im Insolvenzrecht (Nr. 245) sowie für Informationstechnik und Marketing im Rechtswesen (Nr. 246) — besetzen die darunterliegende Stufe mit zwei fachlich zugeschnittenen Profilen. Dass für Nr. 244 im Fundstellennachweis zwei FNA-Nummern neu vergeben wurden (806-22-6-92 und 806-21-7-61), deutet auf eine Ablösung bestehender Regelungen im selben Sachgebiet hin.

Betroffen sind vor allem Rechtsanwaltskanzleien, Notariate und Rechtsabteilungen als ausbildende und fortbildende Stellen sowie die zuständigen Stellen, die die Prüfungen abnehmen. Für Beschäftigte in juristischen Assistenz- und Fachberufen ändern sich damit Bezeichnung, Zuschnitt und Prüfungsanforderungen der erreichbaren Aufstiegsabschlüsse. Wer aktuell eine entsprechende Fortbildung absolviert oder plant, sollte bei der zuständigen Stelle klären, welche Prüfungsordnung für den eigenen Durchgang gilt und ob Übergangsregelungen greifen.

Hinweis zur Quellenlage: Diese Meldung stützt sich auf die amtlichen Bekanntmachungsseiten von recht.bund.de (Titel, Nummer, Verkündungs- und Ausfertigungsdatum, Federführung, Sachgebiet, FNA). Der Volltext der Regelungstexte lag maschinenlesbar nur als PDF vor und konnte nicht ausgewertet werden. Angaben zu Inkrafttreten, Prüfungsstruktur, Zulassungsvoraussetzungen und Übergangsvorschriften werden deshalb hier nicht wiedergegeben; sie sind den verlinkten Regelungstexten zu entnehmen.

Quelle

Stand