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Bundeskabinett beschließt Windenergie-auf-See-Gesetz – Differenzverträge, 35 Jahre Regellaufzeit und NZIA-Kriterien für Cybersicherheit

Veröffentlicht: 2026-09-06 · Ereignis: 2026-09-02 · gesetzgebung

# Bundeskabinett beschließt Windenergie-auf-See-Gesetz – Differenzverträge, 35 Jahre Regellaufzeit und NZIA-Kriterien für Cybersicherheit

Kurzmeldung

Das Bundeskabinett hat in seiner Sitzung am 2. September 2026 den Entwurf eines Gesetzes zur Optimierung und Absicherung des Ausbaus der Windenergie auf See beschlossen. Die Bundesregierung veröffentlichte die Meldung dazu am 3. September 2026. Kern des Entwurfs sind die Einführung von Differenzverträgen (Contracts for Difference, CfD) für Offshore-Windenergie, eine Verlängerung der Regellaufzeit von 25 auf 35 Jahre und zusätzliche Kriterien für Cybersicherheit und Resilienz aus der Umsetzung des EU-Net-Zero Industry Act. Die Ausbauziele bleiben nach Angaben der Bundesregierung unverändert.

Kernfakten

| Punkt | Wert | |---|---| | Datum | 2026-09-02 (Kabinettssitzung); Meldung der Bundesregierung 2026-09-03 | | Gericht/Institution | Bundeskabinett; federführend Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) | | Aktenzeichen | Entwurf eines Gesetzes zur Optimierung und Absicherung des Ausbaus der Windenergie auf See | | Rechtsgrundlage | Windenergie-auf-See-Gesetz (WindSeeG); Umsetzung des Net-Zero Industry Act, VO (EU) 2024/1735 | | Wirkung | Regierungsentwurf beschlossen; Beratung in Bundestag und Bundesrat steht aus. Kein geltendes Recht |

Was das bedeutet

Die Bundesregierung nennt in ihrer Meldung vier Regelungsschwerpunkte:

Für Projektierer und Betreiber von Offshore-Windparks ändert sich damit die Erlösmechanik: Statt reiner Ausschreibungslogik tritt eine zweiseitige Absicherung über den CfD, die Investitionsrisiken senkt, zugleich aber Erlösobergrenzen setzt. Die verlängerte Regellaufzeit verbessert die Amortisationsrechnung über die gesamte Projektdauer. Für Zulieferer und Hersteller werden über die NZIA-Umsetzung erstmals Nicht-Preis-Kriterien wie Cybersicherheit und Lieferketten-Resilienz in den Vergabeprozess einbezogen. Bundeswirtschafts- und Energieministerin Katherina Reiche verbindet mit der Reform nach der Meldung „mehr Investitionssicherheit, realistischere Auktionen und eine bessere Nutzung der Leitungen".

Wichtig: Ein Kabinettsbeschluss ist kein geltendes Recht. Der Regierungsentwurf muss das parlamentarische Verfahren in Bundestag und Bundesrat durchlaufen; die genannten Parameter können sich dabei noch ändern. Verbindlich werden sie erst mit Verkündung im Bundesgesetzblatt. Eine Nachmeldung erfolgt bei Verabschiedung bzw. BGBl-Verkündung.

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