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Änderungsverordnung zu VgV und VSVgV im Bundesgesetzblatt verkündet (BGBl. 2026 I Nr. 250)

Veröffentlicht: 2026-09-07 · Ereignis: 2026-09-07 · gesetzgebung

# Änderungsverordnung zu VgV und VSVgV im Bundesgesetzblatt verkündet (BGBl. 2026 I Nr. 250)

Kurzmeldung

Die Verordnung zur Änderung der Vergabeverordnung und der Vergabeverordnung Verteidigung und Sicherheit im Zuge des Gesetzes zur Beschleunigung der Vergabe öffentlicher Aufträge ist am 7. September 2026 im Bundesgesetzblatt Teil I unter Nr. 250 verkündet worden. Ausgefertigt wurde sie am 2. September 2026. Federführend ist das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE). Damit ist der am 26. August 2026 vom Bundeskabinett beschlossene Verordnungsentwurf zur untergesetzlichen Anpassung des Vergaberechts amtlich verkündet.

Kernfakten

| Punkt | Wert | |---|---| | Datum | 2026-09-07 (Verkündung) | | Gericht/Institution | Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE), Verkündung im BGBl. Teil I | | Aktenzeichen | BGBl. 2026 I Nr. 250; ELI: eli/bund/bgbl-1/2026/250 | | Rechtsgrundlage | Vergabeverordnung (VgV), Vergabeverordnung Verteidigung und Sicherheit (VSVgV); FNA 703-5-5, 703-5-3; Sachgebiet Kartellrecht | | Wirkung | Verkündet am 07.09.2026; Ausfertigung 02.09.2026. Das konkrete Inkrafttretensdatum ergibt sich aus der Schlussvorschrift des Regelungstextes (siehe Hinweis unten) |

Was das bedeutet

Das Gesetz zur Beschleunigung der Vergabe öffentlicher Aufträge hatte den gesetzlichen Rahmen des Vergaberechts bereits geändert. Die jetzt verkündete Verordnung zieht auf der untergesetzlichen Ebene nach und passt VgV und VSVgV an das Beschleunigungsgesetz an.

Adressaten sind öffentliche Auftraggeber oberhalb der EU-Schwellenwerte sowie – über die VSVgV – Auftraggeber im Verteidigungs- und Sicherheitsbereich. Mittelbar betroffen sind alle Bieterunternehmen, die sich an solchen Verfahren beteiligen: Änderungen an VgV und VSVgV wirken unmittelbar auf Verfahrensarten, Fristenregime und Nachweisanforderungen laufender und künftiger Vergabeverfahren.

Mit der Verkündung ist der Verfahrensgang, über den die Nexvyra-Meldung vom 2. September 2026 zum Kabinettbeschluss berichtet hatte, abgeschlossen. Beschaffungsstellen sollten ihre Verfahrensdokumentation und Vergabeunterlagen gegen den verkündeten Text abgleichen.

Hinweis zur Quellenlage: Der amtliche Regelungstext liegt auf recht.bund.de ausschließlich als PDF vor (255 KB, MD5 `80be347e07a8115255c08418eb190431`) und war über die hier ausgewertete Abrufschicht nicht im Volltext auslesbar. Einzelne geänderte Paragrafen, Fristenlängen und das genaue Inkrafttretensdatum werden deshalb in dieser Meldung bewusst nicht benannt. Maßgeblich ist allein der verlinkte amtliche Regelungstext.

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