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EDPB verabschiedet finale Leitlinien 3/2025 zum Zusammenspiel von DSA und DSGVO

Veröffentlicht: 2026-09-23 · Ereignis: 2026-09-21 · behoerden

# EDPB verabschiedet finale Leitlinien 3/2025 zum Zusammenspiel von DSA und DSGVO

Kurzmeldung

Der Europäische Datenschutzausschuss (EDPB) hat am 21. September 2026 mitgeteilt, dass er die finale Fassung der Leitlinien 3/2025 zum Verhältnis zwischen dem Digital Services Act (DSA, VO (EU) 2022/2065) und der DSGVO angenommen hat. Der Entwurf war zuvor öffentlich konsultiert worden; die Dokumentenseite des EDPB weist die Fassung nun als Version 2, final aus. Im selben Zug hat der EDPB eine neue Entwurfs-Leitlinie (04/2026) zur Harmonisierung der Bußgeldmethodik der Aufsichtsbehörden vorgelegt, die bis 13. November 2026 zur öffentlichen Konsultation steht.

Kernfakten

| Punkt | Wert | |---|---| | Datum | 2026-09-21 | | Institution | Europäischer Datenschutzausschuss (EDPB) | | Dokument | Leitlinien 3/2025 (finale Fassung, v2) – Zusammenspiel DSA/DSGVO | | Rechtsgrundlage | DSGVO (VO (EU) 2016/679); Digital Services Act (VO (EU) 2022/2065) | | Wirkung | Auslegungshilfe ohne unmittelbare Bindungswirkung; separate Leitlinie 04/2026 zur Bußgeldmethodik in Konsultation bis 13.11.2026 |

Was das bedeutet

Die Leitlinien 3/2025 ordnen zentrale DSA-Pflichten in den datenschutzrechtlichen Rahmen ein und sollen Anbietern von Vermittlungsdiensten sowie den zuständigen Aufsichtsbehörden mehr Rechtssicherheit darüber geben, wie DSA-Vorgaben und DSGVO-Grundsätze zusammenwirken. Mit der Finalisierung nach Abschluss der öffentlichen Konsultation liegt erstmals eine verabschiedete Fassung vor, auf die sich Unternehmen in der Praxis stützen können; zuvor galt nur der Entwurfsstand. Für Plattformbetreiber, die zugleich DSA-Pflichten (etwa gegenüber Digital Services Coordinators) und DSGVO-Pflichten erfüllen müssen, wird damit klarer, an welchen Stellen beide Regelwerke ineinandergreifen. Die separat vorgelegte Entwurfs-Leitlinie zur Bußgeldmethodik betrifft dagegen ausdrücklich nur den Ansatz der Aufsichtsbehörden bei der Entscheidung über Bußgelder und ist noch nicht verabschiedet – sie befindet sich bis zum 13. November 2026 in Konsultation und sollte nicht mit der finalen DSA-DSGVO-Leitlinie verwechselt werden.

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