BFH VIII R 13/24 — Lotsenrevier ist keine großräumige Betriebsstätte (Rechtsprechungsänderung)
# BFH VIII R 13/24 — Lotsenrevier ist keine großräumige Betriebsstätte (Rechtsprechungsänderung)
Kurzmeldung
Der VIII. Senat des Bundesfinanzhofs hat mit Urteil vom 23. Juni 2026 – VIII R 13/24 (am 24. September 2026 veröffentlicht) entschieden, dass das Revier eines selbständigen Hafenlotsen keine großräumige Betriebsstätte im Sinne des § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6 EStG darstellt. Der Senat gibt damit seine bisherige Rechtsprechung zu großräumigen Tätigkeitsgebieten auf. Geklagt hatte ein selbständiger Lotse, der Fahrtkosten und Verpflegungsmehraufwendungen für sein gesamtes Lotsrevier als unbeschränkt abziehbare Reisekosten geltend gemacht hatte.
Kernfakten
| Punkt | Wert | |---|---| | Datum | 2026-09-24 (Veröffentlichung); 2026-06-23 (Urteil) | | Gericht/Institution | Bundesfinanzhof, VIII. Senat | | Aktenzeichen | VIII R 13/24 | | Rechtsgrundlage | § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6 EStG | | Wirkung | Änderung der bisherigen Rechtsprechung, mit Veröffentlichung wirksam |
Was das bedeutet
Selbständige mit einem größeren, nicht ortsfest eingerichteten Tätigkeitsgebiet — etwa Lotsen oder Handelsvertreter mit festem Bezirk — können sich nach diesem Urteil nicht mehr automatisch auf eine eigene "großräumige Betriebsstätte" berufen, die Fahrten dorthin als nur beschränkt abziehbare Wege zur Arbeit statt als voll abziehbare Reisekosten einordnen würde. Voraussetzung für eine Betriebsstätte bleibt eine ortsfeste, dauerhaft eingerichtete Tätigkeitsstätte, die nicht nur gelegentlich, sondern mit einer gewissen Nachhaltigkeit aufgesucht wird. Betroffene Selbständige mit vergleichbaren Tätigkeitsgebieten sollten ihre laufende Reisekostenabrechnung und offene Steuerbescheide auf Basis der geänderten Rechtsprechung überprüfen lassen.
Für vertiefte Information
- [Verpflegungspauschale 2026 (§ 9 Abs. 4a EStG)](/fakten/verpflegungspauschale-2026.html)
- [Entfernungspauschale 2026 – 38 Cent ab dem 1. Kilometer](/fakten/entfernungspauschale-2026.html)
Quelle
- Bundesfinanzhof, Entscheidung VIII R 13/24 (STRE202610177): https://www.bundesfinanzhof.de/de/entscheidung/entscheidungen-online/detail/STRE202610177/
Stand
- News-Publikation: 2026-09-25
- Ereignis-Datum: 2026-09-24
- Rechtsbereich: Steuerrecht
- Autorität: A
- Lizenz: CC BY 4.0