BGH V ZR 165/25 — Wohnungseigentümer dürfen Streetart-Fassadengemälde mehrheitlich beschließen
# BGH V ZR 165/25 — Wohnungseigentümer dürfen Streetart-Fassadengemälde mehrheitlich beschließen
Kurzmeldung
Der V. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat mit Urteil vom 25. September 2026 – V ZR 165/25 entschieden, dass eine Gemeinschaft der Wohnungseigentümer per Mehrheitsbeschluss ein Streetart-Fassadengemälde an der Außenwand des gemeinschaftlichen Eigentums gestatten darf. Der Senat ordnete das Wandgemälde als bauliche Veränderung nach § 20 Abs. 1 WEG ein, die keiner Zustimmung aller Eigentümer bedarf. Geklagt hatte ein überstimmter Eigentümer, der eine grundlegende Umgestaltung der Wohnanlage und eine unbillige Benachteiligung geltend gemacht hatte.
Kernfakten
| Punkt | Wert | |---|---| | Datum | 2026-09-25 | | Gericht/Institution | Bundesgerichtshof, V. Zivilsenat | | Aktenzeichen | V ZR 165/25 | | Rechtsgrundlage | § 20 Abs. 1 WEG | | Wirkung | Klarstellende Auslegung, unmittelbar mit Verkündung wirksam |
Was das bedeutet
Für Wohnungseigentümergemeinschaften bedeutet das Urteil, dass auch gestalterisch prägende bauliche Maßnahmen wie ein Fassadenkunstwerk mit einfacher Mehrheit beschlossen werden können, sofern sie als bauliche Veränderung nach § 20 Abs. 1 WEG zu qualifizieren sind. Einzelne Eigentümer können eine Anfechtung nicht allein darauf stützen, dass das endgültige künstlerische Ergebnis im Zeitpunkt der Beschlussfassung noch nicht feststeht — der BGH betont, dass ein kreativer Gestaltungsprozess dem Wesen von Kunst innewohnt. Verwalter und Beiräte gewinnen damit mehr Rechtssicherheit bei der Vorbereitung entsprechender Beschlüsse; überstimmte Eigentümer müssen für eine erfolgreiche Anfechtung konkrete unbillige Nachteile darlegen — eine grundlegende Umgestaltung der Wohnanlage allein genügt dafür nicht.
Für vertiefte Information
- [WEG – Privilegierte bauliche Veränderungen (§ 20 Abs. 2 WEG)](/fakten/weg-privilegierte-bauliche-veraenderungen.html)
- [WEG-Beschluss für energetische Sanierung – Mehrheit und Kostenverteilung (§§ 20, 21 WEG)](/fakten/weg-beschluss-sanierung.html)
Quelle
- Bundesgerichtshof, Pressemitteilung Nr. 175/2026 vom 25.09.2026: https://www.bundesgerichtshof.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2026/2026175.html
Stand
- News-Publikation: 2026-09-25
- Ereignis-Datum: 2026-09-25
- Rechtsbereich: Mietrecht / Wohnungseigentumsrecht
- Autorität: A
- Lizenz: CC BY 4.0