EuG T-134/24 Technius/Stripchat — DSA-Benennung als sehr große Online-Plattform bestätigt
# EuG T-134/24 Technius/Stripchat — DSA-Benennung als sehr große Online-Plattform bestätigt
Kurzmeldung
Das Gericht der Europäischen Union (EuG) hat mit Urteil vom 14. Oktober 2026 in der Rechtssache T-134/24 (Technius/Kommission) die Klage der Stripchat-Betreiberin Technius Ltd gegen ihre Benennung als sehr große Online-Plattform (VLOP) nach dem Digital Services Act (VO (EU) 2022/2065) in vollem Umfang abgewiesen (Pressemitteilung Nr. 146/26). Die Kommission durfte die Nutzerzahl auf Grundlage der „unique visitors“-Daten von Similarweb ermitteln und die von Stripchat vorgenommene Kürzung um „bounced visits“ verwerfen.
Kernfakten
| Punkt | Wert | |---|---| | Datum | 2026-10-14 (Urteil, Pressemitteilung Nr. 146/26) | | Gericht/Institution | Gericht der Europäischen Union (EuG) | | Aktenzeichen | T-134/24, Technius/Kommission; angefochten: Benennungsbeschluss der Kommission vom 20.12.2023 | | Rechtsgrundlage | Art. 33 Abs. 4 VO (EU) 2022/2065 (DSA); Schwellenwert 45 Mio. durchschnittliche monatlich aktive Nutzer in der EU | | Wirkung | Klage abgewiesen; VLOP-Benennung bleibt bestehen. Rechtsmittel zum EuGH (nur Rechtsfragen) binnen zwei Monaten und zehn Tagen nach Zustellung möglich |
Was das bedeutet
Stripchat hatte für Februar 2023 rund 31,8 Mio. aktive Nutzer in der EU gemeldet; die Kommission ging auf derselben Datenbasis von über 62 Mio. monatlichen Unique Visitors aus. Das EuG bestätigt: Die Rechtmäßigkeit der Benennung richtet sich nach Sach- und Rechtslage zum Zeitpunkt des Beschlusses – eine spätere Korrektur der Similarweb-Methodik (danach rund 37,3 Mio.) ändert daran nichts. Zudem verletzt das Fehlen eines delegierten Rechtsakts zur Berechnungsmethode nicht die Rechtssicherheit: Der DSA enthält nach Auffassung des Gerichts genug Vorgaben, damit Plattformbetreiber ihre Nutzerzahl selbst nach einer verlässlichen Methode berechnen. Für Plattformen nahe der 45-Mio.-Schwelle heißt das: Nutzerzahlen nicht künstlich „herausrechnen“ – die Kommission kann eigene, belastbare Daten zugrunde legen und die strengeren VLOP-Pflichten (Risikomanagement, Transparenz, Aufsicht) auslösen.
Für vertiefte Information
- [Digital Services Act (DSA, VO 2022/2065) – Plattform-Pflichten und Nutzerrechte](/fakten/dsa-verordnung-plattform-nutzerrechte.html)
Quelle
- Gericht der EU, Pressemitteilung Nr. 146/26 vom 14.10.2026 zum Urteil T-134/24 Technius/Kommission (englische Fassung): https://curia.europa.eu/site/upload/docs/application/pdf/2026-10/cp260146en.pdf
- Übersicht der Pressemitteilungen: https://curia.europa.eu/site/jcms/d2_5158/en/press-releases
Stand
- News-Publikation: 2026-10-19
- Ereignis-Datum: 2026-10-14
- Rechtsbereich: Datenschutz / Plattformregulierung
- Autorität: A
- Lizenz: CC BY 4.0