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EuG T-134/24 Technius/Stripchat — DSA-Benennung als sehr große Online-Plattform bestätigt

Veröffentlicht: 2026-10-19 · Ereignis: 2026-10-14 · rechtsprechung

# EuG T-134/24 Technius/Stripchat — DSA-Benennung als sehr große Online-Plattform bestätigt

Kurzmeldung

Das Gericht der Europäischen Union (EuG) hat mit Urteil vom 14. Oktober 2026 in der Rechtssache T-134/24 (Technius/Kommission) die Klage der Stripchat-Betreiberin Technius Ltd gegen ihre Benennung als sehr große Online-Plattform (VLOP) nach dem Digital Services Act (VO (EU) 2022/2065) in vollem Umfang abgewiesen (Pressemitteilung Nr. 146/26). Die Kommission durfte die Nutzerzahl auf Grundlage der „unique visitors“-Daten von Similarweb ermitteln und die von Stripchat vorgenommene Kürzung um „bounced visits“ verwerfen.

Kernfakten

| Punkt | Wert | |---|---| | Datum | 2026-10-14 (Urteil, Pressemitteilung Nr. 146/26) | | Gericht/Institution | Gericht der Europäischen Union (EuG) | | Aktenzeichen | T-134/24, Technius/Kommission; angefochten: Benennungsbeschluss der Kommission vom 20.12.2023 | | Rechtsgrundlage | Art. 33 Abs. 4 VO (EU) 2022/2065 (DSA); Schwellenwert 45 Mio. durchschnittliche monatlich aktive Nutzer in der EU | | Wirkung | Klage abgewiesen; VLOP-Benennung bleibt bestehen. Rechtsmittel zum EuGH (nur Rechtsfragen) binnen zwei Monaten und zehn Tagen nach Zustellung möglich |

Was das bedeutet

Stripchat hatte für Februar 2023 rund 31,8 Mio. aktive Nutzer in der EU gemeldet; die Kommission ging auf derselben Datenbasis von über 62 Mio. monatlichen Unique Visitors aus. Das EuG bestätigt: Die Rechtmäßigkeit der Benennung richtet sich nach Sach- und Rechtslage zum Zeitpunkt des Beschlusses – eine spätere Korrektur der Similarweb-Methodik (danach rund 37,3 Mio.) ändert daran nichts. Zudem verletzt das Fehlen eines delegierten Rechtsakts zur Berechnungsmethode nicht die Rechtssicherheit: Der DSA enthält nach Auffassung des Gerichts genug Vorgaben, damit Plattformbetreiber ihre Nutzerzahl selbst nach einer verlässlichen Methode berechnen. Für Plattformen nahe der 45-Mio.-Schwelle heißt das: Nutzerzahlen nicht künstlich „herausrechnen“ – die Kommission kann eigene, belastbare Daten zugrunde legen und die strengeren VLOP-Pflichten (Risikomanagement, Transparenz, Aufsicht) auslösen.

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