Frist 30.12.2026 – noch 60 Tage bis zur Anwendung der EU-Entwaldungsverordnung (EUDR, VO (EU) 2023/1115) für größere Unternehmen
# Frist 30.12.2026 – noch 60 Tage bis zur Anwendung der EU-Entwaldungsverordnung (EUDR) für größere Unternehmen
Kurzmeldung
In 60 Tagen, am 30. Dezember 2026, beginnt die Anwendung der Verordnung (EU) 2023/1115 über entwaldungsfreie Produkte (EUDR) für größere Unternehmen, die relevante Produkte in der EU in Verkehr bringen oder aus der EU ausführen. Kleinst- und kleine Unternehmen haben nach Angabe der zuständigen Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) bis zum 30. Juni 2027 Zeit. Der Anwendungsbeginn wurde laut BLE zweimal verschoben, zuletzt im Dezember 2025 durch die Verordnung (EU) 2025/2650. Dies ist die 60-Tage-Erinnerung.
Kernfakten
| Punkt | Wert | |---|---| | Datum | 2026-12-30 (Anwendungsbeginn für größere Unternehmen) | | Gericht/Institution | Europäisches Parlament und Rat der EU; in Deutschland zuständig: BLE | | Aktenzeichen | Verordnung (EU) 2023/1115; Änderungsverordnung (EU) 2025/2650 vom 19.12.2025 | | Rechtsgrundlage | VO (EU) 2023/1115 (EUDR), geändert durch VO (EU) 2025/2650 | | Restlaufzeit | 60 Tage (Stand 31.10.2026) | | Wirkung | Anwendbar ab 30.12.2026 (größere Unternehmen); Kleinst- und kleine Unternehmen ab 30.06.2027 |
Was das bedeutet
Betroffen sind Unternehmen, die Rinder, Kakao, Kaffee, Ölpalme, Kautschuk, Soja und Holz sowie daraus hergestellte Erzeugnisse in der EU in Verkehr bringen oder ausführen. Wer diesem Kreis als größeres Unternehmen angehört, sollte Lieferketten, Herkunftsnachweise und Sorgfaltspflichtprozesse vor dem Stichtag prüfen. Nach den Angaben der BLE hat sich der Geltungsstart bislang nicht über die Dezember-2025-Änderung hinaus verschoben; Rechtssicherheit bietet allerdings nur der Verordnungstext. Diese Meldung ist eine Frist-Erinnerung und gibt nur Datum und Rahmen wieder; Pflichten, Sanktionen und der Stand des deutschen Durchführungsgesetzes stehen im verlinkten Topic.
Für vertiefte Information
- [EU-Entwaldungsverordnung (EUDR, VO 2023/1115)](/fakten/eu-entwaldungsverordnung-2023-1115.html)
Quelle
- BLE, „Was ist die EUDR?“ (abgerufen 31.10.2026, HTTP 200; nennt Anwendung für größere Unternehmen ab 30.12.2026, für Kleinst- und kleine Unternehmen bis 30.06.2027): https://www.ble.de/DE/Themen/Wald-Holz/Entwaldungsfreie-Produkte/Was-ist-die-EUDR/EUDR-Info_node.html
- VO (EU) 2025/2650 vom 19.12.2025, EUR-Lex (abgerufen 31.10.2026, HTTP 200; Metadaten): https://eur-lex.europa.eu/eli/reg/2025/2650/oj/eng
Stand
- News-Publikation: 2026-10-31
- Ereignis-Datum: 2026-12-30
- Rechtsbereich: Allgemein (Lieferketten, Umwelt, EU-Recht)
- Autorität: A
- Lizenz: CC BY 4.0
- Hinweis: Der Verordnungswortlaut (Art. 38) war per Abruf nicht lesbar; das Datum stützt sich auf die BLE-Seite (HTTP 200) und das geprüfte Topic (factcheck_status ok). Bußgeldangaben werden bewusst nicht wiedergegeben.