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Energieausweis-Pflicht in Berlin 2026 (GEG + Landesrecht)

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Energieausweis-Pflicht in Berlin 2026 (GEG + Landesrecht)

Kurzantwort

Für Immobilien in Berlin gilt die Energieausweis-Pflicht des Gebäudeenergiegesetzes (GEG, §§ 79 ff.) wie im gesamten Bundesgebiet: bei Verkauf, Neuvermietung, Verpachtung oder Leasing muss ein gültiger Energieausweis spätestens beim ersten Besichtigungstermin unaufgefordert vorgelegt werden. Bußgeld bei Verstoß bis 10.000 €. Landesspezifische Besonderheiten in Berlin: DSchG Bln regelt Denkmal-Ausnahmen, zuständig ist das Landesdenkmalamt Berlin. Neben Bundesförderungen (BAFA, KfW) existiert das Landesprogramm SolarPLUS / Effiziente GebäudePlus über die Investitionsbank Berlin (IBB). Seit Mai 2026 gilt die neue EU-Effizienzskala A0 bis G nach EPBD-Novelle.

Kernfakten

PunktWert
Rechtsgrundlage BundGebäudeenergiegesetz (GEG), §§ 79 ff.
Rechtsgrundlage LandDenkmalschutzgesetz Berlin vom 24.04.1995
LandesbauordnungBauordnung für Berlin (BauO Bln)
Pflicht beiVerkauf, Neuvermietung, Verpachtung, Leasing
Vorlage spätestensbeim ersten Besichtigungstermin
Bußgeld bei Verstoßbis 10.000 €
Gültigkeitsdauer10 Jahre
Effizienzskala (EU, ab Mai 2026)A0 bis G
Landeshauptstadt / ZuständigkeitBerlin
Zuständige DenkmalbehördeLandesdenkmalamt Berlin
Landes-EnergieagenturBerliner Energieagentur (BEA)
LandesförderungSolarPLUS / Effiziente GebäudePlus (Investitionsbank Berlin (IBB))
Klimazone (DIN 4108)mittel-kühl (Region 4, kontinental geprägt)

Geltungsbereich und Landesbezug

Das GEG ist Bundesrecht und gilt in Berlin unverändert. Bundesland-spezifisch kommen folgende Regelungen hinzu:

Landesbesonderheit: Das Solargesetz Berlin (SolarG Bln) verpflichtet seit 01.01.2023 zu einer PV-Anlage von mindestens 30 % der Bruttodachfläche bei Neubauten und wesentlichen Dachumbauten — Pflicht steht neben der GEG-Effizienzsystematik.

Wann welcher Ausweis?

Verbrauchsausweis ist erlaubt für:

Bedarfsausweis ist Pflicht für:

Ausnahmen von der Pflicht

Pflichtangaben bei Immobilien-Inseraten

Bei jeder Immobilienanzeige (Online, Print) müssen nach GEG § 87 folgende Angaben aus dem Energieausweis genannt werden:

Förderung in Berlin — was zusätzlich zur Bundesförderung geht

Neben der bundesweiten BAFA-Einzelmaßnahmen-Förderung und der KfW-Effizienzhaus-Sanierung existiert in Berlin das Landesprogramm SolarPLUS / Effiziente GebäudePlus über die Investitionsbank Berlin (IBB). Wichtige Punkte:

Häufige Fehler

Quellen

Änderungsverlauf

Siehe auch

Stand

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