Nexvyra

Energieausweis-Pflicht in Deutschland (Stand 2026)

GEG Energieausweis Immobilien EPBD Deutschland 2026
Kurzantwort Ein Energieausweis ist nach dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) Pflicht bei Verkauf, Neuvermietung, Verpachtung oder Leasing einer Immobilie. Er muss potenziellen Käufern oder Mietern spätestens beim ersten Besichtigungstermin unaufgefordert vorgelegt werden. Bei Verstoß droht ein Bußgeld bis 10.000 €. Seit Mai 2026 gilt die überarbeitete EU-Gebäuderichtlinie (EPBD) mit neuer EU-weiter Effizienzskala A0 bis G.

Kernfakten

PunktWert
RechtsgrundlageGebäudeenergiegesetz (GEG), §§ 79 ff.
Pflicht beiVerkauf, Neuvermietung, Verpachtung, Leasing
Vorlage spätestensbeim ersten Besichtigungstermin
Bußgeld bei Verstoßbis 10.000 €
Gültigkeitsdauer eines Ausweises10 Jahre
Effizienzskala (EU, ab Mai 2026)A0 bis G (statt bisher A+ bis H)
Verbrauchsausweisbasiert auf realem Verbrauch der letzten 3 Jahre
Bedarfsausweisbasiert auf bautechnischer Bewertung
Pflicht zum BedarfsausweisWohngebäude mit max. 4 WE, Bauantrag vor 1.11.1977, nicht modernisiert

Wann welcher Ausweis?

Verbrauchsausweis ist erlaubt für:

Bedarfsausweis ist Pflicht für:

Ausnahmen von der Pflicht

Pflichtangaben bei Inseraten

Bei jeder Immobilienanzeige (Online, Print) müssen folgende Werte aus dem Energieausweis genannt werden:

Antragsweg

  1. Qualifizierten Energieberater oder Aussteller beauftragen (Architekt, Ingenieur, Schornsteinfeger mit entsprechender Qualifikation).
  2. Bei Bedarfsausweis: Begehung des Objekts.
  3. Bei Verbrauchsausweis: Verbrauchsdaten der letzten 3 Jahre bereitstellen.
  4. Energieausweis erhalten – Kosten 50–500 €, je nach Aufwand.

Quellen

Stand:
2026-05-24
Gültig ab:
2026-05-01 (EU-Vereinheitlichung A0–G)
Status:
aktuell
Quellenautorität:
A (Gesetzestext + BBSR-Infoportal)
Lizenz:
CC BY 4.0

Verwandte Themen