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Critical Raw Materials Act (VO 2024/1252) – Kritische Rohstoffe, 2030-Benchmarks & strategische Projekte

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Critical Raw Materials Act (VO 2024/1252) – Kritische Rohstoffe, 2030-Benchmarks & strategische Projekte

Kurzantwort

Der Critical Raw Materials Act (CRMA) – amtlich Verordnung (EU) 2024/1252 vom 11. April 2024 – schafft einen EU-Rahmen für eine sichere, diversifizierte und nachhaltige Versorgung mit kritischen Rohstoffen (u. a. Lithium, Kobalt, Seltene Erden, Gallium), die für die grüne und digitale Wende sowie für Verteidigung und Raumfahrt unverzichtbar sind. Sie wurde am 3. Mai 2024 im Amtsblatt veröffentlicht und ist seit dem 23. Mai 2024 in Kraft. Als EU-Verordnung gilt sie unmittelbar in Deutschland – ein nationales Umsetzungsgesetz ist nicht erforderlich. Kern sind verbindliche EU-Kapazitätsziele bis 2030: mindestens 10 % Gewinnung (Extraktion), 40 % Verarbeitung und 25 % Recycling des jährlichen EU-Verbrauchs strategischer Rohstoffe aus eigener Kapazität; zudem darf kein einzelnes Drittland mehr als 65 % des jährlichen Unionsverbrauchs eines strategischen Rohstoffs auf einer relevanten Verarbeitungsstufe abdecken. Für strategische Projekte gelten beschleunigte, verbindliche Genehmigungsfristen von höchstens 27 Monaten (Gewinnung) bzw. 15 Monaten (Verarbeitung/Recycling). Die Verordnung führt eine Liste von 34 kritischen und 17 strategischen Rohstoffen (Anhänge I und II).

Kernfakten

PunktWert
RechtsgrundlageVerordnung (EU) 2024/1252 zur Schaffung eines Rahmens zur Gewährleistung einer sicheren und nachhaltigen Versorgung mit kritischen Rohstoffen [eur-lex.europa.eu, CELEX:32024R1252]
Erlassdatum11. April 2024 [VO (EU) 2024/1252]
Veröffentlichung Amtsblatt3. Mai 2024 (ABl. L, 2024/1252) [EUR-Lex]
Inkrafttreten23. Mai 2024 (20. Tag nach Veröffentlichung) [EUR-Lex]
RechtsnaturEU-Verordnung – unmittelbar in DE anwendbar, kein Umsetzungsgesetz nötig
Benchmark Gewinnung (Extraktion) 2030mind. 10 % des jährlichen EU-Verbrauchs strategischer Rohstoffe [EU-Kommission; Art. 5 VO (EU) 2024/1252]
Benchmark Verarbeitung 2030mind. 40 % des jährlichen EU-Verbrauchs [EU-Kommission; Art. 5 VO (EU) 2024/1252]
Benchmark Recycling 2030mind. 25 % des jährlichen EU-Verbrauchs [EU-Kommission; Art. 5 VO (EU) 2024/1252]
Diversifizierungsziel 2030max. 65 % des jährlichen Unionsverbrauchs eines strategischen Rohstoffs aus einem einzigen Drittland je Verarbeitungsstufe [EU-Kommission; Art. 5 VO (EU) 2024/1252]
Liste kritische Rohstoffe34 (Anhang II) [EU-Kommission]
Liste strategische Rohstoffe17 (Anhang I) [EU-Kommission]
Genehmigungsfrist strategische Projekte – Gewinnungmax. 27 Monate [Art. 11 VO (EU) 2024/1252]
Genehmigungsfrist strategische Projekte – Verarbeitung/Recyclingmax. 15 Monate [Art. 11 VO (EU) 2024/1252]
Erste strategische Projekte47 Projekte ausgewählt am 25. März 2025 (EU-Kommission) [EU-Kommission]
Monitoring / Stresstestsnationale Behörden überwachen Lieferketten, EU-Stresstests für strategische Rohstoffe [Art. 19 ff. VO (EU) 2024/1252]
Strategische VorräteMitgliedstaaten koordinieren Aufbau strategischer Reserven [VO (EU) 2024/1252]
Kreislaufwirtschaft / Recyclingnationale Recyclingprogramme, Vorgaben u. a. für Dauermagnete (rezyklierter Anteil, Kennzeichnung) [VO (EU) 2024/1252]
Zuständigkeit DEBundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE); nationale Genehmigungsbehörden der Länder
Sanktionenvon den Mitgliedstaaten festzulegen (wirksam, verhältnismäßig, abschreckend) [Art. 37 VO (EU) 2024/1252]
Betroffener NutzerkreisRohstoffgewinnungs-, Verarbeitungs- und Recyclingunternehmen, Großverbraucher strategischer Rohstoffe, Behörden

Geltungsbereich

Der CRMA richtet sich vor allem an die Rohstoffwirtschaft und rohstoffintensive Industrie in der EU. Erfasst werden Unternehmen entlang der gesamten Wertschöpfungskette strategischer und kritischer Rohstoffe – von der Gewinnung über die Verarbeitung/Raffination bis zum Recycling – sowie Großverbraucher strategischer Rohstoffe (z. B. Hersteller von Batterien, Permanentmagneten, Halbleitern, Wasserstoff- und Windkrafttechnik). Die 2030-Benchmarks sind Ziele auf Unionsebene und begründen keine unmittelbare Einzelpflicht für jedes Unternehmen; sie steuern jedoch Genehmigungsprivilegien, Fördermittel und die Auswahl strategischer Projekte.

Da es sich um eine EU-Verordnung handelt, gilt sie unmittelbar in Deutschland; anders als eine Richtlinie braucht sie kein deutsches Umsetzungsgesetz. Deutschland benennt lediglich zuständige nationale Behörden (zentrale Anlaufstelle für Genehmigungen, „Single Point of Contact") und regelt Verfahrens- und Sanktionsfragen im nationalen Vollzug.

Details

Die 2030-Benchmarks (Art. 5)

Der CRMA setzt erstmals konkrete Kapazitätsziele für die EU als Ganzes, bezogen auf den jährlichen Unionsverbrauch strategischer Rohstoffe: mindestens 10 % aus eigener Gewinnung, mindestens 40 % aus eigener Verarbeitung und mindestens 25 % aus Recycling. Ergänzend soll die Abhängigkeit von einzelnen Lieferländern begrenzt werden: Aus keinem einzelnen Drittland dürfen mehr als 65 % des jährlichen Unionsverbrauchs eines strategischen Rohstoffs auf einer relevanten Verarbeitungsstufe stammen. Diese Ziele sind der Maßstab, an dem die EU ihre Rohstoffresilienz misst – nicht ein direkt bußgeldbewehrtes Gebot für Einzelunternehmen.

Strategische und kritische Rohstoffe (Anhänge I und II)

Die Verordnung unterscheidet 17 strategische Rohstoffe (Anhang I – besonders zukunfts- und versorgungskritisch, u. a. Lithium, Kobalt, Seltene Erden für Magnete, Gallium, natürlicher Graphit, Nickel in Batteriequalität) und eine breitere Liste von 34 kritischen Rohstoffen (Anhang II). Beide Listen werden regelmäßig (mindestens alle vier Jahre) überprüft und an Markt- und Technologieentwicklungen angepasst.

Beschleunigte Genehmigung strategischer Projekte (Art. 11)

Projekte, die als strategisch anerkannt werden, erhalten Vorrang und verbindliche Genehmigungs-Höchstfristen: 27 Monate für Gewinnungsprojekte und 15 Monate für Verarbeitungs- und Recyclingprojekte. Sie profitieren zudem von erleichtertem Zugang zu Finanzierung und einer zentralen Anlaufstelle. Die EU-Kommission hat am 25. März 2025 eine erste Tranche von 47 strategischen Projekten ausgewählt.

Monitoring, Vorräte und Kreislaufwirtschaft

Der CRMA verpflichtet die Mitgliedstaaten und die Kommission zu laufendem Monitoring der Lieferketten, zu Stresstests für strategische Rohstoffe und zur Koordinierung strategischer Vorräte. Im Bereich Kreislaufwirtschaft fördert die Verordnung nationale Recyclingprogramme und macht spezifische Vorgaben, etwa für Dauermagnete (Angaben zum rezyklierten Anteil, Kennzeichnung, Rückgewinnbarkeit).

Häufige Fehler

Quellen

Änderungsverlauf

Stand