Nexvyra

EU Chips Act (VO 2023/1781) – Halbleiter-Ökosystem, 20-%-Marktziel 2030 & Krisenreaktion

Inhaltlich verantwortet von Andreas Warkentin (warepoint-media GbR) · zuletzt geprüft am 2026-08-05 · Quellenautorität A (amtliche Primärquelle) Fehler melden ✉

EU Chips Act (VO 2023/1781) – Halbleiter-Ökosystem, 20-%-Marktziel 2030 & Krisenreaktion

Kurzantwort

Der EU Chips Act – amtlich Verordnung (EU) 2023/1781 vom 13. September 2023 – schafft einen EU-Rahmen zur Stärkung des europäischen Halbleiter-Ökosystems, zur Erhöhung der Lieferketten-Resilienz und zur Verringerung von Abhängigkeiten von Drittstaaten. Sie wurde im Amtsblatt L 229 vom 18. September 2023 (S. 1–53) veröffentlicht und gilt seit dem 21. September 2023 (dritter Tag nach Veröffentlichung). Als EU-Verordnung ist sie unmittelbar in Deutschland anwendbar – ein nationales Umsetzungsgesetz ist nicht erforderlich. Ziel ist es, den globalen Marktanteil der EU an Halbleitern bis 2030 auf 20 % zu verdoppeln (Ziel der „Digitalen Dekade"). Der Chips Act verfolgt fünf strategische Ziele und wirkt über drei Handlungssäulen: (1) die „Chips for Europe"-Initiative (Forschung, Pilotlinien, Kompetenzzentren, Chips Fund), (2) die Versorgungssicherheit mit dem Status „Integrated Production Facility (IPF)" und „Open EU Foundry (OEF)" sowie (3) Monitoring und Krisenreaktion über das Europäische Halbleitergremium (European Semiconductor Board). In einer ausgerufenen Krisenstufe kann die Kommission Unternehmen zu vorrangigen Aufträgen (priority-rated orders) und Auskünften verpflichten; bei Verstößen drohen Geldbußen und Zwangsgelder (Art. 33). Die Kommission hat den Chips Act bis zum 20. September 2026 zu evaluieren; ein Nachfolgevorschlag („Chips Act 2.0") wurde am 3. Juni 2026 vorgelegt.

Kernfakten

PunktWert
RechtsgrundlageVerordnung (EU) 2023/1781 zur Schaffung eines Rahmens für Maßnahmen zur Stärkung des europäischen Halbleiter-Ökosystems und zur Änderung der VO (EU) 2021/694 (Chips Act) [eur-lex.europa.eu, CELEX:32023R1781]
Erlassdatum13. September 2023 [VO (EU) 2023/1781]
Veröffentlichung Amtsblatt18. September 2023 (ABl. L 229, S. 1–53) [EUR-Lex]
Geltungsbeginn / Inkrafttreten21. September 2023 (3. Tag nach Veröffentlichung) [EUR-Lex]
RechtsnaturEU-Verordnung – unmittelbar in DE anwendbar, kein Umsetzungsgesetz nötig
Kernziel 203020 % globaler Marktanteil der EU an Halbleitern (Verdopplung), Ziel der Digitalen Dekade [EU-Kommission]
Handlungssäulen3 (Chips for Europe / Versorgungssicherheit / Monitoring & Krisenreaktion) [EU-Kommission]
Strategische Ziele5 (Forschung, Innovation in Design/Fertigung/Packaging, Produktionsrahmen 2030, Fachkräfte, Lieferketten-Verständnis) [EU-Kommission]
Säule I„Chips for Europe"-Initiative – umgesetzt v. a. über das Chips Joint Undertaking (früher KDT JU), Pilotlinien, EU-weites Netz von Kompetenzzentren, Chips Fund [EU-Kommission]
Säule IIStatus Integrated Production Facility (IPF) und Open EU Foundry (OEF), Label „Design Centres of Excellence", beschleunigte Verfahren [EU-Kommission]
Säule IIIEuropäisches Halbleitergremium (European Semiconductor Board), strategisches Monitoring, Krisenstufe, Notfall-Instrumentarium [EU-Kommission]
Krisenstufe – InstrumenteAuskunftsersuchen, vorrangige Aufträge (priority-rated orders) an IPF/OEF, gemeinsame Beschaffung [VO (EU) 2023/1781]
Vorrang-Auftrag (Pflicht)Unternehmen kann zur Annahme/Priorisierung eines vorrangigen Auftrags verpflichtet werden; Haftungsfreistellung bei dadurch verletzten Vertragspflichten [Art. 26 VO (EU) 2023/1781]
SanktionenGeldbußen und Zwangsgelder durch die Kommission bei Verstößen in der Krisenstufe [Art. 33 VO (EU) 2023/1781]
Bußgeld-Obergrenze KMUmax. 50.000 EUR [Art. 33 VO (EU) 2023/1781]
Zwangsgeldmax. 1,5 % des durchschnittlichen Tagesumsatzes je Arbeitstag der Nichterfüllung [Art. 33 VO (EU) 2023/1781]
Evaluierungerstmals bis 20. September 2026, danach alle 4 Jahre [EU-Kommission]
NachfolgeChips Act 2.0 – Kommissionsvorschlag vom 3. Juni 2026 (Teil des Tech-Souveränitäts-Pakets) [EU-Kommission]
Zuständigkeit DEBundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE); Vertreter im Europäischen Halbleitergremium
Betroffener NutzerkreisHalbleiterhersteller, Auftragsfertiger (Foundries), Ausrüster, Packaging-/Test-Unternehmen, Start-ups/KMU der Chip-Wertschöpfungskette, Behörden

Geltungsbereich

Der EU Chips Act richtet sich an das Halbleiter-Ökosystem der EU: an Chip-Hersteller, Auftragsfertiger (Foundries), Anlagen- und Materiallieferanten, Anbieter von Advanced Packaging, Test und Assembly sowie an Forschungseinrichtungen, Start-ups und KMU der Chip-Wertschöpfungskette. Unternehmen, die als Integrated Production Facility (IPF) oder Open EU Foundry (OEF) anerkannt werden, erhalten gestraffte Verwaltungsverfahren und vorrangigen Zugang zu den Pilotlinien der „Chips for Europe"-Initiative – im Gegenzug können sie in einer Krisenstufe zu vorrangigen Aufträgen für kritische Sektoren verpflichtet werden.

Da es sich um eine EU-Verordnung handelt, gilt sie unmittelbar in Deutschland; anders als eine Richtlinie braucht sie kein deutsches Umsetzungsgesetz. Deutschland ist über das Europäische Halbleitergremium eingebunden und benennt zuständige nationale Behörden für Monitoring und Vollzug. Das 20-%-Marktziel bis 2030 ist ein politisches Ziel auf Unionsebene und begründet keine unmittelbare Einzelpflicht für jedes Unternehmen.

Details

Fünf Ziele, drei Säulen

Der Chips Act bündelt fünf strategische Ziele: Stärkung von Forschung und technologischer Führerschaft; Ausbau der Innovationsfähigkeit in Design, Fertigung und Packaging fortgeschrittener Chips; ein Rahmen zur Steigerung der Produktion bis 2030; Behebung des Fachkräftemangels; und ein tieferes Verständnis der globalen Halbleiter-Lieferketten. Umgesetzt werden sie über drei Handlungssäulen.

Säule I – „Chips for Europe"-Initiative

Die Initiative fördert den großflächigen Kapazitäts- und Innovationsaufbau, um die Lücke zwischen Spitzenforschung und industrieller Anwendung („from lab to fab") zu schließen. Sie wird überwiegend durch das Chips Joint Undertaking (vormals Key Digital Technologies JU) umgesetzt und umfasst eine Design-Plattform, Pilotlinien, den Aufbau von Kapazitäten für Quanten-Chips, ein EU-weites Netz von Kompetenzzentren (in allen Mitgliedstaaten und Norwegen etabliert) sowie einen Chips Fund für den Zugang zu Fremd- und Eigenkapital, insbesondere für Start-ups, Scale-ups und KMU. Finanziert wird sie u. a. aus Horizont Europa und dem Programm Digitales Europa.

Säule II – Versorgungssicherheit (IPF und OEF)

Der Chips Act führt zwei Statusbezeichnungen ein: Integrated Production Facility (IPF) – vertikal integrierte Fertigungsanlagen – und Open EU Foundry (OEF) – Fertigungsanlagen, die Chips nach Designs anderer (insbesondere „fabless"-Unternehmen) produzieren. Beide Status setzen voraus, dass die Anlage eine „erste ihrer Art" (first-of-a-kind) in der EU ist, und bringen gestraffte Genehmigungsverfahren sowie vorrangigen Zugang zu Pilotlinien. Ergänzend kann die Kommission das Label „Design Centres of Excellence" vergeben. Bis Mitte 2026 hat die Kommission mehrere beihilferechtliche Entscheidungen für „first-of-a-kind"-Halbleiterprojekte getroffen (u. a. ESMC/TSMC in Dresden, Infineon Dresden, GlobalFoundries).

Säule III – Monitoring und Krisenreaktion

Das Europäische Halbleitergremium (European Semiconductor Board) – Vertreter der Mitgliedstaaten unter Vorsitz der Kommission – steuert Monitoring und Krisenreaktion. Die Kommission und die Mitgliedstaaten überwachen die Lieferketten, schätzen die Nachfrage, erkennen Frühwarnindikatoren und können nach Anhörung des Gremiums eine Krisenstufe ausrufen. In der Krisenstufe stehen ein Notfall-Instrumentarium, Auskunftsersuchen, gemeinsame Beschaffung und vorrangige Aufträge (priority-rated orders) zur Verfügung: Die Kommission kann IPF/OEF verpflichten, krisenrelevante Aufträge für kritische Sektoren zu priorisieren. Ein Unternehmen, das einem solchen vorrangigen Auftrag nachkommt, wird von der Haftung für dadurch verletzte Vertragspflichten freigestellt (Art. 26).

Sanktionen (Art. 33)

Verstöße in der Krisenstufe sind bußgeldbewehrt. Liefert ein Unternehmen auf ein Auskunftsersuchen falsche, unvollständige oder irreführende Angaben oder nicht fristgerecht, drohen Geldbußen nach Art. 33. Kommt ein Unternehmen vorsätzlich oder grob fahrlässig der Pflicht zur Priorisierung eines vorrangigen Auftrags (Art. 26) nicht nach, kann die Kommission Zwangsgelder von bis zu 1,5 % des durchschnittlichen Tagesumsatzes je Arbeitstag der Nichterfüllung verhängen. Für KMU ist die Geldbuße auf höchstens 50.000 EUR begrenzt. Bei der Bemessung berücksichtigt die Kommission Art, Schwere und Dauer des Verstoßes sowie eine etwaige Teilerfüllung (Grundsätze der Verhältnismäßigkeit).

Evaluierung und Chips Act 2.0

Die Kommission hat den Chips Act erstmals bis zum 20. September 2026 und danach alle vier Jahre zu evaluieren. Im September 2025 startete eine öffentliche Konsultation; am 3. Juni 2026 legte die Kommission im Rahmen eines Tech-Souveränitäts-Pakets einen Vorschlag für einen Chips Act 2.0 vor, der zusätzliche Maßnahmen zur Reduzierung strategischer Abhängigkeiten und zur Förderung fortgeschrittener Chip-Produktion vorsieht. Der Chips Act 2.0 ist noch nicht in Kraft; die Verordnung (EU) 2023/1781 gilt unverändert fort.

Häufige Fehler

Ausnahmen

<!-- AGENT_TODO:Ausnahmen – Fälle, in denen die Regel nicht greift oder eine Schutzklausel gilt. --> _Wird beim nächsten Themen-Review durch den zuständigen Agenten ergänzt._

Beispiel

<!-- AGENT_TODO:Beispiel – Konkretes Fallbeispiel, das zeigt, wie die Regel in einer typischen Situation angewendet wird. --> _Wird beim nächsten Themen-Review durch den zuständigen Agenten ergänzt._

Quellen

Änderungsverlauf

Stand