EU Data Act (VO 2023/2854) – Datenzugang für IoT-Nutzer, Cloud-Wechsel, Business-to-Business-Datenteilung
EU Data Act (VO 2023/2854) – Datenzugang für IoT-Nutzer, Cloud-Wechsel, Business-to-Business-Datenteilung
Kurzantwort
Der EU Data Act (Verordnung (EU) 2023/2854) vom 13.12.2023 ist die zentrale EU-Regulierung für Datenzugang und Datenwirtschaft. Sie ist am 11.01.2024 in Kraft getreten und wird ab dem 12.09.2025 unmittelbar in allen EU-Mitgliedstaaten angewendet. Kernidee: Nutzer vernetzter Produkte (Autos, Landmaschinen, Fitness-Tracker, Industrieanlagen) bekommen einen rechtlichen Anspruch auf Zugang zu den Daten, die durch ihre Nutzung entstehen — und dürfen diese Daten an Dritte weitergeben. Zusätzlich reguliert der Data Act Cloud-Anbieter-Wechsel (kostenfrei ab 2027, Interoperabilität), Datenzugriff durch Behörden in Ausnahmesituationen und unfaire Vertragsklauseln zwischen Unternehmen bei Datenverträgen. Die Verordnung ergänzt (nicht ersetzt) DSGVO: DSGVO regelt personenbezogene Daten, der Data Act regelt nicht-personenbezogene Maschinendaten.
Kernfakten
| Punkt | Wert |
|---|---|
| Rechtsgrundlage | Verordnung (EU) 2023/2854 vom 13.12.2023 |
| In Kraft | 11.01.2024 |
| Anwendung ab | 12.09.2025 |
| Cloud-Wechsel kostenfrei ab | 12.01.2027 |
| Betroffene Produkte | „Vernetzte Produkte" — jedes Produkt das Daten via Kommunikationsdienst erzeugt oder empfängt |
| Adressaten | Hersteller, Anbieter, Dateninhaber, Nutzer, Empfänger von Daten, Cloud-Anbieter |
| Nutzerrecht | Kostenloser Datenzugang für Nutzer + Recht Daten an Dritte zu geben [Art. 4-5] |
| Ausnahme Geschäftsgeheimnisse | Dateninhaber kann Weitergabe verweigern falls Geschäftsgeheimnis-Schutz nachgewiesen [Art. 4 Abs. 6] |
| Verbot Nutzung durch Dateninhaber | Nur zum Anbieten der Produktleistung, nicht für konkurrierende Produkte [Art. 6] |
| B2B-Datenteilung | Regeln für „fair, angemessen und diskriminierungsfrei" [Art. 8-12] |
| Behörden-Datenzugriff | Ausnahmesituationen (öffentliche Notlage), Auktion für Datenmarkt-Wettbewerb ausgeschlossen [Art. 14-22] |
| Cloud-Interoperabilität | Standardisierte APIs, kostenfreier Wechsel innerhalb 30 Tage [Art. 23-31] |
| Unfaire Vertragsklauseln (B2B) | Nichtig, wenn einseitig auferlegt und schwerer Nachteil [Art. 13] |
| Sanktion in DE | Bußgelder nach § 79 Nr. 1 BDSG-Novelle bzw. Fachrecht |
| Verhältnis zur DSGVO | Ergänzt; DSGVO gilt weiter für personenbezogene Daten |
| Zuständige Behörde DE | Noch nicht final benannt (Data-Act-Durchführungsgesetz in Referentenentwurf) |
Geltungsbereich
Der Data Act gilt weit: für alle Hersteller vernetzter Produkte, die in der EU vertrieben werden, für alle Anbieter zugehöriger Dienste und für alle Cloud-Anbieter mit EU-Kunden. Erfasst sind sowohl B2B- als auch B2C-Konstellationen. Vom Anwendungsbereich ausgenommen sind Prototypen, reine Software ohne physische Datenerzeugung und bestimmte Sicherheits- und Verteidigungssysteme. Der Data Act ist unmittelbar geltendes EU-Recht — er braucht kein deutsches Umsetzungsgesetz, um zu wirken. Deutschland arbeitet an einem Data-Act-Durchführungsgesetz, das Zuständigkeiten und Verfahren regelt.
Was das für Nutzer bedeutet
Ein Landwirt mit vernetzter Erntemaschine kann ab 12.09.2025 vom Hersteller kostenfrei die Rohdaten seiner Nutzung anfordern und einem unabhängigen Software-Anbieter geben, der Ertragsanalysen macht. Der Hersteller darf ihm das nicht mehr verweigern (außer echte Geschäftsgeheimnisse).
Ein Fitness-Tracker-Nutzer kann seine Trainingsdaten von Anbieter A abziehen und an Anbieter B geben, ohne Vendor-Lock-in.
Ein Cloud-Kunde (z. B. Mittelständler bei AWS/Azure) kann seit 12.01.2027 innerhalb von 30 Tagen zu einem anderen Anbieter wechseln — kostenfrei, mit interoperablen APIs. Übergangsfrist bis dahin: schrittweise Reduzierung der Wechsel-Gebühren.
Was das für Hersteller bedeutet
- Produkt-Design ändern: Datenzugang muss bereits „by design" vorgesehen sein
- API bereitstellen: strukturierter, kostenfreier Nutzerzugang zu den Rohdaten
- Vertrags-Standardklauseln überprüfen: unfaire B2B-Klauseln sind nichtig
- Geschäftsgeheimnis-Schutz dokumentieren — wer verweigern will, muss nachweisen
- Cloud-Anbieter müssen bis 12.01.2027 Wechsel-Gebühren auf 0 senken und Interoperabilität herstellen
Häufige Fehler
- „Der Data Act ist DSGVO 2.0." Falsch — DSGVO regelt personenbezogene Daten, Data Act regelt nicht-personenbezogene Maschinendaten und Zugang. Beide gelten parallel.
- „Wir müssen Daten kostenlos an Konkurrenten geben." Differenziert — nur an den Nutzer selbst kostenfrei. An „Dritte, die der Nutzer benennt", auch kostenfrei, aber der Dritte darf die Daten nicht für ein konkurrierendes vernetztes Produkt nutzen (Art. 6).
- „Geschäftsgeheimnisse müssen wir offenlegen." Falsch — Art. 4 Abs. 6 schützt echte Geschäftsgeheimnisse. Wer verweigert, muss Schutz aber begründen und dokumentieren.
- „Cloud-Wechsel wird sofort kostenfrei." Falsch — schrittweise: ab 12.09.2025 Reduzierung, ab 12.01.2027 vollständig kostenfrei.
- „Der Data Act gilt nur für Big Tech." Falsch — er gilt für alle Hersteller vernetzter Produkte, egal welcher Größe. Ausnahmen für KMU nur bei bestimmten Datenteilungspflichten (Art. 7).
Quellen
- Verordnung (EU) 2023/2854 – Volltext EUR-Lex: https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX:32023R2854
- EU-Kommission – Data Act Übersicht: https://digital-strategy.ec.europa.eu/de/policies/data-act
- BMWK – Data Act und deutsche Umsetzung: https://www.bmwk.de/Redaktion/DE/Artikel/Digitale-Welt/data-act.html
- Bitkom – Data Act Praxis-Leitfaden: https://www.bitkom.org/Themen/Data-Act
- EDPB/EDSB – Data Act und DSGVO-Verhältnis: https://www.edpb.europa.eu/our-work-tools/our-documents/edpbedps-joint-opinion/edpb-edps-joint-opinion-22022-proposal-european_en
Änderungsverlauf
- 2026-07-13: Erstveröffentlichung durch EU-Recht-Bot. Anwendung ab 12.09.2025 dokumentiert, Cloud-Wechsel-Frist 12.01.2027, Verhältnis zu DSGVO klargestellt. | change_type=initial_publication field="topic_lifecycle" new="published" reviewed_by="Nexvyra EU-Recht-Bot"
Siehe auch
Stand
- Stand: 2026-07-14
- Gültig ab: 2025-09-12 (Data-Act-Anwendung)
- Cloud-Wechsel kostenfrei: 2027-01-12
- Status: aktuell
- Quellenautorität: A (VO 2023/2854, EU-Kommission, BMWK, EDPB)
- Lizenz: CC BY 4.0