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Digital Services Act (DSA, VO 2022/2065) – Plattform-Pflichten und Nutzerrechte 2026

Digital Services Act (DSA, VO 2022/2065) – Plattform-Pflichten und Nutzerrechte 2026

Kurzantwort

Der Digital Services Act (DSA, Verordnung (EU) 2022/2065) ist am 17.02.2024 vollständig anwendbar geworden und schafft einheitliche EU-Regeln für Vermittlungsdienste — Hosting-Anbieter, Online-Plattformen und Suchmaschinen. Kernpflichten: Notice-and-Action-Mechanismus (Meldung rechtswidriger Inhalte, Art. 16), transparente AGB und Empfehlungsalgorithmen (Art. 14, 27), Beschwerderecht der Nutzer (Art. 20), außergerichtliche Streitbeilegung (Art. 21). Very Large Online Platforms (VLOPs) und Very Large Online Search Engines (VLOSEs) mit ≥ 45 Mio EU-Nutzern haben Zusatzpflichten: Systemische Risikobewertung (Art. 34), unabhängige Audits (Art. 37), Krisenreaktionsmechanismen (Art. 36). Sanktionen: bis 6 % des weltweiten Jahresumsatzes (Art. 52). In Deutschland umgesetzt durch das Digitale-Dienste-Gesetz (DDG) vom 06.05.2024 — Aufsicht bei der Bundesnetzagentur (Koordinator für digitale Dienste).

Kernfakten

PunktWert
RechtsgrundlageVerordnung (EU) 2022/2065 vom 19.10.2022
Vollständig anwendbar seit17.02.2024
Anwendbar auf VLOPs/VLOSEs seit25.08.2023 (Frühbeginn)
DE-UmsetzungDigitale-Dienste-Gesetz (DDG) vom 06.05.2024
DE-Koordinator digitale DiensteBundesnetzagentur (BNetzA)
AnwendungsbereichVermittlungsdienste mit Nutzern in EU
ExtraterritorialJa – Anbieter außerhalb EU müssen Vertreter benennen [Art. 13]
Notice-and-Action-MechanismusVerpflichtend für Hosting-Anbieter [Art. 16]
Reaktionsfrist BehördenanordnungenOhne unangemessene Verzögerung [Art. 9, 10]
Beschwerderecht Nutzer gegen Content-ModerationMindestens 6 Monate ab Entscheidung [Art. 20]
Außergerichtliche StreitbeilegungZertifizierte Stellen kostenfrei nutzbar [Art. 21]
Kennzeichnung bezahlter InhalteVerpflichtend [Art. 26]
Werbetransparenz-RegisterVLOPs müssen führen [Art. 39]
Empfehlungssystem-TransparenzVerpflichtend [Art. 27]
VLOP/VLOSE-Schwelle≥ 45 Mio durchschnittliche EU-Nutzer/Monat [Art. 33]
Systemische Risikobewertung VLOPsJährlich [Art. 34]
Unabhängige Audits VLOPsJährlich [Art. 37]
Sanktion HöchstsatzBis 6 % Weltjahresumsatz [Art. 52 Abs. 3]
ZwangsgeldBis 5 % Weltjahresumsatz pro Tag [Art. 52 Abs. 4]
Gerichtsstand VLOP-KlagenEtablissement des VLOP (idR Irland/NL)

Geltungsbereich

Der DSA gilt für Vermittlungsdienste in vier Kategorien:

Kleinstunternehmen und Kleinunternehmen (< 50 MA, < 10 Mio €) sind von einigen Zusatzpflichten für Online-Plattformen befreit (Art. 19), müssen aber die Grundpflichten einhalten.

Aktuelle VLOP/VLOSE-Liste (Stand 2026)

Die EU-Kommission hat aktuell 19 VLOPs und 2 VLOSEs benannt:

VLOPs: Alibaba AliExpress, Amazon Store, Apple AppStore, Bing (VLOSE), Booking.com, Facebook, Google Play, Google Maps, Google Shopping, Instagram, LinkedIn, Pinterest, Snapchat, TikTok, Wikipedia, X (Twitter), YouTube, Zalando, Temu, Shein

VLOSEs: Google Search, Bing

Alle diese müssen jährlich Risikobewertungen, Audits und Transparenzberichte veröffentlichen.

Nutzerrechte gegenüber Plattformen

Recht 1 — Melden rechtswidriger Inhalte (Art. 16) Jeder Nutzer kann rechtswidrige Inhalte (Hassrede, Urheberrechtsverstoß, illegale Produkte) melden. Die Plattform muss zeitnah entscheiden und begründen.

Recht 2 — Beschwerde gegen Moderationsentscheidungen (Art. 20) Wird ein Inhalt entfernt oder ein Account gesperrt, kann der Betroffene binnen 6 Monaten Beschwerde einlegen. Die Plattform muss ein internes Beschwerdesystem betreiben.

Recht 3 — Außergerichtliche Streitbeilegung (Art. 21) Wenn die Beschwerde erfolglos ist, kann der Nutzer eine zertifizierte Streitbeilegungsstelle anrufen. Kostenfrei für den Nutzer bei erfolgreicher Beschwerde.

Recht 4 — Klage Immer möglich, unabhängig vom Beschwerdeverfahren.

Recht 5 — Wahlfreiheit bei Empfehlungssystemen (Art. 27, 38 für VLOPs) VLOPs müssen eine nicht-profilbasierte Alternative anbieten (z. B. chronologische Timeline statt algorithmische).

Recht 6 — Werbetransparenz (Art. 26) Nutzer sehen bei jeder Anzeige: wer beauftragt hat, warum sie ausgespielt wird, welche Kriterien. Bei VLOPs zusätzlich öffentliches Werbetransparenz-Register.

Rechtswidrige Inhalte melden — praktisch

  1. Auf der Plattform den Notice-and-Action-Button suchen (idR „Melden" bei Beiträgen). Nach Art. 16 verpflichtend leicht auffindbar.
  2. Meldegrund angeben (Kategorie, Begründung, Fundstelle).
  3. Bestätigung erhalten — die Plattform muss den Eingang bestätigen.
  4. Entscheidung abwarten — binnen angemessener Frist (Praxis: 24-72 Stunden).
  5. Bei Nicht-Handeln oder Fehlentscheidung: Beschwerde intern (Art. 20), dann außergerichtlich (Art. 21).
  6. Behördliche Meldung an Bundesnetzagentur bei systematischem Nichthandeln.

Häufige Fehler

Quellen

Änderungsverlauf

Siehe auch

Stand