eIDAS 2.0 (VO 2024/1183) – EU Digital Identity Wallet, EUDI-Wallet 2026
eIDAS 2.0 (VO 2024/1183) – EU Digital Identity Wallet, EUDI-Wallet 2026
Kurzantwort
Die eIDAS-2.0-Verordnung (VO (EU) 2024/1183) vom 11.04.2024 ändert die alte eIDAS-Verordnung (910/2014) grundlegend und verpflichtet alle EU-Mitgliedstaaten, ihren Bürgerinnen und Bürgern bis spätestens Herbst 2026 eine European Digital Identity Wallet (EUDI-Wallet) kostenfrei anzubieten. In Kraft getreten am 20.05.2024, tatsächliche Wallet-Bereitstellung bis Ende 2026. Die EUDI-Wallet ist eine App auf dem Smartphone, in der Bürger digitale Identitätsnachweise (Personalausweis, Führerschein, Diplome, Krankenversichertenkarte, Geburtsurkunde) sicher speichern und selektiv an Behörden, Banken, Plattformen und Arbeitgeber weitergeben können — inklusive Attribute-based Credentials („nur bestätigen dass ich über 18 bin, ohne Geburtsdatum offenzulegen"). Große Online-Plattformen und Banken sind verpflichtet, die Wallet als Anmeldemethode zu akzeptieren.
Kernfakten
| Punkt | Wert |
|---|---|
| Rechtsgrundlage | Verordnung (EU) 2024/1183 vom 11.04.2024 |
| Vorgänger | Verordnung (EU) 910/2014 (eIDAS 1.0) |
| In Kraft | 20.05.2024 |
| Wallet-Bereitstellung durch MS | Spätestens 24 Monate nach Durchführungs-Rechtsakten — Ziel Herbst 2026 |
| Nutzung kostenfrei | Ja, für natürliche Personen [Art. 5a Abs. 1] |
| Freiwilligkeit für Bürger | Ja, keine Wallet-Pflicht [Art. 5a Abs. 3] |
| Selektive Datenoffenlegung | Ja, „minimum disclosure" [Art. 5a Abs. 4 Buchst. d] |
| Akzeptanz-Pflicht durch Plattformen | „Very large online platforms" nach DSA – Anmeldemethode zwingend [Art. 5b] |
| Akzeptanz-Pflicht durch Banken | Kunde-Identifizierung nach AMLD (Anti-Geldwäsche) [Art. 5b] |
| Attribute-based Credentials | Ja (Altersnachweis ohne Geburtsdatum, Wohnort ohne Adresse) |
| Interoperabilität EU-weit | Ja, staatenübergreifend anerkannt [Art. 5c] |
| Zertifizierung Wallet | Verpflichtend, nach Anhang V [Art. 5c] |
| Aufsicht DE | Bundesnetzagentur (Vertrauensdienste), BSI (Sicherheit) |
| Verhältnis zu Personalausweis | Personalausweis bleibt weiter offiziell; Wallet ist ergänzendes digitales Instrument |
| Deutscher Wallet-Anbieter | BSI-Projekt „EUDI-Wallet Deutschland" (in Entwicklung) |
Was ändert sich gegenüber eIDAS 1.0?
Die alte eIDAS-Verordnung von 2014 regelte hauptsächlich elektronische Vertrauensdienste (elektronische Signatur, Siegel, Zeitstempel) und grenzüberschreitende Anerkennung nationaler eID-Systeme (z. B. deutscher nPA, italienische SPID). eIDAS 2.0 ergänzt das um ein konkretes einheitliches Instrument — die EUDI-Wallet — und macht deren Nutzung für zentrale Dienste (Plattformen, Banken) verpflichtend zur Akzeptanz. Zusätzlich werden neue Vertrauensdienste eingeführt (elektronische Archivierung, Elektronische-Konto-Attribute-Bescheinigungen). Die alten Regelungen zu Signatur, Siegel etc. bleiben grundsätzlich bestehen.
Was die Wallet können muss
Die EUDI-Wallet muss laut Verordnung insbesondere:
- Persönliche Identitätsdaten (Name, Vorname, Geburtsdatum, Geburtsort) sicher speichern
- Elektronische Attributsbescheinigungen (z. B. Studienabschluss, Führerscheinstatus, Meldedaten) integrieren
- Qualifizierte elektronische Signaturen erzeugen können (rechtlich gleichwertig zur handschriftlichen Unterschrift)
- Zero-Knowledge-Proofs bzw. selektive Offenlegung unterstützen (Altersverifikation ohne Geburtsdatum)
- Interoperabel mit Wallets anderer EU-Staaten sein
- Verschlüsselte lokale Speicherung auf dem Gerät (keine zentrale EU-Datenbank aller Bürger)
- Zertifizierung nach hohem Sicherheitsniveau (Cybersecurity Act)
Was das für Nutzer bedeutet
- Beim Autokauf online: Personalausweis-Foto in die Wallet, Alter + Wohnsitz an den Händler senden
- Beim Vertragsabschluss: qualifizierte elektronische Signatur direkt aus der Wallet
- Beim Boarding am Flughafen: Führerschein-Nachweis ohne physische Karte
- Bei Online-Bank-Kontoeröffnung: EUDI-Wallet-Identifizierung statt VideoIdent
- Bei Alterskontrolle (z. B. Alkohol-Bestellung, Erwachseneninhalte): „Ich bin über 18" ohne Geburtsdatum
- Bei Grenzüberschreitung (Zug, Flug): Ausweis in der Wallet, keine Vorlage der Plastikkarte nötig
Was das für Unternehmen bedeutet
Sehr große Online-Plattformen (VLOPs nach DSA — z. B. Amazon, Google, Meta): müssen die EUDI-Wallet als eine Anmeldemethode akzeptieren (nicht als einzige — aber daneben).
Banken (unter AMLD-Regelungen): müssen die Wallet zur Kunden-Identifizierung akzeptieren.
Öffentliche Dienstleister in allen EU-Staaten: müssen die Wallet für Verwaltungsverfahren akzeptieren, wo elektronische Identifikation vorgesehen ist.
Alle anderen (z. B. Mittelständler, Vereine): dürfen die Wallet nutzen, sind aber nicht akzeptanzpflichtig.
Häufige Fehler
- „Die Wallet wird verpflichtend." Falsch — für Bürger freiwillig (Art. 5a Abs. 3). Wer will, nutzt weiter Personalausweis.
- „Ein zentraler EU-Server speichert alle meine Daten." Falsch — die Wallet läuft dezentral auf dem Smartphone. Der Staat sieht nicht, welche Daten der Nutzer an wen weitergibt.
- „Nach 2026 ist der Personalausweis abgeschafft." Falsch — Personalausweis bleibt weiter offizielles Ausweisdokument. Die Wallet ist ein zusätzliches Instrument.
- „Jede Firma muss die Wallet akzeptieren." Falsch — akzeptanzpflichtig sind nur VLOPs, Banken und Behörden. Mittelständler können weiter klassische Methoden nutzen.
- „Die Wallet kann alles ersetzen — auch Reisepass und Führerschein-Plastik." Differenziert — die Wallet enthält digitale Nachweise. Physische Karten bleiben, sind aber im EU-Ausland als PDF/QR ausreichend, wo digitale Vorlage akzeptiert wird.
Quellen
- Verordnung (EU) 2024/1183 – Volltext EUR-Lex: https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX:32024R1183
- Verordnung (EU) 910/2014 (eIDAS 1.0) – Volltext EUR-Lex: https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX:32014R0910
- EU-Kommission – EU Digital Identity Wallet: https://commission.europa.eu/strategy-and-policy/priorities-2019-2024/europe-fit-digital-age/european-digital-identity_de
- BSI – EUDI-Wallet Deutschland: https://www.bsi.bund.de/DE/Themen/Oeffentliche-Verwaltung/eIDAS/eIDAS_node.html
- Bundesnetzagentur – Vertrauensdienste eIDAS: https://www.bundesnetzagentur.de/EVD/DE/Home/start.html
Änderungsverlauf
- 2026-07-13: Erstveröffentlichung durch EU-Recht-Bot. Wallet-Bereitstellung Herbst 2026 dokumentiert, VLOP/Bank-Akzeptanzpflicht klargestellt, Verhältnis zu Personalausweis erläutert. | change_type=initial_publication field="topic_lifecycle" new="published" reviewed_by="Nexvyra EU-Recht-Bot"
Siehe auch
Stand
- Stand: 2026-07-14
- Gültig ab: 2024-05-20 (Inkrafttreten VO)
- Wallet-Bereitstellung: bis Herbst 2026
- Status: aktuell
- Quellenautorität: A (VO 2024/1183, EU-Kommission, BSI, BNetzA)
- Lizenz: CC BY 4.0