Ferienwohnung & Ferienhaus mieten – Rechte bei Buchung, Mängel, Stornierung (§§ 535, 549, 312g BGB)
Ferienwohnung & Ferienhaus mieten – Rechte bei Buchung, Mängel, Stornierung (§§ 535, 549, 312g BGB)
Kurzantwort
Wer eine Ferienwohnung oder ein Ferienhaus direkt beim Eigentümer oder über ein Vermittlungsportal (FeWo-direkt, Airbnb, Booking.com, Traum-Ferienwohnungen) bucht, schließt in aller Regel einen Mietvertrag über Wohnraum zum vorübergehenden Gebrauch ab (§ 535 BGB). Es gilt Mietrecht, nicht Pauschalreiserecht – solange nur die Unterkunft gebucht wird und keine zweite Reiseleistung (Anreise, Mietwagen, geführtes Programm) beim selben Anbieter dazukommt (§ 651a BGB). Weil es sich um vorübergehenden Gebrauch handelt, gelten die mieterschützenden Vorschriften (Mieterhöhungs- und Kündigungsschutz) nicht (§ 549 Abs. 2 Nr. 1 BGB). Bei Mängeln mindert sich der Mietpreis automatisch (§ 536 BGB) – der Mangel muss aber unverzüglich vor Ort gerügt werden. Ein gesetzliches Widerrufsrecht besteht nicht (§ 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB schließt datumsgebundene Beherbergung aus), und kostenfreier Rücktritt ist nur nach den vereinbarten Storno-Bedingungen möglich – ohne solche haftet der Gast nach § 537 BGB auf den Mietpreis abzüglich ersparter Aufwendungen und anderweitiger Vermietung.
Kernfakten
| Punkt | Wert |
|---|---|
| Vertragstyp bei Direktbuchung | Mietvertrag über Wohnraum (§ 535 BGB) |
| Nutzung | Vorübergehender Gebrauch – Mieterschutz gilt nicht [§ 549 Abs. 2 Nr. 1 BGB] |
| Abgrenzung zur Pauschalreise | Erst ab 2 verschiedenen Reiseleistungen beim selben Anbieter [§ 651a BGB] |
| Bagatellgrenze touristische Zusatzleistung | Unter 25 % des Gesamtwerts = kein erheblicher Anteil [§ 651a Abs. 1 BGB] |
| Mängelrechte | Automatische Minderung [§ 536 BGB] |
| Minderungsspanne (Praxis) | Je nach Schwere 5 % bis 100 % |
| Rügeobliegenheit | Erkennbarer Mangel unverzüglich vor Ort anzeigen |
| Kündigung bei schweren Mängeln | Nach fruchtloser Fristsetzung, § 543 BGB |
| Widerrufsrecht Fernabsatz | Nicht für datumsgebundene Beherbergung [§ 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB] |
| Stornierung ohne AGB | Mietpreis geschuldet abzgl. ersparter Aufwendungen [§ 537 BGB] |
| Anrechnung Anderweitvermietung | Pflicht des Vermieters [§ 537 Abs. 2 BGB analog] |
| Storno-Staffeln | Zulässig als AGB, Kontrolle nach §§ 305–310 BGB |
| Kaution | Marktüblich; unterliegt der AGB-Kontrolle, keine feste gesetzliche Kappung bei Feriennutzung |
| Rolle des Buchungsportals | Vermittler; Vertrag kommt mit dem Eigentümer zustande |
| Anwendbares Recht | Deutsches Mietrecht bei Vermieter/Objekt im Inland; im Ausland ggf. Ortsrecht |
Geltungsbereich
Diese Grundsätze gelten für die isolierte Anmietung einer Ferienunterkunft (Ferienwohnung, Ferienhaus, Ferienzimmer, Pension) durch Verbraucher – ob direkt beim Eigentümer oder über ein Buchungsportal. Das Portal tritt dabei regelmäßig als Vermittler auf; der Mietvertrag kommt zwischen Gast und Eigentümer zustande, während die Portal-AGB (Storno, Kaution, Servicegebühr) daneben wirken.
Sobald der Gast beim selben Anbieter zusätzlich eine zweite Reiseleistung bucht – etwa Ferienhaus plus Flug, Bahnanreise, Mietwagen oder ein erhebliches touristisches Programm –, kann eine Pauschalreise (§ 651a BGB) oder eine verbundene Reiseleistung (§ 651w BGB) entstehen. Dann gelten die günstigeren Reiserechtsvorschriften: Minderung nach § 651i BGB, Rücktritt vor Reisebeginn nach § 651h BGB, Insolvenzabsicherung nach § 651r BGB. Touristische Zusatzleistungen mit weniger als 25 % des Gesamtwerts machen dabei keinen erheblichen Anteil aus und lösen für sich genommen noch keine Pauschalreise aus.
Buchung: Welcher Vertrag entsteht?
Direktbuchung. Zwischen Urlauber und Vermieter kommt ein Mietvertrag zustande, der dem Mietrecht des BGB (§§ 535 ff.) unterliegt. Da die Wohnung nur zum vorübergehenden Gebrauch überlassen wird, greift die Ausnahme des § 549 Abs. 2 Nr. 1 BGB: Vorschriften über Mieterhöhung und Kündigungsschutz gelten nicht, und es können kürzere Kündigungsfristen vereinbart werden.
Buchung über ein Portal. FeWo-direkt, Airbnb, Booking.com und Traum-Ferienwohnungen sind grundsätzlich Vermittlungsplattformen. Der Mietvertrag entsteht mit dem Eigentümer; das Portal stellt die technische Buchung und häufig eigene Storno- und Zahlungsbedingungen. Diese AGB sind der Inhaltskontrolle nach §§ 305–310 BGB unterworfen.
Keine Pauschalreise (Regelfall). Die reine Unterkunftsbuchung ist keine Pauschalreise. Erst die Kombination mit einer weiteren Reiseleistung beim selben Anbieter (§ 651a BGB) verschiebt das anwendbare Recht ins Reiserecht.
Mängel: Minderung und weitere Rechte
Als Mangel gilt jede Abweichung vom vertraglich vereinbarten Zustand, die Wert oder Tauglichkeit der Unterkunft mindert – etwa fehlende zugesagte Ausstattung, Ungeziefer, Lärm, defekte Heizung oder eine geringere Größe als beworben.
- Automatische Minderung (§ 536 BGB). Für die Zeit der Beeinträchtigung ist nur eine angemessen herabgesetzte Miete geschuldet. Eine unerhebliche Beeinträchtigung bleibt außer Betracht. Die Minderungshöhe richtet sich nach der Schwere und reicht in der Praxis von wenigen Prozent bis (bei völliger Unbrauchbarkeit) 100 %.
- Unverzügliche Rüge. Ein bei Ankunft erkennbarer Mangel ist dem Vermieter sofort anzuzeigen und Gelegenheit zur Abhilfe zu geben. Wer erst nach der Reise reklamiert, riskiert den Verlust der Ansprüche.
- Selbstvornahme / Schadensersatz. Bei verschuldeten oder nicht beseitigten Mängeln kommen Aufwendungsersatz und Schadensersatz in Betracht (§ 536a BGB).
- Kündigung bei schweren Mängeln (§ 543 BGB). Ist der vertragsgemäße Gebrauch erheblich beeinträchtigt und verstreicht eine gesetzte Frist zur Mängelbeseitigung erfolglos, kann der Gast den Vertrag beenden und abreisen.
Stornierung und Rücktritt
Das Mietrecht kennt – anders als das Pauschalreiserecht – keinen freien Rücktritt vor Reisebeginn. Maßgeblich ist:
Vereinbarte Storno-Bedingungen. Die meisten Vermieter und Portale arbeiten mit gestaffelten Stornoquoten (z. B. bis 30 Tage vor Anreise geringer, danach steigend bis 90–100 %). Solche Staffeln sind als AGB wirksam, wenn sie klar formuliert sind und die Anrechnung ersparter Aufwendungen berücksichtigen – sie unterliegen der Kontrolle nach §§ 305–310 BGB.
Ohne Storno-AGB gilt § 537 BGB. Wer aus persönlichen Gründen (Krankheit, beruflicher Notfall) nicht anreist, bleibt zur Zahlung des Mietpreises verpflichtet, muss sich aber ersparte Aufwendungen und den Wert einer anderweitigen Vermietung anrechnen lassen. Der Vermieter trifft eine faktische Obliegenheit, das Objekt weiterzuvermieten.
Kein Widerrufsrecht. § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB nimmt Beherbergungs- und Freizeitleistungen zu einem festen Termin ausdrücklich vom Fernabsatz-Widerruf aus. Eine online gebuchte Ferienwohnung mit konkretem Reisezeitraum kann daher nicht binnen 14 Tagen widerrufen werden.
Absicherung. Gegen das persönliche Verhinderungsrisiko hilft nur eine Reiserücktrittsversicherung – die Storno-Bindung an den Vertrag entfällt dadurch nicht, wird aber finanziell abgefedert.
Häufige Fehler
- „Ich kann online gebuchte Ferienwohnungen 14 Tage widerrufen." Falsch – § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB schließt datumsgebundene Beherbergung aus.
- „Bei Krankheit storniere ich kostenlos." Falsch – Krankheit fällt in die Risikosphäre des Gastes; ohne Storno-Regel greift § 537 BGB, ohne Reiserücktrittsversicherung trägt der Gast den Aufwand.
- „Mängel kann ich nach dem Urlaub geltend machen." Riskant – erkennbare Mängel sind vor Ort unverzüglich zu rügen, sonst drohen Anspruchsverluste.
- „Für Ferienwohnungen gilt Reiserecht mit voller Minderungstabelle." Nur bei Pauschalreise (§ 651a BGB). Die reine Unterkunftsmiete richtet sich nach Mietrecht (§ 536 BGB).
- „Das Portal ist mein Vertragspartner." Meist nicht – FeWo-Portale vermitteln nur; Vertragspartner ist der Eigentümer.
- „Die Kaution darf höchstens drei Monatsmieten betragen." Die mietrechtliche Kautionskappung ist auf die kurzfristige Feriennutzung nicht sinnvoll übertragbar; die vereinbarte Kaution unterliegt der AGB-Kontrolle, nicht einer festen Höchstgrenze.
Quellen
- § 535 BGB – Inhalt und Hauptpflichten des Mietvertrags: https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__535.html
- § 536 BGB – Mietminderung bei Sach- und Rechtsmängeln: https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__536.html
- § 536a BGB – Schadens- und Aufwendungsersatz des Mieters: https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__536a.html
- § 537 BGB – Entrichtung der Miete bei persönlicher Verhinderung: https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__537.html
- § 543 BGB – Außerordentliche fristlose Kündigung aus wichtigem Grund: https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__543.html
- § 549 BGB – Auf Wohnraummietverhältnisse anwendbare Vorschriften (Abs. 2 Nr. 1 vorübergehender Gebrauch): https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__549.html
- § 312g BGB – Widerrufsrecht (Abs. 2 Nr. 9 Beherbergung mit festem Datum): https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__312g.html
- § 651a BGB – Pauschalreisevertrag (Abgrenzung, 2 Reiseleistungen, 25-%-Grenze): https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__651a.html
- § 651w BGB – Vermittlung verbundener Reiseleistungen: https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__651w.html
- §§ 305–310 BGB – AGB-Kontrolle: https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__305.html
Änderungsverlauf
- 2026-07-11: Seite neu erstellt. Statutorische Anker (§§ 535, 536, 537, 549, 312g, 651a BGB) gegen gesetze-im-internet.de geprüft. Abgrenzung Mietrecht ↔ Pauschalreiserecht, kein Widerrufsrecht bei datumsgebundener Beherbergung, Storno nach § 537 BGB. | change_type=new reviewed_by="Reiserecht-Agent (automatisiert)"