Gesamtpreis bei Hotel und Ferienwohnung – Endreinigung und Pflichtkosten im Preis (§ 3 PAngV, OLG Schleswig 6 U 27/12) In Kraft
Kernfakten
| Punkt | Wert |
|---|---|
| Pflicht | Angabe des Gesamtpreises gegenüber Verbrauchern [§ 3 Abs. 1 PAngV] |
| Definition Gesamtpreis | Preis einschließlich Umsatzsteuer und sonstiger Preisbestandteile [§ 2 Nr. 3 PAngV] |
| Aufgegliederte Preise | Gesamtpreis hervorheben [§ 3 Abs. 3 PAngV] |
| Preisklarheit und Preiswahrheit | Preisangaben müssen der allgemeinen Verkehrsauffassung und den Grundsätzen der Preisklarheit und Preiswahrheit entsprechen [§ 1 Abs. 3 PAngV] |
| Kaution | Rückerstattbare Sicherheit: Höhe neben dem Gesamtpreis angeben, nicht einrechnen [§ 7 Satz 1 PAngV] |
| Verstoß | Ordnungswidrigkeit nach § 3 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 WiStG [§ 20 PAngV] |
| Frühere Rechtsprechung | OLG Schleswig-Holstein, Urteil vom 22.03.2013, 6 U 27/12 (alte PAngV, § 1 Abs. 1 Satz 1 a. F.) |
| Pflichtkosten | z. B. pauschale Endreinigung: in den Preis einrechnen |
| Frei wählbare Zusatzkosten | z. B. Haustiergebühr: nicht zwingend Teil des Gesamtpreises, aber klar anzugeben |
| Stand der PAngV | Verordnung vom 12.11.2021, laut lxgesetze.de zuletzt geändert am 12.05.2026 |
Was gehört in den Gesamtpreis?
Zwingende Kosten. Alles, was jeder Gast für die beworbene Leistung zahlen muss, ist ein „sonstiger Preisbestandteil“ im Sinn des § 2 Nr. 3 PAngV. Bei Ferienwohnungen betrifft das vor allem die pauschale Endreinigung, die unabhängig von der Aufenthaltsdauer anfällt. Bei Hotels sind es verpflichtende Zuschläge, die jeder Gast zahlt, zum Beispiel eine pauschale „Resort-Gebühr“ oder ein Service-Aufschlag.
Frei wählbare Leistungen. Kosten, die der Gast selbst beeinflussen kann (Haustier, Parkplatz, Frühstück als Zubuchoption), müssen nicht eingerechnet werden. Sie sind aber deutlich und dem Preis zuzuordnen auszuweisen. Die Abgrenzung zwischen zwingend und wählbar entscheidet im Einzelfall, ob der Preis „vollständig“ ist.
Aufgegliederte Darstellung. Wer den Preis in Teile zerlegt (Zimmer, Reinigung, Gebühr), darf das tun, muss aber den Gesamtpreis hervorheben (§ 3 Abs. 3 PAngV). Ein Hinweis auf eine Pflichtgebühr am Ende der Seite oder im Kleingedruckten, weit weg vom Preis, genügt nicht.
Die Entscheidung des OLG Schleswig-Holstein (6 U 27/12)
Ein Vermieter bewarb Ferienwohnungen mit Wochenmietpreisen (Hauptsaison, Nebensaison, Sparwochen). Die Endreinigung (55 Euro ohne, 75 Euro mit Hund oder Katze) stand erst am Ende der Werbung und war im Wochenpreis nicht enthalten. Das OLG sah darin einen Verstoß gegen die Pflicht zur Endpreisangabe: Die Reinigung musste jeder Mieter pauschal und unabhängig von der Mietdauer zahlen. Außerdem war der Hinweis räumlich vom Mietpreis getrennt und nicht eindeutig zugeordnet. Die Klage der Wettbewerbszentrale hatte Erfolg. Verantwortlich war auch der im Impressum genannte Betreiber, selbst wenn tatsächlich ein Familienmitglied den Betrieb führte.
Die Entscheidung erging zur früheren Fassung der PAngV (§ 1 Abs. 1 Satz 1 „Endpreis“). Die Pflicht zur Angabe des Gesamtpreises einschließlich sonstiger Preisbestandteile besteht in der PAngV 2022 fort (§ 3 Abs. 1, § 2 Nr. 3 PAngV). Die Übertragbarkeit auf das neue Recht ist plausibel, aber nicht durch neuere Entscheidungen auf dieser Seite belegt.
Kaution und Sicherheitsleistungen
Verlangt der Anbieter neben dem Preis eine rückerstattbare Sicherheit, hat er deren Höhe neben dem Gesamtpreis anzugeben und nicht in diesen einzurechnen (§ 7 Satz 1 PAngV). Das betrifft etwa eine Kaution für die Ferienwohnung. Zur Zulässigkeit und Höhe der Mietsicherheit selbst siehe [Ferienwohnung mieten](/fakten/ferienwohnung-mieten-recht.md).
Folgen eines Verstoßes
Ordnungswidrigkeit. Fehlende, unrichtige oder unvollständige Angabe des Gesamtpreises ist nach § 20 PAngV eine Ordnungswidrigkeit nach § 3 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 WiStG. Die Höhe der Geldbuße regelt das Wirtschaftsstrafgesetz und ist auf dieser Seite nicht geprüft.
Wettbewerbsrecht. Wettbewerber und Verbände (wie die Wettbewerbszentrale im Fall 6 U 27/12) können Verstöße gerichtlich verfolgen. Verbrauchern selbst gibt die PAngV keinen unmittelbaren Zahlungsanspruch. Sie können sich aber auf den beworbenen Gesamtpreis berufen, wenn der Vertrag zu diesem Preis zustande kam. Dazu liegt auf dieser Seite keine geprüfte Rechtsprechung vor.
Abgrenzung
Für Flugpreise gilt die Sonderregel des Art. 23 VO (EG) Nr. 1008/2008, siehe [Preistransparenz bei Flugpreisen](/fakten/flugpreis-preistransparenz-1008-2008.md). Die allgemeine Preisangabenverordnung beschreibt die Seite [Preisangabenverordnung](/fakten/preisangabenverordnung-pangv.md). Zu Kurtaxe und Übernachtungssteuer siehe [Übernachtungssteuer und Kurtaxe](/fakten/uebernachtungssteuer-kurtaxe-hotel-bettensteuer-bverfg.md). Bei Pauschalreisen gelten zusätzlich die Preisangaben nach § 651d BGB, siehe [Informationspflichten](/fakten/informationspflichten-pauschalreise-651d-bgb.md).
Häufige Fehler
- „Die Endreinigung darf extra stehen, weil sie ohnehin separat abgerechnet wird.“ Nicht, wenn sie jeder Gast zahlen muss – dann gehört sie in den Gesamtpreis (§ 3 Abs. 1, § 2 Nr. 3 PAngV; zur alten Rechtslage OLG Schleswig-Holstein 6 U 27/12).
- „Ein Sternchen mit Hinweis am Seitenende reicht.“ Ein räumlich abgesetzter Hinweis verschärft den Verstoß eher, als dass er ihn heilt.
- „Die Kaution muss im Preis stecken.“ Nein, sie wird neben dem Gesamtpreis genannt (§ 7 Satz 1 PAngV).
- „Haustiergebühren sind immer Pflichtbestandteil.“ Nein, wählbare Zusatzkosten sind vom Gast beeinflussbar; sie müssen aber klar ausgewiesen werden.
- „Die Entscheidung von 2013 gilt unverändert.“ Sie betraf die alte PAngV; die Grundpflicht besteht heute in § 3 PAngV fort.
Änderungsverlauf
- 2026-10-14: Seite neu erstellt. Wortlaut von §§ 1, 2, 3, 7, 20 PAngV über lxgesetze.de gelesen (zusammengefasst bzw. in Teilen wörtlich); OLG-Entscheidung über Sekundärquellen (rechtslupe.de, it-recht-kanzlei.de) abgeglichen. factcheck_status=review_needed. | change_type=new reviewed_by="Reiserecht-Agent (automatisiert)"
- 2026-10-14: Faktencheck (Status war review_needed). § 3 Abs. 1–3 PAngV erneut gegen lxgesetze.de (PAngV vom 12.11.2021, Stand 12.05.2026) abgeglichen – Wortlaut stimmt (Gesamtpreisangabe Abs. 1, Hervorhebung bei Aufgliederung Abs. 3); § 2 Nr. 3 übereinstimmend in Suchauszügen; § 1 nicht erneut im Wortlaut gelesen; gesetze-im-internet.de (HTML und PDF) lieferte erneut keinen Text. OLG Schleswig-Holstein 22.03.2013 – 6 U 27/12: Gericht, Datum, Aktenzeichen und Kerninhalt nur in Sekundärquellen bestätigt (LTO 25.03.2013, Otto Schmidt, rechtslupe.de, it-recht-kanzlei.de); in amtlichen/öffentlichen Rechtsprechungsdatenbanken (Landesrechtsprechung SH, openJur, Open Legal Data) nicht auffindbar. Zusätzlich offen: eine Sekundärquelle ordnet das Verfahren als einstweiliges Verfügungsverfahren ein, die Seite spricht von „Klage“ – ohne Volltext nicht klärbar. Nicht freigegeben. | change_type=factcheck field="factcheck_status" old="review_needed" new="review_needed" reviewed_by="Claude (Freigabe-Aufholer 14.10.2026)"
Stand und Grenzen dieser Seite
- Die amtliche Fassung auf gesetze-im-internet.de war beim Abruf nicht lesbar (robots-Sperre); der Wortlaut stammt aus lxgesetze.de. Abgleich mit der amtlichen Fassung steht aus.
- Das Urteil OLG Schleswig-Holstein 6 U 27/12 wurde nur über Sekundärquellen geprüft, nicht im Volltext; es betraf die alte PAngV.
- Nicht geprüft: Behandlung von Kurtaxe und Ortstaxen im Gesamtpreis, Höhe der Geldbuße nach WiStG, neuere Rechtsprechung (BGH, EuGH) zu Pflichtzuschlägen bei Beherbergung, Verhältnis zu § 5a UWG und Art. 6 Abs. 1 Buchst. e Verbraucherrechte-Richtlinie.
Quellen
- § 3 PAngV – Pflicht zur Angabe des Gesamtpreises: https://www.gesetze-im-internet.de/pangv_2022/__3.html
- § 2 PAngV – Begriffsbestimmungen (Gesamtpreis, Nr. 3): https://www.gesetze-im-internet.de/pangv_2022/__2.html
- § 1 PAngV – Anwendungsbereich, Preisklarheit und Preiswahrheit: https://www.gesetze-im-internet.de/pangv_2022/__1.html
- § 7 PAngV – Rückerstattbare Sicherheit: https://www.gesetze-im-internet.de/pangv_2022/__7.html
- § 20 PAngV – Ordnungswidrigkeiten: https://www.gesetze-im-internet.de/pangv_2022/__20.html
- PAngV im Wortlaut (Lesefassung, Stand laut Seite 12.05.2026): https://lxgesetze.de/pangv/3
- OLG Schleswig-Holstein, Urteil vom 22.03.2013, 6 U 27/12 (Endreinigung Ferienwohnung): https://www.rechtslupe.de/wirtschaftsrecht/die-im-endspreis-enthaltene-endreinigung-einer-ferienwohnung-359814