KfW-Effizienzhaus-Stufen 2026 – 40, 55, 70, 85, EE-Klasse und Denkmal erklärt In Kraft
Kernfakten
| Punkt | Wert |
|---|---|
| Bewertungsmaßstab | Vergleich mit Referenzgebäude nach GEG (= 100 %) |
| Zwei Kriterien | Primärenergiebedarf (Q_P) und Transmissionswärmeverlust (H'_T) |
| Bedeutung der Kennzahl | Primärenergiebedarf in % des Referenzgebäudes |
| Sanierungs-Stufen (KfW 261) | 40, 55, 70, 85 und Effizienzhaus Denkmal – jeweils nur als EE- oder NH-Variante |
| Bester geförderter Standard (Sanierung) | Effizienzhaus 40 NH |
| Max. Kredit je Wohneinheit (investiv) | 150.000 € – einheitlich für alle Stufen |
| Tilgungszuschuss-Spanne (ohne Boni) | 0 % (EH 85 EE, EH 70 EE) bis 15 % (EH 40 NH) |
| Tilgungszuschuss-Spanne (mit Boni) | bis 40 % (EH 40 NH + WPB + SerSan) |
| EE-Klasse | mind. 65 % des Wärme-/Kältebedarfs aus erneuerbaren Energien oder unvermeidbarer Abwärme |
| NH-Klasse | Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude PLUS (QNG-PLUS) erforderlich |
| Berechnung/Bestätigung | zwingend durch Energieeffizienz-Experten (EEE, dena-Liste) |
| Rechtsgrundlage der Konditionen | Richtlinie BEG WG vom 17.07.2026, in Kraft seit 21.07.2026 |
Effizienzhaus-Stufen im Überblick (Sanierung, KfW 261)
| Effizienzhaus | Primärenergiebedarf | Transmissionswärmeverlust | Kredit je Wohneinheit | Tilgungszuschuss | |---|---|---|---|---| | Effizienzhaus 40 EE | 40 % | 55 % | 150.000 € | 10 % | | Effizienzhaus 40 NH | 40 % | 55 % | 150.000 € | 15 % | | Effizienzhaus 55 EE | 55 % | 70 % | 150.000 € | 5 % | | Effizienzhaus 55 NH | 55 % | 70 % | 150.000 € | 10 % | | Effizienzhaus 70 EE | 70 % | 85 % | 150.000 € | 0 % | | Effizienzhaus 70 NH | 70 % | 85 % | 150.000 € | 5 % | | Effizienzhaus 85 EE | 85 % | 100 % | 150.000 € | 0 % | | Effizienzhaus 85 NH | 85 % | 100 % | 150.000 € | 5 % | | Effizienzhaus Denkmal EE | gesonderte Anforderungen | gesonderte Anforderungen | 150.000 € | 5 % | | Effizienzhaus Denkmal NH | gesonderte Anforderungen | gesonderte Anforderungen | 150.000 € | 10 % |
Für die Stufen Effizienzhaus 70 EE und 85 EE gibt es seit dem 21.07.2026 keinen Tilgungszuschuss mehr; sie werden nur noch über den vergünstigten Zinssatz gefördert.
Quelle der Förderwerte: KfW-Merkblatt Kredit Nr. 261, Stand 07/2026. Quelle der Primärenergie- und Transmissionswerte: KfW – „Das Effizienzhaus".
Boni auf den Tilgungszuschuss
- Worst Performing Building (WPB): +10 Prozentpunkte, nur für EH 70 EE, EH 55 EE, EH 55 NH, EH 40 EE und EH 40 NH.
- Serielle Sanierung (SerSan): +15 Prozentpunkte, nur für EH 55 EE, EH 55 NH, EH 40 EE und EH 40 NH.
- Beide Boni sind untereinander und mit der NH-Klasse kumulierbar. Höchstwert damit 40 % (EH 40 NH mit beiden Boni).
Was bedeuten die beiden Kennwerte?
- Primärenergiebedarf (Q_P): erfasst den gesamten Energiebedarf für Heizung, Warmwasser, Lüftung und Kühlung – inklusive der vorgelagerten Verluste bei Gewinnung und Verteilung des Energieträgers. Er bestimmt die Kennzahl der Effizienzhaus-Stufe.
- Transmissionswärmeverlust (H'_T): misst den Wärmeverlust über die Gebäudehülle – also über Fenster, Wände, Decken und Dach. Er beschreibt die Qualität der Dämmung. Beim Effizienzhaus 55 liegt er bei nur 70 % des Referenzgebäudes, der bauliche Wärmeschutz ist damit rund 30 % besser.
Erneuerbare-Energien-Klasse (EE) und Nachhaltigkeits-Klasse (NH)
- EE-Klasse: Sie wird vergeben, wenn erneuerbare Energien und/oder unvermeidbare Abwärme mindestens 65 % des für die Wärme- und Kälteversorgung des Gebäudes erforderlichen Energiebedarfs erbringen – in der Praxis meist durch eine Wärmepumpe als alleinige Heizung. Seit dem 21.07.2026 ist dieser Anteil Voraussetzung jeder geförderten Effizienzhaus-Stufe, nicht mehr ein optionaler Aufschlag.
- NH-Klasse: Sie setzt das staatliche Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude PLUS (QNG-PLUS) voraus, ausgestellt von einer akkreditierten Zertifizierungsstelle.
- Wirkung: Die NH-Klasse erhöht den Tilgungszuschuss um 5 Prozentpunkte. Auf den Kreditbetrag wirkt sie sich nicht mehr aus – der Höchstbetrag beträgt seit dem 21.07.2026 einheitlich 150.000 € je Wohneinheit. EE- und NH-Klasse sind nicht kumulierbar; jede Stufe wird entweder als EE- oder als NH-Variante gefördert.
- Zusätzlich förderfähig: die Nachhaltigkeitszertifizierung selbst – 10.000 € je Vorhaben (Ein- und Zweifamilienhäuser) bzw. 4.000 € je Wohneinheit und höchstens 40.000 € je Vorhaben (Mehrfamilienhäuser), mit 50 % Tilgungszuschuss.
Effizienzhaus Denkmal
Für Baudenkmäler und für Wohngebäude, die als „besonders erhaltenswerte Bausubstanz" eingestuft sind, gelten vereinfachte Förderbedingungen. Weil Denkmalschutzauflagen (z. B. Erhalt der historischen Fassade) eine Außendämmung oft ausschließen, wird ein eigener, weniger strenger Standard „Effizienzhaus Denkmal" angesetzt. Auch diese Stufe wird seit dem 21.07.2026 nur noch als Denkmal EE oder Denkmal NH gefördert. Voraussetzung ist ein Energieeffizienz-Experte der Kategorie „Bundesförderung für effiziente Gebäude: Wohngebäude Denkmal" aus der Expertenliste der dena.
„Effizienzhaus 40 Plus" und der Neubau
Die Stufen 40/55/70/85 beziehen sich auf die Sanierung von Bestandsgebäuden (KfW 261). Der frühere Neubau-Standard Effizienzhaus 40 Plus – Effizienzhaus 40 kombiniert mit einem „Plus-Paket" aus Photovoltaik-Anlage, Batteriespeicher, Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung und Visualisierung des Energieverbrauchs – wird für den Neubau nicht mehr über eigene Effizienzhaus-Stufen gefördert. Seit 2023 läuft die Neubauförderung über das Programm Klimafreundlicher Neubau (KfW 297/298), das auf dem Effizienzhaus-40-Niveau plus Treibhausgas- bzw. QNG-Anforderungen aufsetzt statt auf der klassischen Plus-Stufe. Wer neu baut, orientiert sich daher an KfW 297/298, nicht an „Effizienzhaus 40 Plus".
Geltungsbereich
- Gilt für Wohngebäude in Deutschland; für Nichtwohngebäude gelten eigene Effizienzgebäude-Stufen.
- Die hier genannten Stufen und Konditionen betreffen die Sanierung von Bestandsgebäuden über den KfW-Kredit 261 (BEG Wohngebäude – Kredit) in der seit 21.07.2026 geltenden Fassung.
- Grundlage der Berechnung ist stets das Referenzgebäude nach GEG in der jeweils gültigen Fassung.
- Die Effizienzhaus-Stufe muss durch einen in der dena-Expertenliste geführten Energieeffizienz-Experten berechnet und bestätigt werden.
Häufige Fehler
- Kennzahl falsch gedeutet: Eine niedrigere Zahl bedeutet weniger Energieverbrauch und damit einen besseren Standard – Effizienzhaus 40 ist besser als Effizienzhaus 85, nicht umgekehrt.
- Mit veralteten Konditionen gerechnet: Vor dem 21.07.2026 galten 120.000 € Kredit ohne und 150.000 € mit EE-/NH-Klasse sowie Tilgungszuschüsse von 5 % bis 25 %. Diese Werte gelten nur noch für Anträge, die vor dem 21.07.2026 bei der KfW eingegangen sind. Maßgeblich ist das Datum des Antragseingangs bei der KfW.
- Effizienzhaus 70 oder 85 ohne Tilgungszuschuss eingeplant: Diese beiden Stufen bringen in der EE-Variante seit dem 21.07.2026 keinen Tilgungszuschuss mehr, sondern nur den vergünstigten Zins.
- Nur die Heizung betrachtet: Die Stufe ergibt sich immer aus dem Gesamtkonzept von Heizung, Lüftung und Dämmung. Gleiche Einzelmaßnahmen führen an unterschiedlichen Gebäuden zu verschiedenen Stufen.
- EE- und NH-Klasse addiert: Beide Klassen sind nicht kumulierbar; jede Stufe wird entweder als EE- oder als NH-Variante gefördert.
- Neubau mit Sanierungsstufen verwechselt: Für den Neubau ist das Programm KfW 297/298 maßgeblich, nicht die Sanierungsstufen 40–85.
- Antrag zu spät: Der Förderantrag muss – wie bei allen KfW-Krediten – vor Vorhabenbeginn über einen Finanzierungspartner gestellt werden.
Änderungsverlauf
- 2026-09-05: Update-Vorschlag vom 01.09.2026 (content/proposals/2026-09-01-kfw-effizienzhaus-stufen.md) vollständig übernommen und verifiziert: Die neuen Konditionen (nur noch EE-/NH-Varianten, einheitlich 150.000 € je Wohneinheit, Tilgungszuschüsse 0–15 % ohne Boni, WPB +10 Pp, SerSan +15 Pp, Maximum 40 %) sind konsistent mit der BEG-WG-Richtlinie vom 17.07.2026 (in Kraft 21.07.2026) und dem KfW-Merkblatt 261 Stand 07/2026; Denkmal-EE-/NH-Werte (5 %/10 %, 150.000 €) decken sich mit der parallel geprüften Faktenseite denkmalschutz-energetische-sanierung. Externe Gegenprobe: Absenkung der Tilgungszuschüsse um 10 Prozentpunkte auf allen Stufen und Maximalzuschuss 22.500 €/WE ohne Boni (= 15 % von 150.000 €) bestätigt. Freigabe. | change_type=factcheck field="factcheck_status" old="review_proposed" new="ok" reviewed_by="Nexvyra Faktencheck-Agent"
- 2026-09-01: Förderkonditionen auf die seit dem 21.07.2026 geltende Fassung der BEG-WG-Richtlinie (vom 17.07.2026) gezogen, geprüft gegen das KfW-Merkblatt 261, Stand 07/2026. Korrigiert: Kreditbetrag einheitlich 150.000 € je Wohneinheit statt 120.000 € (Standard) / 150.000 € (EE/NH); Stufentabelle vollständig ersetzt (EH 40 EE 10 %, EH 40 NH 15 %, EH 55 EE 5 %, EH 55 NH 10 %, EH 70 EE 0 %, EH 70 NH 5 %, EH 85 EE 0 %, EH 85 NH 5 %, Denkmal EE 5 %, Denkmal NH 10 %); Effizienzhaus-Stufen nur noch als EE- oder NH-Variante; 65-%-EE-Anteil ist jetzt Voraussetzung jeder Stufe statt optionaler Aufschlag; NH-Klasse verlangt QNG-PLUS, nicht QNG; Aussage „EE-/NH-Klasse erhöht den Höchstbetrag von 120.000 € auf 150.000 €" entfernt. Neu aufgenommen: Abschnitt zu den Boni WPB (+10 Pp) und serielle Sanierung (+15 Pp) samt der Stufen, für die sie gelten, Höchstwert 40 %; Förderung der Nachhaltigkeitszertifizierung; Warnung zu Anträgen vor/nach dem 21.07.2026. `valid_from` von 2026-01-01 auf 2026-07-21. Die technischen Kennwerte (Primärenergiebedarf, Transmissionswärmeverlust) sind von der Richtlinienänderung nicht betroffen und wurden in diesem Lauf nicht erneut gegen die KfW-Seite „Das Effizienzhaus" verifiziert – sie stammen unverändert aus der Prüfung vom 05.07.2026. | change_type=content_correction field="facts" reviewed_by="Nexvyra Faktencheck-Bot"
- 2026-07-05: Erstveröffentlichung der Faktenseite. Alle Stufenwerte (Primärenergiebedarf, Transmissionswärmeverlust, Tilgungszuschüsse, Kredithöhen) direkt gegen die amtliche KfW-Quelle „Das Effizienzhaus" verifiziert; EE-/NH-Klasse und QNG gegen KfW/BMWSB abgeglichen; Frontmatter-Felder gesetzt. | change_type=initial_publication reviewed_by="Andreas Warkentin" field="topic_lifecycle" new="published"
Stand
- Stand: 2026-09-05
- Gültig ab: 2026-07-21
- Status: aktuell
- Quellenautorität: A (KfW-Merkblatt und BMWE-Richtlinie als Primärquellen)
- Lizenz: CC BY 4.0
Quellen
- KfW – Merkblatt Kredit Nr. 261, BEG Wohngebäude Kredit Effizienzhaus, Stand 07/2026, gültig ab 21.07.2026 (PDF; Kreditbetrag, Effizienzhaus-Stufen, Tilgungszuschüsse, Boni): https://www.kfw.de/PDF/Download-Center/F%C3%B6rderprogramme-(Inlandsf%C3%B6rderung)/PDF-Dokumente/6000004854_M_261.pdf
- BMWE – Richtlinie für die Bundesförderung für effiziente Gebäude – Wohngebäude (BEG WG) vom 17. Juli 2026, veröffentlicht am 21. Juli 2026 (PDF): https://www.energiewechsel.de/KAENEF/Redaktion/DE/PDF-Anlagen/BEG/beg-richtlinien-juli-2026/20260720-beg-wohngebaeude.pdf?__blob=publicationFile
- KfW – Das Effizienzhaus: Maßstab für Energieeffizienz (Primärenergie- und Transmissionswerte): https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Privatpersonen/Bestehende-Immobilie/Energieeffizient-sanieren/Das-Effizienzhaus/
- KfW – Wohngebäude-Kredit (261/262), Konditionen und Antragsweg: https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Privatpersonen/Bestehende-Immobilie/F%C3%B6rderprodukte/Bundesf%C3%B6rderung-f%C3%BCr-effiziente-Geb%C3%A4ude-Wohngeb%C3%A4ude-Kredit-(261-262)/
- KfW – Klimafreundlicher Neubau (297/298) für den Neubau: https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Privatpersonen/Neubau/F%C3%B6rderprodukte/Klimafreundlicher-Neubau-Wohngeb%C3%A4ude-(297-298)/
- BMWSB – Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude (QNG): https://www.qng.info/
- Deutsche Energie-Agentur (dena) – Expertenliste für Förderprogramme des Bundes: https://www.energie-effizienz-experten.de/