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KfW-Effizienzhaus-Stufen 2026 – 40, 55, 70, 85, EE-Klasse und Denkmal erklärt In Kraft

Inhaltlich verantwortlich: Andreas Warkentin (warepoint-media GbR) · letzte Änderung: 2026-09-05 · letzte Prüfung: 2026-09-05 · Quellen-Autorität A Fehler melden ✉
Kurzantwort Die Effizienzhaus-Stufe ist der zentrale Maßstab, mit dem die KfW die energetische Qualität eines Wohngebäudes bewertet. Die Kennzahl (40, 55, 70, 85) gibt an, wie viel **Primärenergie** das Gebäude im Vergleich zu einem gesetzlichen Referenzgebäude nach Gebäudeenergiegesetz (GEG) benötigt – ein Effizienzhaus 55 verbraucht also nur 55 % der Primärenergie des Referenzgebäudes. Je kleiner die Zahl, desto besser. Zusätzlich wird der **Transmissionswärmeverlust** (Qualität der Gebäudehülle) begrenzt. Für die Sanierung eines Bestandsgebäudes fördert die KfW über den Kredit 261 die Stufen 40, 55, 70, 85 sowie Effizienzhaus Denkmal – seit dem 21.07.2026 allerdings **ausschließlich in Verbindung mit der EE- oder der NH-Klasse** und mit deutlich geänderten Tilgungszuschüssen: 0 % bis 15 % je nach Stufe, mit den Boni für Worst Performing Building und serielle Sanierung bis zu 40 %. Die Stufe wird immer vom **Energieeffizienz-Experten** berechnet und bestätigt.

Kernfakten

PunktWert
BewertungsmaßstabVergleich mit Referenzgebäude nach GEG (= 100 %)
Zwei KriterienPrimärenergiebedarf (Q_P) und Transmissionswärmeverlust (H'_T)
Bedeutung der KennzahlPrimärenergiebedarf in % des Referenzgebäudes
Sanierungs-Stufen (KfW 261)40, 55, 70, 85 und Effizienzhaus Denkmal – jeweils nur als EE- oder NH-Variante
Bester geförderter Standard (Sanierung)Effizienzhaus 40 NH
Max. Kredit je Wohneinheit (investiv)150.000 € – einheitlich für alle Stufen
Tilgungszuschuss-Spanne (ohne Boni)0 % (EH 85 EE, EH 70 EE) bis 15 % (EH 40 NH)
Tilgungszuschuss-Spanne (mit Boni)bis 40 % (EH 40 NH + WPB + SerSan)
EE-Klassemind. 65 % des Wärme-/Kältebedarfs aus erneuerbaren Energien oder unvermeidbarer Abwärme
NH-KlasseQualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude PLUS (QNG-PLUS) erforderlich
Berechnung/Bestätigungzwingend durch Energieeffizienz-Experten (EEE, dena-Liste)
Rechtsgrundlage der KonditionenRichtlinie BEG WG vom 17.07.2026, in Kraft seit 21.07.2026

Effizienzhaus-Stufen im Überblick (Sanierung, KfW 261)

| Effizienzhaus | Primärenergiebedarf | Transmissionswärmeverlust | Kredit je Wohneinheit | Tilgungszuschuss | |---|---|---|---|---| | Effizienzhaus 40 EE | 40 % | 55 % | 150.000 € | 10 % | | Effizienzhaus 40 NH | 40 % | 55 % | 150.000 € | 15 % | | Effizienzhaus 55 EE | 55 % | 70 % | 150.000 € | 5 % | | Effizienzhaus 55 NH | 55 % | 70 % | 150.000 € | 10 % | | Effizienzhaus 70 EE | 70 % | 85 % | 150.000 € | 0 % | | Effizienzhaus 70 NH | 70 % | 85 % | 150.000 € | 5 % | | Effizienzhaus 85 EE | 85 % | 100 % | 150.000 € | 0 % | | Effizienzhaus 85 NH | 85 % | 100 % | 150.000 € | 5 % | | Effizienzhaus Denkmal EE | gesonderte Anforderungen | gesonderte Anforderungen | 150.000 € | 5 % | | Effizienzhaus Denkmal NH | gesonderte Anforderungen | gesonderte Anforderungen | 150.000 € | 10 % |

Für die Stufen Effizienzhaus 70 EE und 85 EE gibt es seit dem 21.07.2026 keinen Tilgungszuschuss mehr; sie werden nur noch über den vergünstigten Zinssatz gefördert.

Quelle der Förderwerte: KfW-Merkblatt Kredit Nr. 261, Stand 07/2026. Quelle der Primärenergie- und Transmissionswerte: KfW – „Das Effizienzhaus".

Boni auf den Tilgungszuschuss

Was bedeuten die beiden Kennwerte?

Erneuerbare-Energien-Klasse (EE) und Nachhaltigkeits-Klasse (NH)

Effizienzhaus Denkmal

Für Baudenkmäler und für Wohngebäude, die als „besonders erhaltenswerte Bausubstanz" eingestuft sind, gelten vereinfachte Förderbedingungen. Weil Denkmalschutzauflagen (z. B. Erhalt der historischen Fassade) eine Außendämmung oft ausschließen, wird ein eigener, weniger strenger Standard „Effizienzhaus Denkmal" angesetzt. Auch diese Stufe wird seit dem 21.07.2026 nur noch als Denkmal EE oder Denkmal NH gefördert. Voraussetzung ist ein Energieeffizienz-Experte der Kategorie „Bundesförderung für effiziente Gebäude: Wohngebäude Denkmal" aus der Expertenliste der dena.

„Effizienzhaus 40 Plus" und der Neubau

Die Stufen 40/55/70/85 beziehen sich auf die Sanierung von Bestandsgebäuden (KfW 261). Der frühere Neubau-Standard Effizienzhaus 40 Plus – Effizienzhaus 40 kombiniert mit einem „Plus-Paket" aus Photovoltaik-Anlage, Batteriespeicher, Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung und Visualisierung des Energieverbrauchs – wird für den Neubau nicht mehr über eigene Effizienzhaus-Stufen gefördert. Seit 2023 läuft die Neubauförderung über das Programm Klimafreundlicher Neubau (KfW 297/298), das auf dem Effizienzhaus-40-Niveau plus Treibhausgas- bzw. QNG-Anforderungen aufsetzt statt auf der klassischen Plus-Stufe. Wer neu baut, orientiert sich daher an KfW 297/298, nicht an „Effizienzhaus 40 Plus".

Geltungsbereich

Häufige Fehler

Änderungsverlauf

Stand

Quellen

Letzte Änderung:
2026-09-05
Letzte Prüfung:
2026-09-05
In Kraft seit:
2026-07-21
Status:
In Kraft
Quellen-Autorität:
A
Lizenz:
CC BY 4.0