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Notarkosten Immobilienkauf (GNotKG) – Gebühren-Tabellen und Beispiele

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Notarkosten Immobilienkauf (GNotKG) – Gebühren-Tabellen und Beispiele

Kurzantwort

Die Kosten für Notar und Grundbuchamt beim Immobilienkauf richten sich nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) und werden aus dem Geschäftswert (Kaufpreis bzw. Verkehrswert) berechnet. Für einen typischen Immobilienkauf fallen rund 1,5 % bis 2,0 % des Kaufpreises für Notar und Grundbucheintragung zusammen an. Der Notar erhebt für die Beurkundung des Kaufvertrags eine 2,0-Gebühr nach Tabelle B; das Grundbuchamt für die Eigentumsumschreibung eine 1,0-Gebühr.

Kernfakten

PunktWert
RechtsgrundlageGerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) [gesetze-im-internet.de, GNotKG]
GeschäftswertKaufpreis bzw. Verkehrswert [§ 47 GNotKG]
GebührentabelleTabelle B im Anhang zum GNotKG
Beurkundung Kaufvertrag2,0-Gebühr [KV-Nr. 21100 GNotKG]
Auflassungsvormerkung0,5-Gebühr [KV-Nr. 14150 GNotKG]
Eigentumsumschreibung Grundbuch1,0-Gebühr [KV-Nr. 14110 GNotKG]
Grundschuld-Bestellung1,0-Gebühr [KV-Nr. 21200 GNotKG]
Grundschuld-Eintragung1,0-Gebühr [KV-Nr. 14121 GNotKG]
Umsatzsteuer19 % zusätzlich auf Notarkosten (nicht auf Grundbuchgebühren) [UStG]
Beispielwert Kaufpreis 300.000 € – Notarkostenca. 1.870 € inkl. USt
Beispielwert Kaufpreis 300.000 € – Grundbuchkostenca. 635 € Eigentum + ca. 635 € Grundschuld
Beispielwert 500.000 € – Notar + Grundbuch gesamtca. 6.000 €
Faustregel Gesamtkosten1,5 % Notar+Grundbuch bei reinem Kaufvertrag, 2,0 % mit Finanzierung
Wer trägt Kostentypischerweise Käufer (Vereinbarung im Kaufvertrag) [§ 448 Abs. 2 BGB]
AusnahmeVerkäufer trägt Kosten für Löschung von Lasten in Abt. II/III
BeurkundungspflichtImmobilienkaufverträge notariell beurkunden [§ 311b Abs. 1 BGB]

Häufige Fehler

Quellen

Änderungsverlauf

Stand

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