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Preisangabenverordnung (PAngV) – Endpreis, Grundpreis, Streichpreis

Inhaltlich verantwortet von Andreas Warkentin (warepoint-media GbR) · zuletzt geprüft am 2026-06-08 · Quellenautorität A (amtliche Primärquelle) Fehler melden ✉

Preisangabenverordnung (PAngV) – Endpreis, Grundpreis, Streichpreis

Kurzantwort

Die Preisangabenverordnung (PAngV) verpflichtet Anbieter, Endpreise inklusive Umsatzsteuer und sonstigen Preisbestandteilen anzugeben (§ 3 PAngV). Bei Fertigpackungen muss zusätzlich der Grundpreis pro Einheit ausgewiesen werden (§ 4 PAngV). Bei Preisermäßigungen muss seit 28. Mai 2022 der niedrigste Gesamtpreis der letzten 30 Tage vor der Ermäßigung als Vergleichspreis angegeben werden (§ 11 PAngV, „Omnibus-Richtlinie"). Bei Verstoß droht Abmahnung und Bußgeld bis 25.000 € (§ 19 PAngV).

Kernfakten

PunktWert
RechtsgrundlagePreisangabenverordnung (PAngV) [gesetze-im-internet.de, PAngV]
Inkrafttreten Novelle28. Mai 2022 (Umsetzung Omnibus-RL EU 2019/2161)
EndpreispflichtGesamtpreis inkl. USt und sonstige Bestandteile [§ 3 Abs. 1 PAngV]
Grundpreispflichtbei Fertigpackungen pro kg / l / m / m² / m³ [§ 4 Abs. 1 PAngV]
Grundpreis-Bezugsgröße1 kg, 1 l, 1 m bei Mengen > 250g/250ml [§ 5 Abs. 1 PAngV]
Streichpreis-Vergleichniedrigster Gesamtpreis der letzten 30 Tage vor Ermäßigung [§ 11 Abs. 1 PAngV]
Ausnahme StreichpreisLebensmittel mit kurzem Verbrauchsdatum, Auslaufmodelle [§ 11 Abs. 2, 4 PAngV]
Lieferkostengesonderter Hinweis, falls anfallend, mit Höhe [§ 6 Abs. 1 PAngV]
Versandkosten onlinevor Bestellabschluss anzeigen [§ 6 Abs. 2 PAngV, § 312j BGB]
Schaufenster/VitrinePflicht zur klaren Lesbarkeit des Endpreises [§ 12 PAngV]
TankstellenPflicht zur Preisangabe mit Bezug auf Liter [§ 13 PAngV]
Werbung mit PreisenEndpreis Pflicht, ggf. Grundpreis [§ 9 PAngV]
Kreditangeboteeffektiver Jahreszins Pflicht [§ 16 PAngV]
Bußgeldrahmenbis 25.000 € pro Verstoß [§ 19 PAngV]
AufsichtLandesbehörden (Bundesländer-spezifisch); zudem Verbraucherzentralen via UWG
UnterlassungsanspruchWettbewerber und Verbraucherverbände nach UWG/UKlaG
Anwendungsbereichgilt für Anbieter, die Letztverbrauchern Waren oder Leistungen anbieten [§ 1 PAngV]
B2B ausgenommenreines B2B-Geschäft fällt nicht unter PAngV [§ 1 PAngV]
Online-Marktplatz SonderregelMarktplatzbetreiber muss Ranking-Kriterien offenlegen [§ 6 Abs. 4 PAngV]

Häufige Fehler

Quellen

Änderungsverlauf

Stand

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