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Kein Widerrufsrecht bei Hotel, Mietwagen, Tickets & Reisen (§ 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB) In Kraft

Inhaltlich verantwortlich: Andreas Warkentin (warepoint-media GbR) · letzte Änderung: 2026-07-04 · letzte Prüfung: 2026-07-04 · Quellen-Autorität A Fehler melden ✉
Kurzantwort Wer online eine **Hotelübernachtung**, einen **Mietwagen**, ein **Konzert- oder Veranstaltungsticket** oder eine **Tischreservierung** bucht, hat **kein** 14-tägiges Widerrufsrecht. Zwar entsteht bei Fernabsatz- und außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen grundsätzlich ein Widerrufsrecht nach **§ 312g Abs. 1 i. V. m. § 355 BGB**, doch **§ 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB** nimmt **datums- oder zeitraumgebundene Freizeit- und Beherbergungsleistungen** ausdrücklich davon aus. Der Ausschluss gilt, sobald der Vertrag „**einen spezifischen Termin oder Zeitraum**" für die Leistungserbringung vorsieht. Ob man dennoch kostenfrei stornieren kann, richtet sich dann allein nach den **AGB des Anbieters** (Storno-Bedingungen) bzw. den allgemeinen Rücktrittsregeln — nicht nach dem gesetzlichen Widerruf. Ein Sonderfall sind **Personenbeförderung** (Flug, Bahn, Bus) und **Pauschalreisen**, für die eigene Regeln gelten (siehe unten).

Kernfakten

PunktWert
Rechtsgrundlage Widerrufsrecht§ 312g Abs. 1 BGB i. V. m. § 355 BGB
Widerrufsfrist (Regelfall)14 Tage [§ 355 Abs. 2 BGB]
Ausschluss Freizeit/Beherbergung§ 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB
Erfasste BereicheBeherbergung (nicht zu Wohnzwecken), Beförderung von Waren, Kraftfahrzeugvermietung, Lieferung von Speisen/Getränken, weitere Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen
Voraussetzung des AusschlussesVertrag sieht spezifischen Termin oder Zeitraum vor
Hotel/Ferienwohnung mit fixem DatumKein Widerrufsrecht
Mietwagen mit fixem ZeitraumKein Widerrufsrecht
Event-/Konzertticket mit TerminKein Widerrufsrecht (Freizeitbetätigung)
Restaurantreservierung mit DatumKein Widerrufsrecht (Lieferung Speisen/Getränke)
Personenbeförderung (Flug, Bahn, Bus)Kein Widerrufsrecht; nur § 312a Abs. 5 anwendbar [§ 312 Abs. 2 Nr. 5 BGB]
Pauschalreise (§ 651a BGB)Grundsätzlich kein Widerruf; Ausnahme: außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen [§ 312 Abs. 7 BGB]
EU-GrundlageArt. 16 Buchst. l Verbraucherrechte-Richtlinie 2011/83/EU
Rechtsfolge bei AusschlussStornierung nur nach AGB / vertraglichen Rücktrittsregeln

Geltungsbereich

Der Ausschluss nach § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB betrifft Verbraucherverträge, die im Fernabsatz (online, telefonisch, per App) oder außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen werden. Er greift, sobald die Leistung an einen konkreten Termin oder Zeitraum gebunden ist — also praktisch bei jeder Hotel-, Ferienwohnungs-, Mietwagen-, Event- oder Restaurantbuchung mit Datum. Grund für die Ausnahme: Der Anbieter reserviert Kapazitäten für ein bestimmtes Datum und könnte diese bei kurzfristigem Widerruf nicht mehr anderweitig vergeben. Die Vorschrift setzt Art. 16 Buchst. l der EU-Verbraucherrechte-Richtlinie (2011/83/EU) um und gilt bundesweit einheitlich.

Welche Buchungen sind vom Widerruf ausgeschlossen?

Beherbergung zu anderen als Wohnzwecken. Hotelzimmer, Pension, Ferienwohnung, Hostel — mit konkretem An- und Abreisedatum. (Die dauerhafte Wohnraummiete nach §§ 535 ff. BGB fällt nicht hierunter, sondern hat teils eigenes Widerrufsrecht.)

Kraftfahrzeugvermietung. Mietwagen, Camper, Transporter mit fixem Buchungszeitraum.

Lieferung von Speisen und Getränken / Catering. Tischreservierung, Event-Catering, Lieferdienste mit Termin.

Weitere Freizeit-Dienstleistungen mit Termin. Konzert-, Theater-, Sport- und Festivaltickets, Stadtführungen, Kurse, Wellness-Termine, Freizeitpark-Tickets für ein bestimmtes Datum.

Beförderung von Waren. Transport-/Speditionsleistungen (nicht Personenbeförderung — dazu unten).

Sonderfälle: Flug, Bahn, Pauschalreise

Personenbeförderung (Flug, Bahn, Fernbus). Verträge über die Beförderung von Personen sind bereits nach § 312 Abs. 2 Nr. 5 BGB weitgehend vom Widerrufsrecht ausgenommen (anwendbar bleibt nur § 312a Abs. 5). Ein einzeln gebuchtes Flug- oder Bahnticket kann also nicht widerrufen werden — Erstattung richtet sich nach dem Tarif (Flex/Spar) und den Beförderungsbedingungen. Fluggast- und Fahrgastrechte (VO 261/2004, VO 2021/782) greifen erst bei Verspätung/Annullierung, nicht bei freiwilliger Stornierung.

Pauschalreise (§ 651a BGB). Für Pauschalreiseverträge sind die Fernabsatzregeln nach § 312 Abs. 7 BGB grundsätzlich nicht anwendbar — ein Online gebuchtes Reisepaket ist nicht widerrufbar. Stattdessen gilt das Rücktrittsrecht nach § 651h BGB (Storno gegen Entschädigung, kostenfrei bei außergewöhnlichen Umständen). Ausnahme: Wird eine Pauschalreise außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen (z. B. an der Haustür oder auf einer Werbeveranstaltung), besteht nach § 312 Abs. 7 S. 2 BGB doch ein Widerrufsrecht nach § 312g Abs. 1 BGB — es sei denn, die Verhandlungen wurden auf vorherige Bestellung des Verbrauchers geführt.

Häufige Fehler

Änderungsverlauf

Quellen

Letzte Änderung:
2026-07-04
Letzte Prüfung:
2026-07-04
In Kraft seit:
2014-06-13
Status:
In Kraft
Quellen-Autorität:
A
Lizenz:
CC BY 4.0