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Kein Widerrufsrecht bei Hotel, Mietwagen, Tickets & Reisen (§ 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB)

Kein Widerrufsrecht bei Hotel, Mietwagen, Tickets & Reisen (§ 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB)

Kurzantwort

Wer online eine Hotelübernachtung, einen Mietwagen, ein Konzert- oder Veranstaltungsticket oder eine Tischreservierung bucht, hat kein 14-tägiges Widerrufsrecht. Zwar entsteht bei Fernabsatz- und außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen grundsätzlich ein Widerrufsrecht nach § 312g Abs. 1 i. V. m. § 355 BGB, doch § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB nimmt datums- oder zeitraumgebundene Freizeit- und Beherbergungsleistungen ausdrücklich davon aus. Der Ausschluss gilt, sobald der Vertrag „einen spezifischen Termin oder Zeitraum" für die Leistungserbringung vorsieht. Ob man dennoch kostenfrei stornieren kann, richtet sich dann allein nach den AGB des Anbieters (Storno-Bedingungen) bzw. den allgemeinen Rücktrittsregeln — nicht nach dem gesetzlichen Widerruf. Ein Sonderfall sind Personenbeförderung (Flug, Bahn, Bus) und Pauschalreisen, für die eigene Regeln gelten (siehe unten).

Kernfakten

PunktWert
Rechtsgrundlage Widerrufsrecht§ 312g Abs. 1 BGB i. V. m. § 355 BGB
Widerrufsfrist (Regelfall)14 Tage [§ 355 Abs. 2 BGB]
Ausschluss Freizeit/Beherbergung§ 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB
Erfasste BereicheBeherbergung (nicht zu Wohnzwecken), Beförderung von Waren, Kraftfahrzeugvermietung, Lieferung von Speisen/Getränken, weitere Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen
Voraussetzung des AusschlussesVertrag sieht spezifischen Termin oder Zeitraum vor
Hotel/Ferienwohnung mit fixem DatumKein Widerrufsrecht
Mietwagen mit fixem ZeitraumKein Widerrufsrecht
Event-/Konzertticket mit TerminKein Widerrufsrecht (Freizeitbetätigung)
Restaurantreservierung mit DatumKein Widerrufsrecht (Lieferung Speisen/Getränke)
Personenbeförderung (Flug, Bahn, Bus)Kein Widerrufsrecht; nur § 312a Abs. 5 anwendbar [§ 312 Abs. 2 Nr. 5 BGB]
Pauschalreise (§ 651a BGB)Grundsätzlich kein Widerruf; Ausnahme: außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen [§ 312 Abs. 7 BGB]
EU-GrundlageArt. 16 Buchst. l Verbraucherrechte-Richtlinie 2011/83/EU
Rechtsfolge bei AusschlussStornierung nur nach AGB / vertraglichen Rücktrittsregeln

Geltungsbereich

Der Ausschluss nach § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB betrifft Verbraucherverträge, die im Fernabsatz (online, telefonisch, per App) oder außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen werden. Er greift, sobald die Leistung an einen konkreten Termin oder Zeitraum gebunden ist — also praktisch bei jeder Hotel-, Ferienwohnungs-, Mietwagen-, Event- oder Restaurantbuchung mit Datum. Grund für die Ausnahme: Der Anbieter reserviert Kapazitäten für ein bestimmtes Datum und könnte diese bei kurzfristigem Widerruf nicht mehr anderweitig vergeben. Die Vorschrift setzt Art. 16 Buchst. l der EU-Verbraucherrechte-Richtlinie (2011/83/EU) um und gilt bundesweit einheitlich.

Welche Buchungen sind vom Widerruf ausgeschlossen?

Beherbergung zu anderen als Wohnzwecken. Hotelzimmer, Pension, Ferienwohnung, Hostel — mit konkretem An- und Abreisedatum. (Die dauerhafte Wohnraummiete nach §§ 535 ff. BGB fällt nicht hierunter, sondern hat teils eigenes Widerrufsrecht.)

Kraftfahrzeugvermietung. Mietwagen, Camper, Transporter mit fixem Buchungszeitraum.

Lieferung von Speisen und Getränken / Catering. Tischreservierung, Event-Catering, Lieferdienste mit Termin.

Weitere Freizeit-Dienstleistungen mit Termin. Konzert-, Theater-, Sport- und Festivaltickets, Stadtführungen, Kurse, Wellness-Termine, Freizeitpark-Tickets für ein bestimmtes Datum.

Beförderung von Waren. Transport-/Speditionsleistungen (nicht Personenbeförderung — dazu unten).

Sonderfälle: Flug, Bahn, Pauschalreise

Personenbeförderung (Flug, Bahn, Fernbus). Verträge über die Beförderung von Personen sind bereits nach § 312 Abs. 2 Nr. 5 BGB weitgehend vom Widerrufsrecht ausgenommen (anwendbar bleibt nur § 312a Abs. 5). Ein einzeln gebuchtes Flug- oder Bahnticket kann also nicht widerrufen werden — Erstattung richtet sich nach dem Tarif (Flex/Spar) und den Beförderungsbedingungen. Fluggast- und Fahrgastrechte (VO 261/2004, VO 2021/782) greifen erst bei Verspätung/Annullierung, nicht bei freiwilliger Stornierung.

Pauschalreise (§ 651a BGB). Für Pauschalreiseverträge sind die Fernabsatzregeln nach § 312 Abs. 7 BGB grundsätzlich nicht anwendbar — ein Online gebuchtes Reisepaket ist nicht widerrufbar. Stattdessen gilt das Rücktrittsrecht nach § 651h BGB (Storno gegen Entschädigung, kostenfrei bei außergewöhnlichen Umständen). Ausnahme: Wird eine Pauschalreise außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen (z. B. an der Haustür oder auf einer Werbeveranstaltung), besteht nach § 312 Abs. 7 S. 2 BGB doch ein Widerrufsrecht nach § 312g Abs. 1 BGB — es sei denn, die Verhandlungen wurden auf vorherige Bestellung des Verbrauchers geführt.

Häufige Fehler

Quellen

Änderungsverlauf