Frist 21.07.2026 – reformierte BEG-Heizungsförderung wird angewendet (noch 4 Tage; alte Konditionen nur bis 20.07.)
Kurzmeldung
In 4 Tagen, am 21. Juli 2026, treten die reformierten Förderbedingungen der Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM) in Kraft. Ab diesem Tag können bei KfW (Heizungsförderung) und BAFA (weitere Effizienzmaßnahmen) nur noch Anträge zu den neuen Konditionen gestellt werden. Das Bundeswirtschaftsministerium (BMWE) hatte die Reform am 08.07.2026 vorgelegt, nachdem der Haushaltsausschuss des Bundestages zugestimmt hatte. Vom 9. bis 20. Juli 2026 läuft eine Umstellungsphase.
Kernfakten
| Punkt | Wert |
|---|---|
| Datum | 2026-07-21 (Anwendungsdatum der neuen Förderrichtlinie) |
| Gericht/Institution | BMWE, umgesetzt durch KfW und BAFA |
| Aktenzeichen | – (Förderrichtlinie BEG EM, Reform 2026) |
| Rechtsgrundlage | § 89 GEG i. V. m. reformierter BEG-EM-Förderrichtlinie |
| Wirkung | Neue Konditionen anwendbar ab 21.07.2026; alte Konditionen nur noch bis 20.07.2026 mit gültiger BzA/TPB |
Was das bedeutet
Die Grundstruktur der BEG bleibt bestehen – KfW und BAFA behalten ihre Zuständigkeiten, die Grundförderung von 30 % bleibt für alle Antragstellergruppen erhalten. Neu ist ein dreistufiger Einkommensbonus in der Heizungsförderung: 40 % bei zu versteuerndem Haushaltseinkommen bis 30.000 €, 30 % bis 40.000 € und 10 % bis 50.000 €. Erstmals gibt es einen Familienzuschlag, der das anzurechnende Haushaltseinkommen bei mindestens einem minderjährigen Kind senkt. Förderfähige Kosten und Klimageschwindigkeitsbonus werden zeitlich gestreckt und schrittweise abgesenkt (Degression); der iSFP-Bonus (5 %) wird künftig erst ab einem Mindestinvestitionsvolumen von 30.000 € gewährt. Für 2027 sind ein Worst-Performing-Buildings-Bonus und ein Wertschöpfungsbonus für in der EU produzierte Wärmepumpen angekündigt. Wichtig für Antragstellende: Wer eine gültige Bestätigung zum Antrag (BzA) bzw. Technische Projektbeschreibung (TPB) besitzt, aber noch keinen Antrag gestellt hat, kann diesen nur noch bis 20.07.2026 zu den bisherigen Konditionen einreichen. Ab dem 21.07.2026 müssen neue BzA/TPB-IDs generiert werden; bereits erteilte Förderzusagen bleiben gültig. Die genauen Höchst-Fördersätze sind mit dem KfW-Merkblatt 458 bzw. der neuen Förderrichtlinie abschließend zu prüfen.
Für vertiefte Information
Quelle
- BMWE-Pressemitteilung vom 08.07.2026: https://www.bundeswirtschaftsministerium.de/Redaktion/DE/Pressemitteilungen/2026/07/20260708-reform-der-gebaeudefoerderung.html
- BAFA „Für Anträge ab 21.07.2026": https://www.bafa.de/DE/Energie/Effiziente_Gebaeude/Informationen_fuer_Antragstellende_21072026/informationen_fuer_antragstellende_21072026_node.html
- BMWE/energiewechsel.de-Meldung vom 09.07.2026: https://www.energiewechsel.de/KAENEF/Redaktion/DE/Meldungen/2026/20260709-neue-gebaeudefoerderung.html
Stand
- News-Publikation: 2026-07-17
- Ereignis-Datum: 2026-07-21
- Rechtsbereich: Bau- und Sanierungsrecht
- Autorität: A
- Lizenz: CC BY 4.0