Kabinett beschließt Regierungsentwurf zur Frühstartrente – 10 Euro monatlich je Kind ab dem 6. Lebensjahr, Inkrafttreten zum 1. Januar 2027 geplant
Kurzmeldung
Das Bundeskabinett hat am 12. August 2026 in seiner 55. Sitzung den vom Bundesministerium der Finanzen vorgelegten Gesetzentwurf zur Einführung einer Frühstartrente beschlossen. Der Staat zahlt danach 10 Euro pro Monat aus dem Bundeshaushalt für jedes Kind, das sechs Jahre alt wird, bis zum 18. Lebensjahr in ein individuelles Altersvorsorgedepot. Das Gesetz soll zum 1. Januar 2027 in Kraft treten; die staatlichen Zahlungen setzen rückwirkend zum 1. Januar 2026 beim Geburtsjahrgang 2020 an.
Kernfakten
| Punkt | Wert |
|---|---|
| Datum | 2026-08-12 (Kabinettbeschluss, 55. Kabinettsitzung) |
| Gericht/Institution | Bundeskabinett; Vortrag und Federführung: Bundesministerium der Finanzen (BMF) |
| Aktenzeichen | Regierungsentwurf „Gesetz zur Einführung einer Frühstartrente" (Frühstartrentengesetz); Bundestags-Drucksachennummer zum Redaktionsschluss nicht in der Primärquelle |
| Rechtsgrundlage | Besteuerung der Leistungen nach § 22 Nummer 5 EStG |
| Wirkung | Regierungsentwurf – parlamentarisches Verfahren steht aus. Geplantes Inkrafttreten: 1. Januar 2027; erste Auszahlungen 2027 |
Was das bedeutet
Für Familien entsteht ein neues, staatlich gespeistes Altersvorsorgekonto für Kinder. Nach dem Kabinettbeschluss gilt:
- Staatlicher Beitrag: 10 Euro pro Monat aus dem Bundeshaushalt, für jedes Kind ab dem sechsten Lebensjahr bis zum 18. Lebensjahr.
- Anspruchsberechtigte: ab dem Geburtsjahrgang 2020 alle Kinder und Jugendlichen vom 6. bis zum 18. Lebensjahr, die ihren ersten Wohnsitz im Inland haben.
- Start: rückwirkend zum 1. Januar 2026 für den Jahrgang 2020; erste Auszahlungen sind für 2027 vorgesehen.
- Private Zuzahlungen: bis zu 6.840 Euro pro Jahr möglich.
- Kostenschutz: Vorgesehen sind ein Effektivkostendeckel von 1 Prozent sowie der Verzicht auf Abschluss- und Vertriebskosten bis zur Volljährigkeit; die Anlage erfolgt über einen Standarddepot-Vertrag Altersvorsorge.
- Kollektive Anlage: verwaltet von der Deutschen Bundesbank, ausschließlich in Aktien beziehungsweise Aktienfonds, global diversifiziert.
- Verfügbarkeit: Auszahlungen sind grundsätzlich nicht vor Vollendung des 65. Lebensjahres möglich.
- Steuerliche Behandlung: Erträge bleiben bis zum Beginn der Auszahlungsphase steuerfrei; danach unterliegen die Leistungen der vollen Besteuerung nach § 22 Nummer 5 EStG.
Das BMF illustriert die Größenordnung mit einer Modellrechnung: Bei staatlichen Einzahlungen von insgesamt 1.440 Euro ergibt sich ein Depotwert von rund 2.200 Euro mit 18 Jahren und rund 53.000 Euro mit 65 Jahren – unter der ausdrücklichen Annahme einer nominalen Rendite von 7 Prozent pro Jahr. Es handelt sich um eine Annahme, nicht um eine Zusage.
Hinweis zur Quellenlage: Zur Frist für die Übertragung aus der kollektiven Anlage in ein individuelles Depot weichen die amtlichen Veröffentlichungen voneinander ab; dieser Punkt wird hier deshalb nicht wiedergegeben und ist erst nach Vorliegen des Regierungsentwurfs im Volltext belastbar.
Das Gesetzgebungsverfahren soll nach Angaben des BMF noch im Jahr 2026 abgeschlossen werden, damit das Gesetz zum 1. Januar 2027 in Kraft treten kann. Bis dahin sind Änderungen in Bundestag und Bundesrat möglich; Ansprüche bestehen vor Verkündung nicht.
Für vertiefte Information
Quelle
- Bundesministerium der Finanzen, Pressemitteilung „Regierungsentwurf Frühstartrente" (12.08.2026): https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Pressemitteilungen/Finanzpolitik/2026/08/2026-08-12-regierungsentwurf-fruehstartrente.html
- Bundesministerium der Finanzen, FAQ „Frühstart-Rente" (Stand 12.08.2026): https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/FAQ/fruehstart-rente.html
- Bundesregierung, „Bundeskabinett – Ergebnisse" (55. Sitzung, 12.08.2026, Tagesordnung): https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/bundeskabinett-ergebnisse-2449358
Stand
- News-Publikation: 2026-08-13
- Ereignis-Datum: 2026-08-12
- Rechtsbereich: Sozialrecht
- Autorität: A
- Lizenz: CC BY 4.0