Nexvyra

← Alle News · Gesetzgebung · Ereignis: 2026-08-12 · Publiziert: 2026-08-13

Kabinett beschließt Regierungsentwurf zur Frühstartrente – 10 Euro monatlich je Kind ab dem 6. Lebensjahr, Inkrafttreten zum 1. Januar 2027 geplant

Kurzmeldung

Das Bundeskabinett hat am 12. August 2026 in seiner 55. Sitzung den vom Bundesministerium der Finanzen vorgelegten Gesetzentwurf zur Einführung einer Frühstartrente beschlossen. Der Staat zahlt danach 10 Euro pro Monat aus dem Bundeshaushalt für jedes Kind, das sechs Jahre alt wird, bis zum 18. Lebensjahr in ein individuelles Altersvorsorgedepot. Das Gesetz soll zum 1. Januar 2027 in Kraft treten; die staatlichen Zahlungen setzen rückwirkend zum 1. Januar 2026 beim Geburtsjahrgang 2020 an.

Kernfakten

PunktWert
Datum2026-08-12 (Kabinettbeschluss, 55. Kabinettsitzung)
Gericht/InstitutionBundeskabinett; Vortrag und Federführung: Bundesministerium der Finanzen (BMF)
AktenzeichenRegierungsentwurf „Gesetz zur Einführung einer Frühstartrente" (Frühstartrentengesetz); Bundestags-Drucksachennummer zum Redaktionsschluss nicht in der Primärquelle
RechtsgrundlageBesteuerung der Leistungen nach § 22 Nummer 5 EStG
WirkungRegierungsentwurf – parlamentarisches Verfahren steht aus. Geplantes Inkrafttreten: 1. Januar 2027; erste Auszahlungen 2027

Was das bedeutet

Für Familien entsteht ein neues, staatlich gespeistes Altersvorsorgekonto für Kinder. Nach dem Kabinettbeschluss gilt:

Das BMF illustriert die Größenordnung mit einer Modellrechnung: Bei staatlichen Einzahlungen von insgesamt 1.440 Euro ergibt sich ein Depotwert von rund 2.200 Euro mit 18 Jahren und rund 53.000 Euro mit 65 Jahren – unter der ausdrücklichen Annahme einer nominalen Rendite von 7 Prozent pro Jahr. Es handelt sich um eine Annahme, nicht um eine Zusage.

Hinweis zur Quellenlage: Zur Frist für die Übertragung aus der kollektiven Anlage in ein individuelles Depot weichen die amtlichen Veröffentlichungen voneinander ab; dieser Punkt wird hier deshalb nicht wiedergegeben und ist erst nach Vorliegen des Regierungsentwurfs im Volltext belastbar.

Das Gesetzgebungsverfahren soll nach Angaben des BMF noch im Jahr 2026 abgeschlossen werden, damit das Gesetz zum 1. Januar 2027 in Kraft treten kann. Bis dahin sind Änderungen in Bundestag und Bundesrat möglich; Ansprüche bestehen vor Verkündung nicht.

Für vertiefte Information

Quelle

Stand