BMF-Referentenentwurf zur Kassenpflicht nach § 146b AO-E — Verbändeanhörung mit 33 Stellungnahmen abgeschlossen
Kurzmeldung
Das Bundesministerium der Finanzen hat am 7. August 2026 den Referentenentwurf eines Gesetzes zur Einführung einer Kassenpflicht, zur Bekämpfung von Steuerhinterziehung und zur weiteren Digitalisierung des Steuerrechts veröffentlicht. Federführend ist die Steuerabteilung (Abteilung IV). Kernstück ist ein neuer § 146b AO-E, der eine Kassenpflicht ab einem Umsatz von 100 000 Euro vorsieht; die papierhafte Belegausgabepflicht soll zum 1. Januar 2028 entfallen. Auf der Vorhabenseite sind inzwischen 33 Verbändestellungnahmen veröffentlicht. Ein Kabinettbeschluss liegt nicht vor.
Kernfakten
| Punkt | Wert |
|---|---|
| Datum | 2026-08-07 (Veröffentlichung des Referentenentwurfs) |
| Gericht/Institution | Bundesministerium der Finanzen (BMF), Abteilung IV (Steuerabteilung) |
| Aktenzeichen | Referentenentwurf „Gesetz zur Einführung einer Kassenpflicht, zur Bekämpfung von Steuerhinterziehung und zur weiteren Digitalisierung des Steuerrechts", 21. Legislaturperiode |
| Rechtsgrundlage | § 146b AO-E (neu); Kassensicherungsverordnung (KassenSichV) § 1 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2; Verbändebeteiligung nach der GGO |
| Wirkung | Referentenentwurf — kein Regierungsentwurf, kein Kabinettbeschluss, keine Verkündung. Keine unmittelbaren Rechtsfolgen |
Was das bedeutet
Der Entwurf setzt nach Angaben des BMF die im Koalitionsvertrag vereinbarten Maßnahmen zur Einführung einer Kassenpflicht ab 100 000 Euro und zur Abschaffung der papierhaften Belegausgabepflicht um. An die Stelle der Belegausgabepflicht soll eine Belegbereitstellungspflicht treten; die papierhafte Ausgabe soll vollständig zum 1. Januar 2028 entfallen.
Für kleinere Betriebe sieht der Entwurf ausdrücklich Entlastungen vor: § 146b AO-E soll sowohl Befreiungen im Einzelfall wegen sachlicher Härte als auch allgemeine Befreiungen ermöglichen, die durch eine Rechtsverordnung des BMF geregelt werden. Ein erster Diskussionsentwurf einer Kassenpflicht-Ausnahmeverordnung (KassenPflAusnV) ist bereits mitveröffentlicht; das Verordnungsverfahren soll zeitnah nach Verkündung des Gesetzes eingeleitet werden, mit erneuter Verbändeanhörung.
Zweiter Schwerpunkt ist die Strafverfolgung: Die selbständige Ermittlungskompetenz der Finanzbehörden soll auf Sachverhalte der Fälschung technischer Aufzeichnungen ausgeweitet werden, soweit Daten elektronischer Aufzeichnungssysteme nach § 1 Abs. 1 Satz 1 oder Abs. 2 KassenSichV betroffen sind. Das BMF begründet dies mit dem Abbau von Schnittstellen zwischen Finanzbehörden und Staatsanwaltschaften. Flankierend enthält der Entwurf eine Mitteilungspflicht und eine Bußgeldbewehrung.
Praktisch betroffen sind vor allem bargeldintensive Branchen — Gastronomie, Bäckerhandwerk, Einzelhandel, Schausteller, Apotheken sowie Taxi- und Mietwagenunternehmen. Das spiegelt sich in der Breite der 33 veröffentlichten Stellungnahmen wider, unter anderem von DEHOGA, ABDA, Bitkom, dem Zentralverband des Deutschen Bäckerhandwerks, den Taxi- und Mietwagenverbänden und den sechs Spitzenverbänden der Deutschen Wirtschaft.
Rechtlich ändert sich derzeit nichts. Ein Referentenentwurf ist die früheste öffentliche Stufe des Gesetzgebungsverfahrens. Verbindlich werden Kassenpflicht, Ausnahmen und der Wegfall der Papierbelegpflicht erst mit Verkündung im Bundesgesetzblatt. Nächste Stationen: Auswertung der Stellungnahmen, Kabinettbeschluss, Bundestags- und Bundesratsverfahren.
Hinweis zur Quellenlage: Alle hier genannten Angaben stammen aus dem amtlichen Beschreibungstext der BMF-Vorhabenseite. Der Entwurfstext selbst liegt nur als PDF vor und konnte in diesem Lauf nicht maschinell ausgewertet werden. Weitere Einzelregelungen, Betragsgrenzen, Übergangsfristen oder Bußgeldhöhen werden daher bewusst nicht wiedergegeben.
Quelle
- Bundesministerium der Finanzen, „Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer Kassenpflicht, zur Bekämpfung von Steuerhinterziehung und zur weiteren Digitalisierung des Steuerrechts" (07.08.2026): https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Gesetzestexte/Gesetze_Gesetzesvorhaben/Abteilungen/Abteilung_IV/21_Legislaturperiode/2026-08-07-G-Kassenpflicht/0-Gesetz.html
- Referentenentwurf (PDF, 458 KB): https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Gesetzestexte/Gesetze_Gesetzesvorhaben/Abteilungen/Abteilung_IV/21_Legislaturperiode/2026-08-07-G-Kassenpflicht/1-Referentenentwurf.pdf?__blob=publicationFile&v=2
- Diskussionsentwurf einer Kassenpflicht-Ausnahmeverordnung (KassenPflAusnV, PDF, 53 KB): https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Gesetzestexte/Gesetze_Gesetzesvorhaben/Abteilungen/Abteilung_IV/21_Legislaturperiode/2026-08-07-G-Kassenpflicht/2-Diskussionsentwurf-VO.pdf?__blob=publicationFile&v=2
Stand
- News-Publikation: 2026-08-20
- Ereignis-Datum: 2026-08-07
- Rechtsbereich: Steuerrecht
- Autorität: A
- Lizenz: CC BY 4.0