BaFin veröffentlicht die WpI MaRisk – eigenes Risikomanagement-Regelwerk für Kleine und Mittlere Wertpapierinstitute ab 01.01.2027 (Rundschreiben 09/2026 (WA))
Kurzmeldung
Die BaFin hat am 24. August 2026 das Rundschreiben 09/2026 (WA) – WpI MaRisk veröffentlicht: Mindestanforderungen an das Risikomanagement von Wertpapierinstituten. Adressaten sind Kleine und Mittlere Wertpapierinstitute; für sie löst das Regelwerk die bisherige sinngemäße Anwendung der MaRisk für Kreditinstitute ab. Die WpI MaRisk treten am 1. Januar 2027 in Kraft. Es handelt sich um die finale Fassung nach Abschluss des im Mai 2026 angestoßenen zweiten Konsultationsverfahrens.
Kernfakten
| Punkt | Wert |
|---|---|
| Datum | 2026-08-24 (Veröffentlichung Rundschreiben und Anschreiben) |
| Gericht/Institution | Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), Wertpapieraufsicht (WA) |
| Aktenzeichen | Rundschreiben 09/2026 (WA) – WpI MaRisk |
| Rechtsgrundlage | Verwaltungspraxis der BaFin (Rundschreiben); Abgrenzung zur MaComp (Wohlverhaltenspflichten nach §§ 31 ff. WpHG) und zu den KWG-MaRisk |
| Wirkung | Inkrafttreten 01.01.2027; bis dahin sinngemäße Anwendung der KWG-MaRisk (8. Novelle) |
Was das bedeutet
Kleine und Mittlere Wertpapierinstitute erhalten erstmals einen eigenständigen, auf sie zugeschnittenen Rahmen für das Risikomanagement statt der bisherigen analogen Anwendung des Bankenregelwerks. Die BaFin beschreibt das Rundschreiben als „wichtigen Meilenstein für einen eigenständigen und praxistauglichen Aufsichtsrahmen für Wertpapierinstitute". Große Wertpapierinstitute bleiben ausgenommen – sie müssen weiterhin die MaRisk für Kreditinstitute anwenden.
Vier Punkte hebt die BaFin im Anschreiben ausdrücklich hervor. Erstens die Compliance-Funktion: Die WpI MaRisk regeln Compliance-Aufgaben außerhalb der Wohlverhaltenspflichten; eine Abgrenzung zwischen Wohlverhaltens- und Solvenzpflichten erfolgt bewusst nicht, damit eine einheitliche Compliance-Funktion die Aufgaben wahrnehmen kann. Zweitens das Risiko einer ungeordneten Abwicklung: Verlangt wird nur die Bestimmung eines Zeitraums und der dafür anzusetzenden Kosten – eine Pflicht zur Erstellung von Sanierungs- und Abwicklungsplänen folgt daraus ausdrücklich nicht. Drittens erlaubnisfreie Geschäfte: Die Anforderungen erstrecken sich auch auf sie, soweit sie sich auf die Risiken des Instituts oder auf Wertpapier(neben)dienstleistungen und Nebengeschäfte auswirken; der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit gilt uneingeschränkt. Viertens die Interne Revision: Regelbeispiele veranschaulichen, wann die Aufsicht erhöhte Anforderungen erwartet – etwa eine unabhängige Revisionseinheit, wenn das Institut komplexe Produkte vertreibt.
Begriffe aus der Kreditinstitutsaufsicht wie „Risikoinventur", „Risikotragfähigkeit", „Risikodeckungspotenzial", „Kapitalplanung" und „Anlagebuch" werden zwar verwendet, laut BaFin aber nicht mit denselben inhaltlichen Erwartungen wie gegenüber Kreditinstituten; erhöhte Anforderungen ergeben sich daraus nicht.
Für die Übergangszeit bis zum 1. Januar 2027 gilt weiterhin die sinngemäße Anwendung der KWG-MaRisk in der Fassung der 8. Novelle. Änderungen aus der 9. MaRisk-Novelle sind in diesem Zeitraum nicht zwingend zu berücksichtigen – sie können, müssen aber nicht vorgezogen werden. Institute haben damit gut vier Monate Vorlauf, um Organisationsrichtlinien, Revisionsplanung und Compliance-Zuschnitt anzupassen.
Für vertiefte Information
- BaFin-Rundschreiben 08/2026 (WA) – Vermögensanlagen sind im Regelfall keine verpackten Anlageprodukte (PRIIPs-VO)
- DORA – Digital Operational Resilience Act für den Finanzsektor
Quelle
- BaFin, Rundschreiben 09/2026 (WA) – WpI MaRisk, Datum 24.08.2026: https://www.bafin.de/SharedDocs/Downloads/DE/Rundschreiben/dl_rs_0926_wpi_marisk.html
- BaFin, Anschreiben zum Rundschreiben 09/2026 (WA) vom 24.08.2026 (Dr. Thorsten Pötzsch): https://www.bafin.de/SharedDocs/Veroeffentlichungen/DE/Rundschreiben/2026/rs_09_26_anschreiben_zum_rundschreiben_09_2026_wa.html
- BaFin-Meldung „Bafin veröffentlicht MaRisk für Kleine und Mittlere Wertpapierinstitute" vom 24.08.2026: https://www.bafin.de/SharedDocs/Veroeffentlichungen/DE/Meldung/2026/meldung_2026_08_24_rundschreiben_wpi_marisk.html
Stand
- News-Publikation: 2026-08-26
- Ereignis-Datum: 2026-08-24
- Rechtsbereich: Allgemein (Finanzaufsichtsrecht)
- Autorität: A
- Lizenz: CC BY 4.0