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Kabinett beschließt Pflegeneuordnungsgesetz (PNOG) – Kinderlosenzuschlag 0,9 %, Sozialraumbudget, Check-up 60+

Veröffentlicht: 2026-09-30 · Ereignis: 2026-09-30 · gesetzgebung

# Kabinett beschließt Pflegeneuordnungsgesetz (PNOG) – Kinderlosenzuschlag 0,9 %, Sozialraumbudget, Check-up 60+

Kurzmeldung

Das Bundeskabinett hat am 30. September 2026 den Entwurf eines Gesetzes zur Neuordnung der Pflegeversicherung (Pflegeneuordnungsgesetz – PNOG) beschlossen. Vorgelegt hat ihn das Bundesministerium für Gesundheit (Minister Dr. Carsten Linnemann). Ziel ist laut BMG, die soziale Pflegeversicherung (SPV) finanziell zu stabilisieren; ohne Gegenmaßnahmen rechnet die Bundesregierung mit einem Defizit von rund 7,6 Mrd. Euro für 2027 und mehr als 15 Mrd. Euro für 2028. Mit dem Kabinettsbeschluss beginnt das parlamentarische Verfahren – die Änderungen gelten noch nicht.

Kernfakten

| Punkt | Wert | |---|---| | Datum | 2026-09-30 (Kabinettsbeschluss) | | Gericht/Institution | Bundeskabinett, auf Vorlage des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) | | Aktenzeichen | Regierungsentwurf „Gesetz zur Neuordnung der Pflegeversicherung (Pflegeneuordnungsgesetz – PNOG)", 21. Legislaturperiode | | Rechtsgrundlage | SGB XI (Soziale Pflegeversicherung), Änderungen u. a. zu Beiträgen, Leistungsrecht und Begutachtung | | Wirkung | Geplant: Kinderlosenzuschlag 0,9 % ab 01.01.2027; Ehegatten-Beitragszuschlag 0,52 % ab 01.01.2028; Dynamisierung ab 2029 – jeweils vorbehaltlich Bundestag/Bundesrat |

Was das bedeutet

Beiträge: Der allgemeine Beitragssatz soll bei 3,6 % bleiben. Dafür soll der Beitragszuschlag für Kinderlose ab 1. Januar 2027 um 0,3 Punkte auf 0,9 % steigen, die Beitragsbemessungsgrenze der SPV um 300 Euro pro Monat angehoben werden (analog GKV) und ab 1. Januar 2028 ein Zuschlag von 0,52 % für mitversicherte Ehegatten/Lebenspartner erhoben werden – mit denselben Ausnahmen wie in der GKV (z. B. Eltern von Kindern mit Behinderung, häuslich pflegende Angehörige). Die Rentenbeiträge für pflegende Angehörige übernimmt die Pflegeversicherung weiterhin in vollem Umfang.

Leistungen: Pflegegeld und ambulante Sachleistungen sollen in den Pflegegraden 2 bis 5 in neuen Budgets gebündelt und erhöht werden. An die Stelle des Entlastungsbetrags tritt ab Pflegegrad 2 ein Sozialraumbudget (für Pflegebedürftige bis 25 Jahre bis zu 300 Euro/Monat). Neu sind ein Überbrückungsbudget für Akutsituationen, eine fachliche Pflegebegleitung vor Ort, ein digitales „Pflege-Cockpit" und der Anspruch auf einen „Check-up 60+". Ab 2029 sollen die Leistungsbeträge jährlich anhand der Kerninflationsrate dynamisiert werden.

Begutachtung: Die Systematik für die Pflegegrade 1 bis 3 soll „zielgenauer" angepasst werden; für bereits Eingestufte gilt Bestandsschutz. Konkrete neue Euro-Beträge für Pflegegeld und Sachleistungen nennt die Pressemitteilung nicht – sie werden hier deshalb bewusst nicht wiedergegeben.

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