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Frist 01.02.2027 – noch 90 Tage bis zur ersten Degression der BEG-Heizungsförderung (Klimageschwindigkeitsbonus und Förderhöchstbetrag sinken)

Veröffentlicht: 2026-11-03 · Ereignis: 2027-02-01 · frist

# Frist 01.02.2027 – noch 90 Tage bis zur ersten Degression der BEG-Heizungsförderung (Klimageschwindigkeitsbonus und Förderhöchstbetrag sinken)

Kurzmeldung

In 90 Tagen, am 1. Februar 2027, greift erstmals die mit der BEG-Reform vom 21.07.2026 eingeführte Degression der Heizungsförderung: Der Klimageschwindigkeitsbonus (derzeit 16 %) sinkt um 4 Prozentpunkte, der Förderhöchstbetrag für die erste Wohneinheit (derzeit 28.000 €) um 750 €. Beide Absenkungen wiederholen sich danach halbjährlich zum 01.02. und 01.08. Maßgeblich für den Klimageschwindigkeitsbonus ist laut KfW der Zeitpunkt der Antragstellung. Dies ist die 90-Tage-Erinnerung.

Kernfakten

| Punkt | Wert | |---|---| | Datum | 2027-02-01 (erste Absenkung) | | Gericht/Institution | KfW im Auftrag des BMWE (BEG-Heizungsförderung, Zuschuss 458/459/522/422) | | Aktenzeichen | – (Förderbedingungen BEG ab 21.07.2026; KfW-Pressemitteilung vom 08.07.2026) | | Rechtsgrundlage | Richtlinie Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) in der Fassung ab 21.07.2026, umgesetzt in den KfW-Produktbedingungen | | Wirkung | Klimageschwindigkeitsbonus 16 % → 12 %; Förderhöchstbetrag 1. WE 28.000 € → 27.250 €; danach halbjährliche Weiterabsenkung |

Was das bedeutet

Für Antragsteller, die die Voraussetzungen des Klimageschwindigkeitsbonus erfüllen, ist der 31.01.2027 der letzte Tag, an dem der Klimageschwindigkeitsbonus noch mit 16 % beantragt werden kann. Nach den KfW-Angaben erhält etwa eine Familie mit 40-%-Einkommensbonus für eine Wärmepumpe von 32.000 € bis zum 31.01.2027 maximal 22.400 € (80 % von 28.000 €). Für Nichtwohngebäude sinkt der Förderhöchstbetrag zum selben Stichtag gestaffelt (u. a. um 750 € für Gebäude bis 150 m² Nettoraumfläche). Zusätzlich kündigt die KfW für das erste Quartal 2027 einen Wertschöpfungsbonus an, mit dem die Grundförderung für alle Wärmepumpen auf 15 % sinken und für in der EU gefertigte Geräte ein Bonus von 15 % hinzukommen soll – ein genaues Datum nennt die Quelle nicht. Wer einen Heizungstausch plant, sollte Angebot, Bestätigung zum Antrag und Antragstellung rechtzeitig vor dem 01.02.2027 abschließen. Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht.

Weiterer Erinnerungsplan: 60 Tage am 03.12.2026, 30 Tage am 02.01.2027, 14 Tage am 18.01.2027, 7 Tage am 25.01.2027.

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