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BAFA – Fachplanung und Baubegleitung (BEG EM) 2026 – 50 % Zuschuss für Energieeffizienz-Experten

BAFA – Fachplanung und Baubegleitung (BEG EM) 2026 – 50 % Zuschuss für Energieeffizienz-Experten

Kurzantwort

Wer eine energetische Einzelmaßnahme aus der Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM) umsetzen lässt, kann die Kosten für Fachplanung und Baubegleitung durch einen Energieeffizienz-Experten (EEE) zusätzlich fördern lassen. Der Fördersatz beträgt 50 % der förderfähigen Ausgaben. Bei Ein- und Zweifamilienhäusern sind die förderfähigen Ausgaben auf 5.000 € gedeckelt (also maximal 2.500 € Zuschuss), bei Mehrfamilienhäusern ab drei Wohneinheiten auf 2.000 € je Wohneinheit, insgesamt höchstens 20.000 € (maximal 10.000 € Zuschuss). Zuständig ist das BAFA; die Förderung setzt voraus, dass gleichzeitig eine förderfähige Einzelmaßnahme (Gebäudehülle, Anlagentechnik außer Heizung, Gebäudenetz oder Heizungsoptimierung) beantragt wird.

Kernfakten

PunktWert
ProgrammBEG Einzelmaßnahmen (BEG EM) – Fördergegenstand „Fachplanung und Baubegleitung" [BAFA]
Zuständige StelleBundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) [BAFA]
RechtsgrundlageRichtlinie für die Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM) des BMWK vom 21.12.2023 [BEG-EM-Richtlinie]
Fördersatz50 % der förderfähigen Ausgaben [BAFA Wohngebäude]
Förderfähige Ausgaben Ein-/Zweifamilienhausgedeckelt auf 5.000 € → max. 2.500 € Zuschuss [BAFA Wohngebäude]
Förderfähige Ausgaben Mehrfamilienhaus (≥ 3 WE)2.000 € je Wohneinheit, insgesamt max. 20.000 € → max. 10.000 € Zuschuss [BAFA Wohngebäude]
Förderfähige Ausgaben Nichtwohngebäude5 € je m² Nettogrundfläche, insgesamt max. 20.000 € → max. 10.000 € Zuschuss [BAFA Nichtwohngebäude]
VoraussetzungBeantragung nur zusammen mit einer geförderten Einzelmaßnahme dieser Richtlinie [BAFA]
Förderfähige BezugsmaßnahmenGebäudehülle; Anlagentechnik (außer Heizung); Anlagen zur Wärmeerzeugung nur bei Gebäudenetz; Heizungsoptimierung [BAFA]
Pflicht-BeteiligungEinbindung eines Energieeffizienz-Experten (EEE) aus der dena-Expertenliste [BAFA / energie-effizienz-experten.de]
AntragswegAntrag vor Vorhabenbeginn im BAFA-Portal; EEE erstellt die technische Projektbeschreibung (TPB) [BAFA Antragstellung]

Geltungsbereich

Gefördert werden energetische Fachplanungs- und Baubegleitungsleistungen, die im Zusammenhang mit der Umsetzung einer geförderten Einzelmaßnahme der BEG EM erbracht werden. Die Förderung ist nicht eigenständig: Sie kann nur beantragt werden, wenn parallel eine förderfähige Einzelmaßnahme aus dieser Richtlinie gefördert wird – konkret Maßnahmen an der Gebäudehülle, Anlagentechnik außer Heizung, Anlagen zur Wärmeerzeugung ausschließlich bei Errichtung, Umbau oder Erweiterung eines Gebäudenetzes sowie die Heizungsoptimierung.

Antragsberechtigt sind Eigentümer und weitere Berechtigte von Wohngebäuden und Nichtwohngebäuden in Deutschland. Voraussetzung ist stets die Einbindung eines Energieeffizienz-Experten (EEE), der in der von der Deutschen Energie-Agentur (dena) geführten Energieeffizienz-Expertenliste für Förderprogramme des Bundes eingetragen ist (energie-effizienz-experten.de).

Förderhöhe im Detail

Der Fördersatz von 50 % wird auf die förderfähigen Ausgaben angewendet, die je nach Gebäudeart unterschiedlich gedeckelt sind:

Die Förderung der Fachplanung und Baubegleitung wird zusätzlich zur Förderung der eigentlichen Einzelmaßnahme gewährt und mindert deren Förderhöchstgrenzen nicht.

Häufige Fehler

Quellen

Änderungsverlauf

Stand