BAFA – Fachplanung und Baubegleitung (BEG EM) 2026 – 50 % Zuschuss für Energieeffizienz-Experten
BAFA – Fachplanung und Baubegleitung (BEG EM) 2026 – 50 % Zuschuss für Energieeffizienz-Experten
Kurzantwort
Wer eine energetische Einzelmaßnahme aus der Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM) umsetzen lässt, kann die Kosten für Fachplanung und Baubegleitung durch einen Energieeffizienz-Experten (EEE) zusätzlich fördern lassen. Der Fördersatz beträgt 50 % der förderfähigen Ausgaben. Bei Ein- und Zweifamilienhäusern sind die förderfähigen Ausgaben auf 5.000 € gedeckelt (also maximal 2.500 € Zuschuss), bei Mehrfamilienhäusern ab drei Wohneinheiten auf 2.000 € je Wohneinheit, insgesamt höchstens 20.000 € (maximal 10.000 € Zuschuss). Zuständig ist das BAFA; die Förderung setzt voraus, dass gleichzeitig eine förderfähige Einzelmaßnahme (Gebäudehülle, Anlagentechnik außer Heizung, Gebäudenetz oder Heizungsoptimierung) beantragt wird.
Kernfakten
| Punkt | Wert |
|---|---|
| Programm | BEG Einzelmaßnahmen (BEG EM) – Fördergegenstand „Fachplanung und Baubegleitung" [BAFA] |
| Zuständige Stelle | Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) [BAFA] |
| Rechtsgrundlage | Richtlinie für die Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM) des BMWK vom 21.12.2023 [BEG-EM-Richtlinie] |
| Fördersatz | 50 % der förderfähigen Ausgaben [BAFA Wohngebäude] |
| Förderfähige Ausgaben Ein-/Zweifamilienhaus | gedeckelt auf 5.000 € → max. 2.500 € Zuschuss [BAFA Wohngebäude] |
| Förderfähige Ausgaben Mehrfamilienhaus (≥ 3 WE) | 2.000 € je Wohneinheit, insgesamt max. 20.000 € → max. 10.000 € Zuschuss [BAFA Wohngebäude] |
| Förderfähige Ausgaben Nichtwohngebäude | 5 € je m² Nettogrundfläche, insgesamt max. 20.000 € → max. 10.000 € Zuschuss [BAFA Nichtwohngebäude] |
| Voraussetzung | Beantragung nur zusammen mit einer geförderten Einzelmaßnahme dieser Richtlinie [BAFA] |
| Förderfähige Bezugsmaßnahmen | Gebäudehülle; Anlagentechnik (außer Heizung); Anlagen zur Wärmeerzeugung nur bei Gebäudenetz; Heizungsoptimierung [BAFA] |
| Pflicht-Beteiligung | Einbindung eines Energieeffizienz-Experten (EEE) aus der dena-Expertenliste [BAFA / energie-effizienz-experten.de] |
| Antragsweg | Antrag vor Vorhabenbeginn im BAFA-Portal; EEE erstellt die technische Projektbeschreibung (TPB) [BAFA Antragstellung] |
Geltungsbereich
Gefördert werden energetische Fachplanungs- und Baubegleitungsleistungen, die im Zusammenhang mit der Umsetzung einer geförderten Einzelmaßnahme der BEG EM erbracht werden. Die Förderung ist nicht eigenständig: Sie kann nur beantragt werden, wenn parallel eine förderfähige Einzelmaßnahme aus dieser Richtlinie gefördert wird – konkret Maßnahmen an der Gebäudehülle, Anlagentechnik außer Heizung, Anlagen zur Wärmeerzeugung ausschließlich bei Errichtung, Umbau oder Erweiterung eines Gebäudenetzes sowie die Heizungsoptimierung.
Antragsberechtigt sind Eigentümer und weitere Berechtigte von Wohngebäuden und Nichtwohngebäuden in Deutschland. Voraussetzung ist stets die Einbindung eines Energieeffizienz-Experten (EEE), der in der von der Deutschen Energie-Agentur (dena) geführten Energieeffizienz-Expertenliste für Förderprogramme des Bundes eingetragen ist (energie-effizienz-experten.de).
Förderhöhe im Detail
Der Fördersatz von 50 % wird auf die förderfähigen Ausgaben angewendet, die je nach Gebäudeart unterschiedlich gedeckelt sind:
- Ein- und Zweifamilienhäuser: förderfähige Ausgaben bis 5.000 € → maximaler Zuschuss 2.500 €.
- Mehrfamilienhäuser (drei oder mehr Wohneinheiten): 2.000 € je Wohneinheit, insgesamt gedeckelt auf 20.000 € → maximaler Zuschuss 10.000 €.
- Nichtwohngebäude: 5 € je Quadratmeter Nettogrundfläche, insgesamt gedeckelt auf 20.000 € → maximaler Zuschuss 10.000 €.
Die Förderung der Fachplanung und Baubegleitung wird zusätzlich zur Förderung der eigentlichen Einzelmaßnahme gewährt und mindert deren Förderhöchstgrenzen nicht.
Häufige Fehler
- Antrag ohne geförderte Einzelmaßnahme: Fachplanung und Baubegleitung sind kein eigenständiges Programm. Ohne gleichzeitig geförderte Einzelmaßnahme dieser Richtlinie gibt es keinen Zuschuss.
- Baubegleitung beim Heizungstausch erwartet: Beim reinen Heizungstausch (Wärmepumpe, Biomasse etc. über die KfW-Heizungsförderung 458/459) ist die Fachplanung/Baubegleitung über diesen BAFA-Fördergegenstand nicht förderfähig – Ausnahme sind ausschließlich Gebäudenetze. Für die Heizung gelten die Konditionen des KfW-Programms.
- Beginn vor Antragstellung: Der Antrag muss – wie bei der BEG EM üblich – vor Vorhabenbeginn gestellt werden. Ein vorzeitiger Maßnahmenbeginn kann die Förderung ausschließen.
- Berater ohne EEE-Eintrag: Nur Leistungen von in der dena-Expertenliste eingetragenen Energieeffizienz-Experten sind förderfähig.
- Deckel verwechselt: Beim Ein-/Zweifamilienhaus liegt die Grenze bei 5.000 € förderfähigen Ausgaben (max. 2.500 € Zuschuss), beim Mehrfamilienhaus bei 2.000 € je Wohneinheit – nicht umgekehrt.
Quellen
- BAFA – Fachplanung und Baubegleitung (Sanierung Wohngebäude):: https://www.bafa.de/DE/Energie/Effiziente_Gebaeude/Sanierung_Wohngebaeude/Fachplanung_Baubegleitung/fachplanung_baubegleitung_node.html
- BAFA – Fachplanung und Baubegleitung (Sanierung Nichtwohngebäude):: https://www.bafa.de/DE/Energie/Effiziente_Gebaeude/Sanierung_Nichtwohngebaeude/Fachplanung_Baubegleitung/fachplanung_baubegleitung.html
- BAFA – Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG), Überblick:: https://www.bafa.de/DE/Energie/Effiziente_Gebaeude/effiziente_gebaeude_node.html
- BEG-EM-Richtlinie des BMWK vom 21.12.2023 (BAFA-Download):: https://www.bafa.de/SharedDocs/Downloads/DE/Energie/beg_richtline_beg_em_20231221_PDF.pdf?__blob=publicationFile&v=2
- Energieeffizienz-Expertenliste für Förderprogramme des Bundes (dena):: https://www.energie-effizienz-experten.de/
Änderungsverlauf
- 2026-07-10: Erstveröffentlichung der Faktenseite. Alle Werte (Fördersatz 50 %, Deckel 5.000 €/2.000 € je WE/5 €/m², max. 20.000 €) am 2026-07-10 direkt gegen die amtlichen BAFA-Seiten (Wohn- und Nichtwohngebäude) geprüft. | change_type=initial_publication reviewed_by="Nexvyra Bau-Agent" field="topic_lifecycle" new="published"
Stand
- Stand: 2026-07-10
- Gültig ab: 2024-01-01
- Gültig bis: offen (laufende BEG-EM-Richtlinie)
- Status: aktuell
- Quellenautorität: A (BAFA als Primärquelle)
- Lizenz: CC BY 4.0