BEG EM Anlagentechnik 2026 – Übersicht (Lüftung, Heizungsoptimierung, digitale Systeme)
Kernfakten
| Punkt | Wert |
|---|---|
| Antragstelle | BAFA |
| Grundfördersatz | 15 % der förderfähigen Ausgaben |
| iSFP-Bonus | +5 % (Gesamt: 20 %) |
| Höchstgrenze förderfähige Kosten | 30.000 € pro Wohneinheit und Jahr |
| Höchstgrenze mit iSFP-Bonus | 60.000 € pro Wohneinheit und Jahr |
| Maximaler Zuschuss (mit iSFP) | 12.000 € pro Wohneinheit und Jahr |
| Mindestinvestitionsvolumen | 300 € brutto |
| Mindestalter Gebäude | Bauantrag/Bauanzeige ≥ 5 Jahre alt |
| Pflicht (Lüftung/digitale Systeme) | Einbindung Energieeffizienz-Experte (EEE) |
| Antragszeitpunkt | vor Auftragserteilung (Antrag vor Auftrag) |
| Nicht enthalten | Heizungstausch/Wärmeerzeuger → KfW 458 |
Geltungsbereich
Gefördert werden Einzelmaßnahmen an bestehenden Wohn- und Nichtwohngebäuden, für die der Bauantrag bzw. die Bauanzeige mindestens fünf Jahre zurückliegt. Antragsberechtigt sind Eigentümer sowie Mieter und Pächter, die die Maßnahme selbst finanzieren. Der Fördertopf von 30.000 € (bzw. 60.000 € mit iSFP) gilt pro Wohneinheit und Kalenderjahr und wird gemeinsam mit den Gebäudehüllen-Maßnahmen und der Heizungsoptimierung auf einen einzigen Deckel angerechnet – wer im selben Jahr Lüftung, Dämmung und Heizungsoptimierung kombiniert, teilt sich diesen Topf.
Die Maßnahmengruppen im Überblick
Die Förderkonditionen (15 % / 20 %, gemeinsamer Kostendeckel, BAFA als Antragstelle, Antrag vor Auftrag) sind bei allen Anlagentechnik-Maßnahmen identisch. Unterschiedlich ist der konkrete Maßnahmeninhalt:
| Maßnahmengruppe | Was gefördert wird | Detailseite |
|---|---|---|
| Lüftungsanlagen | Einbau/Erneuerung/Optimierung von Lüftungs- und Klimaanlagen mit Wärme-/Kälterückgewinnung | Lüftungsanlage |
| Heizungsoptimierung | Hydraulischer Abgleich, Pumpentausch, Rohrdämmung, Flächenheizung, Mess-/Steuer-/Regeltechnik | Heizungsoptimierung |
| Digitale Systeme | Systeme zur energetischen Betriebs- und Verbrauchsoptimierung („Efficiency Smart Home") | — |
| (Abgrenzung) Heizungstausch | Neuer Wärmeerzeuger (Wärmepumpe, Biomasse, Hybrid) – NICHT BEG EM Anlagentechnik | KfW 458 |
Neben der eigentlichen Anlage sind auch notwendige Umfeldmaßnahmen sowie die Fachplanung und Baubegleitung durch einen Energieeffizienz-Experten (EEE) förderfähig – die Baubegleitung zusätzlich mit 50 % der Kosten. Maßgeblich sind stets die aktuellen Technischen Mindestanforderungen (TMA) der BEG EM als Anlage zur Richtlinie.
Häufige Fehler / Missverständnisse
- Der Heizungstausch gehört nicht mehr zur BAFA-Anlagentechnik. Der Austausch des Wärmeerzeugers (z. B. Wärmepumpe) wird seit 2024 über die KfW (Programm 458) mit 30 % Grundförderung plus Boni gefördert, nicht über die BEG EM Anlagentechnik.
- Der Kostendeckel gilt gemeinsam mit anderen Einzelmaßnahmen. Die 30.000 € (bzw. 60.000 € mit iSFP) sind ein Jahres-Topf pro Wohneinheit für Gebäudehülle, Anlagentechnik und Heizungsoptimierung zusammen.
- Antrag vor Auftrag ist zwingend. Wer den Handwerker vor der Antragstellung verbindlich beauftragt, verliert den Förderanspruch.
- Für Lüftung und digitale Systeme ist ein Energieeffizienz-Experte Pflicht. Für die reine Heizungsoptimierung ist die EEE-Einbindung dagegen nicht zwingend vorgeschrieben.
Beispiel
Ein Eigentümer baut 2026 in einem Einfamilienhaus (eine Wohneinheit) eine zentrale Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung für 18.000 € ein und lässt zusätzlich für 2.000 € einen hydraulischen Abgleich mit Pumpentausch durchführen – zusammen 20.000 €. Ohne iSFP beträgt der Zuschuss 15 % = 3.000 €. Mit iSFP-Bonus (20 %) wären es 4.000 €. Beide Beträge liegen innerhalb des gemeinsamen Deckels von 30.000 € (bzw. 60.000 €).
Quellen
- BAFA – Anlagentechnik (außer Heizung):: https://www.bafa.de/DE/Energie/Effiziente_Gebaeude/Sanierung_Wohngebaeude/Anlagentechnik/anlagentechnik_node.html
- BAFA – Heizungsoptimierung:: https://www.bafa.de/DE/Energie/Effiziente_Gebaeude/Sanierung_Wohngebaeude/Heizungsoptimierung/heizungsoptimierung_node.html
- BAFA – Sanierung von Wohngebäuden (Einzelmaßnahmen):: https://www.bafa.de/DE/Energie/Effiziente_Gebaeude/Sanierung_Wohngebaeude/sanierung_wohngebaeude_node.html
- BAFA – Infoblatt zu den förderfähigen Maßnahmen und Leistungen:: https://www.bafa.de/SharedDocs/Downloads/DE/Energie/beg_infoblatt_foerderfaehige_kosten_31122023.pdf?__blob=publicationFile&v=2
- Bundesanzeiger – BEG-EM-Richtlinie (BAnz AT 29.12.2023 B1):: https://www.bundesanzeiger.de/pub/publication/TevdpcR9NeEp7m7RhbJ/content/TevdpcR9NeEp7m7RhbJ/BAnz%20AT%2029.12.2023%20B1.pdf?inline=
Hinweis: Die genauen Förderbedingungen können sich ändern. Maßgeblich ist immer die aktuelle BEG-Richtlinie im Bundesanzeiger sowie die Technischen Mindestanforderungen des BAFA.