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BEG EM Anlagentechnik 2026 – Übersicht (Lüftung, Heizungsoptimierung, digitale Systeme)

Inhaltlich verantwortet von Andreas Warkentin (warepoint-media GbR) · zuletzt geprüft am 2026-07-12 · Quellenautorität A (amtliche Primärquelle) Fehler melden ✉

Kurzantwort

Unter „Anlagentechnik" fasst die Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM) die technischen Effizienzmaßnahmen außer dem Wärmeerzeuger zusammen: Lüftungsanlagen mit Wärme-/Kälterückgewinnung, die Heizungsoptimierung (u. a. hydraulischer Abgleich, Pumpentausch, Mess-, Steuer- und Regeltechnik) sowie digitale Systeme zur energetischen Betriebs- und Verbrauchsoptimierung. Alle werden einheitlich mit 15 % Grundförderung bezuschusst, mit individuellem Sanierungsfahrplan (iSFP-Bonus) mit 20 %. Es gilt derselbe gemeinsame Kostendeckel von 30.000 € pro Wohneinheit und Jahr (mit iSFP-Bonus 60.000 €) wie für die Gebäudehülle. Antragstelle ist das BAFA; der Antrag muss vor Auftragserteilung gestellt werden. Der Heizungstausch selbst (neuer Wärmeerzeuger, z. B. Wärmepumpe) gehört seit 2024 nicht hierher, sondern zur separaten Heizungsförderung der KfW (Programm 458).

Kernfakten

PunktWert
AntragstelleBAFA [BAFA – Anlagentechnik (außer Heizung)]
Grundfördersatz15 % der förderfähigen Ausgaben [BEG-EM-Richtlinie, BAnz AT 29.12.2023 B1]
iSFP-Bonus+5 % (Gesamt: 20 %) [BEG-EM-Richtlinie, BAnz AT 29.12.2023 B1]
Höchstgrenze förderfähige Kosten30.000 € pro Wohneinheit und Jahr [BAFA – Infoblatt förderfähige Kosten]
Höchstgrenze mit iSFP-Bonus60.000 € pro Wohneinheit und Jahr [BAFA – Infoblatt förderfähige Kosten]
Maximaler Zuschuss (mit iSFP)12.000 € pro Wohneinheit und Jahr
Mindestinvestitionsvolumen300 € brutto [BAFA – Infoblatt förderfähige Kosten]
Mindestalter GebäudeBauantrag/Bauanzeige ≥ 5 Jahre alt [BEG-EM-Richtlinie]
Pflicht (Lüftung/digitale Systeme)Einbindung Energieeffizienz-Experte (EEE)
Antragszeitpunktvor Auftragserteilung (Antrag vor Auftrag)
Nicht enthaltenHeizungstausch/Wärmeerzeuger → KfW 458

Geltungsbereich

Gefördert werden Einzelmaßnahmen an bestehenden Wohn- und Nichtwohngebäuden, für die der Bauantrag bzw. die Bauanzeige mindestens fünf Jahre zurückliegt. Antragsberechtigt sind Eigentümer sowie Mieter und Pächter, die die Maßnahme selbst finanzieren. Der Fördertopf von 30.000 € (bzw. 60.000 € mit iSFP) gilt pro Wohneinheit und Kalenderjahr und wird gemeinsam mit den Gebäudehüllen-Maßnahmen und der Heizungsoptimierung auf einen einzigen Deckel angerechnet – wer im selben Jahr Lüftung, Dämmung und Heizungsoptimierung kombiniert, teilt sich diesen Topf.

Die Maßnahmengruppen im Überblick

Die Förderkonditionen (15 % / 20 %, gemeinsamer Kostendeckel, BAFA als Antragstelle, Antrag vor Auftrag) sind bei allen Anlagentechnik-Maßnahmen identisch. Unterschiedlich ist der konkrete Maßnahmeninhalt:

MaßnahmengruppeWas gefördert wirdDetailseite
LüftungsanlagenEinbau/Erneuerung/Optimierung von Lüftungs- und Klimaanlagen mit Wärme-/Kälterückgewinnung [BAFA – Anlagentechnik]beg-em-lueftungsanlage
HeizungsoptimierungHydraulischer Abgleich, Pumpentausch, Rohrdämmung, Flächenheizung, Mess-/Steuer-/Regeltechnik [BAFA – Heizungsoptimierung]heizungsoptimierung
Digitale SystemeSysteme zur energetischen Betriebs- und Verbrauchsoptimierung („Efficiency Smart Home") [BAFA – Anlagentechnik]
(Abgrenzung) HeizungstauschNeuer Wärmeerzeuger (Wärmepumpe, Biomasse, Hybrid) – NICHT BEG EM Anlagentechnikkfw-458-heizungsfoerderung

Neben der eigentlichen Anlage sind auch notwendige Umfeldmaßnahmen sowie die Fachplanung und Baubegleitung durch einen Energieeffizienz-Experten (EEE) förderfähig – die Baubegleitung zusätzlich mit 50 % der Kosten. Maßgeblich sind stets die aktuellen Technischen Mindestanforderungen (TMA) der BEG EM als Anlage zur Richtlinie.

Häufige Fehler / Missverständnisse

Beispiel

Ein Eigentümer baut 2026 in einem Einfamilienhaus (eine Wohneinheit) eine zentrale Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung für 18.000 € ein und lässt zusätzlich für 2.000 € einen hydraulischen Abgleich mit Pumpentausch durchführen – zusammen 20.000 €. Ohne iSFP beträgt der Zuschuss 15 % = 3.000 €. Mit iSFP-Bonus (20 %) wären es 4.000 €. Beide Beträge liegen innerhalb des gemeinsamen Deckels von 30.000 € (bzw. 60.000 €).

Quellen

Änderungsverlauf

Stand

Hinweis: Die genauen Förderbedingungen können sich ändern. Maßgeblich ist immer die aktuelle BEG-Richtlinie im Bundesanzeiger sowie die Technischen Mindestanforderungen des BAFA.