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BEG EM Gebäudehülle 2026 – Übersicht aller förderfähigen Maßnahmen

Inhaltlich verantwortet von Andreas Warkentin (warepoint-media GbR) · zuletzt geprüft am 2026-07-11 · Quellenautorität A (amtliche Primärquelle) Fehler melden ✉

Kurzantwort

Alle Dämm- und Austauschmaßnahmen an der Gebäudehülle – Dach, Außenwand, Kellerdecke/Bodenfläche und Fenster/Außentüren – werden über die Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM) einheitlich mit 15 % Grundförderung bezuschusst, mit individuellem Sanierungsfahrplan (iSFP-Bonus) mit 20 %. Es gilt ein gemeinsamer Kostendeckel von 30.000 € pro Wohneinheit und Jahr (mit iSFP-Bonus 60.000 €), der für die Summe aller Einzelmaßnahmen zusammen gilt. Antragstelle ist das BAFA; der Antrag muss vor Auftragserteilung gestellt und ein Energieeffizienz-Experte (EEE) eingebunden werden. Der Unterschied zwischen den Bauteilen liegt vor allem im geforderten U-Wert nach Sanierung.

Kernfakten

PunktWert
AntragstelleBAFA [BAFA – Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle]
Grundfördersatz15 % der förderfähigen Ausgaben [BEG-EM-Richtlinie, BAnz AT 29.12.2023 B1]
iSFP-Bonus+5 % (Gesamt: 20 %) [BEG-EM-Richtlinie, BAnz AT 29.12.2023 B1]
Höchstgrenze förderfähige Kosten30.000 € pro Wohneinheit und Jahr [BEG-EM-Richtlinie]
Höchstgrenze mit iSFP-Bonus60.000 € pro Wohneinheit und Jahr [BEG-EM-Richtlinie]
Maximaler Zuschuss (mit iSFP)12.000 € pro Wohneinheit und Jahr
Mindestinvestitionsvolumen300 € brutto [BAFA – Infoblatt förderfähige Kosten]
Mindestalter GebäudeBauantrag/Bauanzeige ≥ 5 Jahre alt [BEG-EM-Richtlinie]
PflichtEinbindung Energieeffizienz-Experte (EEE)
Antragszeitpunktvor Auftragserteilung (Antrag vor Auftrag)

Geltungsbereich

Gefördert werden Einzelmaßnahmen an bestehenden Wohn- und Nichtwohngebäuden, für die der Bauantrag bzw. die Bauanzeige mindestens fünf Jahre zurückliegt. Antragsberechtigt sind Eigentümer, aber auch Mieter und Pächter, die die Maßnahme selbst finanzieren. Der Fördertopf von 30.000 € (bzw. 60.000 € mit iSFP) gilt pro Wohneinheit und Kalenderjahr und wird auf die Summe aller Einzelmaßnahmen angerechnet – wer im selben Jahr mehrere Bauteile dämmt, teilt sich diesen gemeinsamen Deckel.

Die vier Maßnahmengruppen im Vergleich

Die Förderkonditionen (15 % / 20 %, Kostendeckel, BAFA als Antragstelle, EEE-Pflicht) sind bei allen Bauteilen identisch. Unterschiedlich ist der maximale U-Wert, der nach Abschluss der Maßnahme erreicht werden muss:

BauteilMaximaler U-Wert nach SanierungDetailseite
Dachflächen / oberste Geschossdecke≤ 0,14 W/(m²·K)beg-em-dachdaemmung
Außenwand (Fassadendämmung)≤ 0,20 W/(m²·K)beg-em-aussenwand-daemmung
Kellerdecke / Bodenflächen / Wände gegen Erdreich≤ 0,25 W/(m²·K)beg-em-kellerdecke
Fenster / Balkon- und Terrassentüren≤ 0,95 W/(m²·K)beg-em-fenstertausch
Dachflächenfenster≤ 1,0 W/(m²·K)beg-em-fenstertausch
Hauseingangs- / Außentüren≤ 1,3 W/(m²·K)beg-em-fenstertausch

Maßgeblich sind stets die jeweils aktuellen Technischen Mindestanforderungen (TMA) der BEG EM, die als Anlage zur Richtlinie veröffentlicht werden. Neben der reinen Bauteil-Dämmung sind auch notwendige Vor- und Nacharbeiten (z. B. Gerüst, Putz, Entsorgung von Altmaterial) sowie die Fachplanung und Baubegleitung durch den EEE förderfähig – die Baubegleitung zusätzlich mit 50 % der Kosten.

Häufige Fehler / Missverständnisse

Beispiel

Ein Eigentümer dämmt 2026 in einem Einfamilienhaus (eine Wohneinheit) die Fassade für 25.000 € und tauscht die Fenster für 15.000 € – zusammen 40.000 €. Ohne iSFP sind nur 30.000 € förderfähig; bei 15 % ergibt das einen Zuschuss von 4.500 €. Mit einem iSFP-Bonus (20 %, Deckel 60.000 €) wären beide Maßnahmen voll förderfähig: 20 % von 40.000 € = 8.000 € Zuschuss.

Quellen

Änderungsverlauf

Stand

Hinweis: Die genauen Förderbedingungen können sich ändern. Maßgeblich ist immer die aktuelle BEG-Richtlinie im Bundesanzeiger sowie die Technischen Mindestanforderungen des BAFA.