BEG EM Gebäudehülle 2026 – Übersicht aller förderfähigen Maßnahmen
Kernfakten
| Punkt | Wert |
|---|---|
| Antragstelle | BAFA |
| Grundfördersatz | 15 % der förderfähigen Ausgaben |
| iSFP-Bonus | +5 % (Gesamt: 20 %) |
| Höchstgrenze förderfähige Kosten | 30.000 € pro Wohneinheit und Jahr |
| Höchstgrenze mit iSFP-Bonus | 60.000 € pro Wohneinheit und Jahr |
| Maximaler Zuschuss (mit iSFP) | 12.000 € pro Wohneinheit und Jahr |
| Mindestinvestitionsvolumen | 300 € brutto |
| Mindestalter Gebäude | Bauantrag/Bauanzeige ≥ 5 Jahre alt |
| Pflicht | Einbindung Energieeffizienz-Experte (EEE) |
| Antragszeitpunkt | vor Auftragserteilung (Antrag vor Auftrag) |
Geltungsbereich
Gefördert werden Einzelmaßnahmen an bestehenden Wohn- und Nichtwohngebäuden, für die der Bauantrag bzw. die Bauanzeige mindestens fünf Jahre zurückliegt. Antragsberechtigt sind Eigentümer, aber auch Mieter und Pächter, die die Maßnahme selbst finanzieren. Der Fördertopf von 30.000 € (bzw. 60.000 € mit iSFP) gilt pro Wohneinheit und Kalenderjahr und wird auf die Summe aller Einzelmaßnahmen angerechnet – wer im selben Jahr mehrere Bauteile dämmt, teilt sich diesen gemeinsamen Deckel.
Die vier Maßnahmengruppen im Vergleich
Die Förderkonditionen (15 % / 20 %, Kostendeckel, BAFA als Antragstelle, EEE-Pflicht) sind bei allen Bauteilen identisch. Unterschiedlich ist der maximale U-Wert, der nach Abschluss der Maßnahme erreicht werden muss:
| Bauteil | Maximaler U-Wert nach Sanierung | Detailseite |
|---|---|---|
| Dachflächen / oberste Geschossdecke | ≤ 0,14 W/(m²·K) | Dachdämmung |
| Außenwand (Fassadendämmung) | ≤ 0,20 W/(m²·K) | Außenwanddämmung |
| Kellerdecke / Bodenflächen / Wände gegen Erdreich | ≤ 0,25 W/(m²·K) | Kellerdecke |
| Fenster / Balkon- und Terrassentüren | ≤ 0,95 W/(m²·K) | Fenstertausch |
| Dachflächenfenster | ≤ 1,0 W/(m²·K) | Fenstertausch |
| Hauseingangs- / Außentüren | ≤ 1,3 W/(m²·K) | Fenstertausch |
Maßgeblich sind stets die jeweils aktuellen Technischen Mindestanforderungen (TMA) der BEG EM, die als Anlage zur Richtlinie veröffentlicht werden. Neben der reinen Bauteil-Dämmung sind auch notwendige Vor- und Nacharbeiten (z. B. Gerüst, Putz, Entsorgung von Altmaterial) sowie die Fachplanung und Baubegleitung durch den EEE förderfähig – die Baubegleitung zusätzlich mit 50 % der Kosten.
Häufige Fehler / Missverständnisse
- Der Kostendeckel gilt nicht je Maßnahme, sondern gemeinsam. Die 30.000 € (bzw. 60.000 € mit iSFP) sind ein Jahres-Topf pro Wohneinheit für alle Einzelmaßnahmen zusammen, nicht pro Bauteil.
- Der iSFP-Bonus setzt einen vorliegenden individuellen Sanierungsfahrplan voraus. Ohne iSFP bleibt es bei 15 % und 30.000 €.
- Antrag vor Auftrag ist zwingend. Wer den Handwerker vor der Antragstellung verbindlich beauftragt, verliert den Förderanspruch.
- Ein Energieeffizienz-Experte ist Pflicht – bei allen Maßnahmen an der Gebäudehülle, nicht nur bei größeren Sanierungen.
Beispiel
Ein Eigentümer dämmt 2026 in einem Einfamilienhaus (eine Wohneinheit) die Fassade für 25.000 € und tauscht die Fenster für 15.000 € – zusammen 40.000 €. Ohne iSFP sind nur 30.000 € förderfähig; bei 15 % ergibt das einen Zuschuss von 4.500 €. Mit einem iSFP-Bonus (20 %, Deckel 60.000 €) wären beide Maßnahmen voll förderfähig: 20 % von 40.000 € = 8.000 € Zuschuss.
Quellen
- BAFA – Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle:: https://www.bafa.de/DE/Energie/Effiziente_Gebaeude/Sanierung_Wohngebaeude/Gebaeudehuelle/gebaeudehuelle_node.html
- BAFA – Sanierung von Wohngebäuden (Einzelmaßnahmen):: https://www.bafa.de/DE/Energie/Effiziente_Gebaeude/Sanierung_Wohngebaeude/sanierung_wohngebaeude_node.html
- BAFA – Förderprogramm im Überblick (BEG):: https://www.bafa.de/DE/Energie/Effiziente_Gebaeude/Foerderprogramm_im_Ueberblick/foerderprogramm_im_ueberblick_node.html
- BAFA – Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG):: https://www.bafa.de/DE/Energie/Effiziente_Gebaeude/effiziente_gebaeude_node.html
- BAFA – Richtlinie BEG EM vom 21.12.2023:: https://www.bafa.de/SharedDocs/Downloads/DE/Energie/beg_richtline_beg_em_20231221_PDF.html
- Bundesanzeiger – BEG-EM-Richtlinie (BAnz AT 29.12.2023 B1):: https://www.bundesanzeiger.de/pub/publication/TevdpcR9NeEp7m7RhbJ/content/TevdpcR9NeEp7m7RhbJ/BAnz%20AT%2029.12.2023%20B1.pdf?inline=
Hinweis: Die genauen Förderbedingungen können sich ändern. Maßgeblich ist immer die aktuelle BEG-Richtlinie im Bundesanzeiger sowie die Technischen Mindestanforderungen des BAFA.