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security.txt nach RFC 9116 und Coordinated Vulnerability Disclosure – Pflichtangaben, Fundort und rechtlicher Rahmen

Inhaltlich verantwortet von Andreas Warkentin (warepoint-media GbR) · zuletzt geprüft am 2026-08-20 · Quellenautorität A (amtliche Primärquelle) Fehler melden ✉

Kurzantwort

Eine security.txt ist eine reine Textdatei, die den Sicherheitskontakt einer Organisation maschinenlesbar hinterlegt. Nach RFC 9116 muss sie bei webbasierten Diensten unter dem Pfad /.well-known/security.txt liegen (RFC 9116, Abschnitt 3), und genau zwei Felder sind zwingend: Contact (RFC 9116, Abschnitt 2.5.3) und Expires (RFC 9116, Abschnitt 2.5.5). Für gewöhnliche Webseitenbetreiber in Deutschland besteht keine gesetzliche Pflicht, eine security.txt bereitzustellen – BSI und Allianz für Cyber-Sicherheit empfehlen sie; nach BSI-Messungen im Cyberdome-Projekt stellen bislang nur 1,8 Prozent der Webseitenbetreiber in Deutschland eine security.txt bereit (BSI-Pressemitteilung vom 06.08.2026). Gesetzlich verankert ist dagegen der Rahmen der koordinierten Schwachstellenoffenlegung: Nach § 5 Absatz 1 Satz 2 BSIG ist das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik „der nationale Koordinator für die Zwecke einer koordinierten Offenlegung von Schwachstellen nach Artikel 12 Absatz 1 der NIS-2-Richtlinie". Für Hersteller von Produkten mit digitalen Elementen verlangt die Technische Richtlinie BSI TR-03183-3 eine security.txt nach RFC 9116 („MUST", Abschnitt 4.2); die Richtlinie selbst begründet allerdings keine Rechtspflicht – verbindlich sind die Anforderungen des Cyber Resilience Act.

Kernfakten

PunktWert
Technische SpezifikationRFC 9116, „A File Format to Aid in Security Vulnerability Disclosure" [RFC Editor, RFC 9116]
Vorgeschriebener Ablageort/.well-known/security.txt – „organizations MUST place the ‚security.txt' file under the ‚/.well-known/' path" [RFC 9116, Abschn. 3]
ÜbertragungAbruf zwingend über das Schema https, HTTP 1.0 oder höher, Content-Type: text/plain mit Charset utf-8 [RFC 9116, Abschn. 3]
Pflichtfeld 1Contact – „This field MUST always be present in a ‚security.txt' file"; als URI, also z. B. mailto:, tel: oder https:// [RFC 9116, Abschn. 2.5.3]
Pflichtfeld 2Expires – „This field MUST always be present and MUST NOT appear more than once"; Format nach RFC 3339, empfohlen weniger als ein Jahr in der Zukunft [RFC 9116, Abschn. 2.5.5]
Optionale KernfelderPolicy (Link zur Vulnerability-Disclosure-Richtlinie), Encryption, Acknowledgments, Preferred-Languages, Canonical, Hiring [RFC 9116, Abschn. 2.5.1–2.5.8]
Reihenfolge mehrerer Kontaktemehrere Contact-Zeilen „SHOULD be listed in order of preference"; der erste Eintrag ist der bevorzugte Kontaktweg [RFC 9116, Abschn. 2.5.3]
Pflicht für Webseitenbetreiber allgemeinkeine gesetzliche Pflicht in Deutschland; BSI und Allianz für Cyber-Sicherheit sprechen einen Aufruf aus [BSI-PM vom 06.08.2026]
Verbreitung in Deutschland1,8 Prozent der Webseitenbetreiber stellen eine security.txt bereit (Messungen des BSI im Cyberdome-Projekt) [BSI-PM vom 06.08.2026]
Mindestumsetzung laut BSI„Webseitenbetreiber müssen nur einen konkreten Kontakt sowie das Ablaufdatum verpflichtend angeben. Darüber hinaus muss die Datei über den Pfad /.well-known/security.txt erreichbar sein." [BSI-PM vom 06.08.2026]
Nationaler CVD-Koordinatordas BSI; „Das Bundesamt ist dabei der nationale Koordinator für die Zwecke einer koordinierten Offenlegung von Schwachstellen nach Artikel 12 Absatz 1 der NIS-2-Richtlinie" [§ 5 Abs. 1 Satz 2 BSIG]
Gesetzliche Grundlage der Meldestelle§ 5 BSIG (Allgemeine Meldestelle für die Sicherheit in der Informationstechnik), BSIG vom 02.12.2025, in Kraft seit 06.12.2025 [BGBl. 2025 I Nr. 301; gesetze-im-internet.de]
Anonyme Meldung möglichja – „Die Meldungen können anonym erfolgen." [§ 5 Abs. 2 Satz 3 BSIG]
Weitergabe an den Herstellerdas BSI gibt gemeldete Schwachstellen unverzüglich an den verantwortlichen Hersteller oder Produktverantwortlichen weiter, sofern sie nicht bereits öffentlich bekannt sind [§ 5 Abs. 3 Satz 1 BSIG]
Angekündigte Verfahrensbeschreibung„Das Bundesamt veröffentlicht am 6. Dezember 2026 eine Verfahrensbeschreibung zur Durchführung der Absätze 1 bis 3." [§ 5 Abs. 6 BSIG]
Erwartete Reaktionszeit des HerstellersEingangsbestätigung innerhalb von drei Werktagen nach dem ersten Kontaktversuch des BSI [BSI, CVD-Leitlinie v1.0, Abschn. 3.3]
Frist zur Schließung der Schwachstelle„international üblich" 45 bis 90 Tage, in Absprache mit den Sicherheitsforschenden; abweichbar je nach Kritikalität und Komplexität [BSI, CVD-Leitlinie v1.0, Abschn. 3.3]
Pflicht zur security.txt für Hersteller„a security.txt in accordance with RFC 9116 MUST be created and made available on the manufacturer's website" [BSI TR-03183-3 v1.0.0, Abschn. 4.2]
Prüfrhythmus laut TR-03183-3Hersteller MÜSSEN die Angaben in der security.txt mindestens vierteljährlich prüfen und korrigieren [BSI TR-03183-3 v1.0.0, Abschn. 4.2.9 c]
CVD-Richtlinie: ÜberprüfungHersteller MÜSSEN ihre CVD-Policy mindestens jährlich auf Aktualität prüfen [BSI TR-03183-3 v1.0.0, Abschn. 4.4.1 c]

Geltungsbereich

Zu unterscheiden sind drei Ebenen:

  1. Webseitenbetreiber allgemein (Unternehmen, Vereine, Behörden mit eigener Website): Für sie ist die security.txt eine freiwillige Maßnahme. BSI und Allianz für Cyber-Sicherheit rufen zur Umsetzung auf, weil Hinweise auf Sicherheitslücken ohne auffindbaren Kontakt „häufig verzögert, an der falschen Stelle oder gar nicht" eingehen (BSI-Pressemitteilung vom 06.08.2026).
  2. Hersteller von Produkten mit digitalen Elementen im Sinne des Cyber Resilience Act: Für sie stellt die BSI TR-03183-3 verbindliche technische Anforderungen an security.txt und CVD-Policy auf (Abschnitte 4.2 bis 4.5). Die Technische Richtlinie ist keine harmonisierte Norm und begründet für sich genommen keine Rechtspflicht; die rechtlichen Meldepflichten folgen aus dem CRA – die dreistufigen Fristen des Art. 14 CRA (24 Stunden / 72 Stunden / 14 Tage bzw. ein Monat) gelten ab dem 11. September 2026 (siehe eigene Themenseite zu CRA Art. 14).
  3. Das BSI selbst als nationale Koordinierungsstelle: § 5 BSIG regelt Entgegennahme, Auswertung und Weitergabe von Schwachstellenmeldungen sowie den Schutz der meldenden Person.

Die beiden Pflichtfelder im Detail

Contact (RFC 9116, Abschnitt 2.5.3) benennt den Weg, über den Sicherheitsforschende eine Schwachstelle melden sollen. Der Wert muss der URI-Syntax nach RFC 3986 folgen – E-Mail-Adressen also als mailto:, Telefonnummern als tel:. Verweist das Feld auf eine Webseite, muss die URI mit https:// beginnen. Mehrere Kontaktwege sind zulässig und sollen in absteigender Präferenz angegeben werden.

Expires (RFC 9116, Abschnitt 2.5.5) gibt Datum und Uhrzeit an, ab denen die Angaben als veraltet gelten und nicht mehr verwendet werden sollen. Das Format folgt RFC 3339 (ISO-8601-Profil). Der Wert soll weniger als ein Jahr in der Zukunft liegen. Das Feld darf genau einmal vorkommen.

Rechtsrahmen in Deutschland: § 5 BSIG

Das BSI-Gesetz vom 2. Dezember 2025 (BGBl. 2025 I Nr. 301, in Kraft seit 06.12.2025) regelt die koordinierte Schwachstellenoffenlegung in § 5:

Reagiert ein Hersteller nicht, kann das BSI nach § 13 BSIG vor einem Produkt warnen. Die zugrunde liegende CVD-Leitlinie des BSI (Version 1.0 vom 01.12.2022) verweist an dieser Stelle noch auf § 7 BSIG in der bis 05.12.2025 geltenden Fassung; die Warnbefugnis findet sich seit dem 06.12.2025 in § 13 BSIG.

Der CVD-Prozess beim BSI

Nach der CVD-Leitlinie des BSI (Version 1.0 vom 01.12.2022) läuft der Prozess in vier Schritten: Schwachstellenmeldung, Schwachstellenbewertung, Kontaktaufnahme und Koordination, koordinierte Offenlegung. Zeitliche Eckpunkte:

Zusatzanforderungen der BSI TR-03183-3 für Hersteller

Die Technische Richtlinie BSI TR-03183-3 „Vulnerability Reports and Notifications", Version 1.0.0, konkretisiert für Hersteller unter anderem:

AnforderungInhalt
AblageDatei security.txt unmittelbar im Pfad /.well-known/, erreichbar per HTTPS, mindestens HTTP 1.1 [Abschn. 4.2.1]
Zeichensatzreine Textdatei, ASCII oder UTF-8; für Nicht-Kommentare nur ASCII 0x20 bis 0x7E [Abschn. 4.2.1 c]
Canonicalkanonische URI angeben, ohne Weiterleitungen erreichbar [Abschn. 4.2.2]
Kontaktreihenfolge1. Funktionspostfach des PSIRT, 2. Funktionspostfach des CSIRT, 3. Web-URI der Meldeseite [Abschn. 4.2.3]
Sprachenbevorzugte Sprachen angeben, mindestens en [Abschn. 4.2.6]
PolicyWeb-URI der eigenen CVD-Policy verlinken [Abschn. 4.2.7]
Security AdvisoriesWeb-URI der provider-metadata.json für CSAF, eingeleitet mit CSAF: [Abschn. 4.2.8]
Ablaufdatumnach RFC 3339, Trennzeichen „T" und Zeitzonenkennung „Z" in Großbuchstaben, Wert höchstens ein Jahr in der Zukunft, quartalsweise Prüfung [Abschn. 4.2.9]
Signatursecurity.txt mit OpenPGP nach RFC 9580 digital signieren [Abschn. 4.2.10]
CVD-Policyu. a. klar sichtbares Änderungsdatum, eindeutige Zuordnung zum Hersteller, mindestens jährliche Überprüfung [Abschn. 4.4.1]
Anonyme MeldeoptionWebformular ohne Drittkomponenten (keine Werbung, keine Tracking-Pixel), minimierte Metadaten-Protokollierung [Abschn. 3.1.8]

Beispiel

Eine minimale, RFC-9116-konforme Datei unter https://example.com/.well-known/security.txt besteht aus den beiden Pflichtfeldern:

Contact: mailto:security@example.com
Expires: 2027-06-30T23:59:59Z

Ergänzt um die praxisüblichen optionalen Felder:

# Our security addresses
Contact: mailto:security@example.com
Contact: https://example.com/sicherheit
# Our security policy
Policy: https://example.com/cvd-policy
Preferred-Languages: de, en
Canonical: https://example.com/.well-known/security.txt
Expires: 2027-06-30T23:59:59Z

Häufige Fehler / Missverständnisse

Quellen

Änderungsverlauf

Stand