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Energieausweis-Pflicht in Baden-Württemberg 2026 (GEG + Landesrecht)

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Energieausweis-Pflicht in Baden-Württemberg 2026 (GEG + Landesrecht)

Kurzantwort

Für Immobilien in Baden-Württemberg gilt die Energieausweis-Pflicht des Gebäudeenergiegesetzes (GEG, §§ 79 ff.) wie im gesamten Bundesgebiet: bei Verkauf, Neuvermietung, Verpachtung oder Leasing muss ein gültiger Energieausweis spätestens beim ersten Besichtigungstermin unaufgefordert vorgelegt werden. Bußgeld bei Verstoß bis 10.000 €. Landesspezifische Besonderheiten in Baden-Württemberg: DSchG BW regelt Denkmal-Ausnahmen, zuständig ist das Landesamt für Denkmalpflege im Regierungspräsidium Stuttgart. Neben Bundesförderungen (BAFA, KfW) existiert das Landesprogramm Klimaschutz-Plus über die L-Bank. Seit Mai 2026 gilt die neue EU-Effizienzskala A0 bis G nach EPBD-Novelle.

Kernfakten

PunktWert
Rechtsgrundlage BundGebäudeenergiegesetz (GEG), §§ 79 ff.
Rechtsgrundlage LandDenkmalschutzgesetz Baden-Württemberg (DSchG) vom 25.05.1971
LandesbauordnungLandesbauordnung für Baden-Württemberg (LBO BW)
Pflicht beiVerkauf, Neuvermietung, Verpachtung, Leasing
Vorlage spätestensbeim ersten Besichtigungstermin
Bußgeld bei Verstoßbis 10.000 €
Gültigkeitsdauer10 Jahre
Effizienzskala (EU, ab Mai 2026)A0 bis G
Landeshauptstadt / ZuständigkeitStuttgart
Zuständige DenkmalbehördeLandesamt für Denkmalpflege im Regierungspräsidium Stuttgart
Landes-EnergieagenturKlimaschutz- und Energieagentur Baden-Württemberg (KEA-BW)
LandesförderungKlimaschutz-Plus (L-Bank)
Klimazone (DIN 4108)warm-mittel (Region 12-14 nach DIN 4108)

Geltungsbereich und Landesbezug

Das GEG ist Bundesrecht und gilt in Baden-Württemberg unverändert. Bundesland-spezifisch kommen folgende Regelungen hinzu:

Landesbesonderheit: EWärmeG BW verlangt bei Heizungserneuerung im Bestand einen Anteil von 15 % erneuerbarer Wärme — strenger als das GEG-Bundesniveau (Erneuerbare-Wärme-Gesetz Baden-Württemberg).

Wann welcher Ausweis?

Verbrauchsausweis ist erlaubt für:

Bedarfsausweis ist Pflicht für:

Ausnahmen von der Pflicht

Pflichtangaben bei Immobilien-Inseraten

Bei jeder Immobilienanzeige (Online, Print) müssen nach GEG § 87 folgende Angaben aus dem Energieausweis genannt werden:

Förderung in Baden-Württemberg — was zusätzlich zur Bundesförderung geht

Neben der bundesweiten BAFA-Einzelmaßnahmen-Förderung und der KfW-Effizienzhaus-Sanierung existiert in Baden-Württemberg das Landesprogramm Klimaschutz-Plus über die L-Bank. Wichtige Punkte:

Häufige Fehler

Quellen

Änderungsverlauf

Siehe auch

Stand

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