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EU-Ladegeräte-Richtlinie (RL 2022/2380) – USB-C-Pflicht für Smartphones, Tablets und seit 28.04.2026 für Laptops In Kraft

Inhaltlich verantwortlich: Andreas Warkentin (warepoint-media GbR) · letzte Änderung: 2026-10-08 · letzte Prüfung: 2026-10-08 · Quellen-Autorität A Fehler melden ✉
Kurzantwort Die **Richtlinie (EU) 2022/2380** („Common Charger Directive“) ändert die Funkanlagenrichtlinie 2014/53/EU und macht **USB-C zur einheitlichen Ladebuchse** für kabelgebunden ladbare Elektronikgeräte. Seit dem **28. Dezember 2024** gilt die Pflicht für **Smartphones, Tablets, Digitalkameras, Kopfhörer, Headsets, Earbuds, tragbare Lautsprecher, Handheld-Spielkonsolen, E-Reader, Tastaturen, Mäuse und tragbare Navigationsgeräte**. Seit dem **28. April 2026** gilt sie auch für **Laptops** ([EU-Kommission](https://single-market-economy.ec.europa.eu/sectors/electrical-and-electronic-engineering-industries-eei/radio-equipment-directive-red/one-common-charging-solution-all_en)). Drei weitere Kernpunkte: Geräte, die mit mehr als 5 V, mehr als 3 A oder mehr als 15 W schnellladen, müssen das Protokoll **USB Power Delivery** unterstützen. Händler, die ein Gerät mit Netzteil anbieten, müssen es **immer auch ohne Netzteil** anbieten (Unbundling). Und ein **Piktogramm** auf der Verpackung zeigt, ob ein Netzteil beiliegt. Bei Online-Angeboten muss es in der Nähe des Preises stehen. Als Richtlinie gilt sie nicht unmittelbar. Deutschland hat sie **verspätet** (Frist war der 28.12.2023) mit dem **Gesetz zur Änderung des Funkanlagengesetzes und weiterer Gesetze** umgesetzt, verkündet im Mai 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 148). Die Kernvorschriften stehen in **§ 4 Abs. 4 und § 4a FuAG**. Zuständig ist die **Bundesnetzagentur**. Wer Geräte herstellt, die die grundlegenden Anforderungen nicht erfüllen, riskiert ein Bußgeld **bis 100.000 €** (§ 37 Abs. 2 FuAG).

Kernfakten

PunktWert
EU-RechtsaktRichtlinie (EU) 2022/2380 vom 23.11.2022, ABl. L 315 vom 07.12.2022, S. 30; ändert die Funkanlagenrichtlinie 2014/53/EU (neuer Art. 3 Abs. 4, Art. 3a, Anhang Ia)
Technische ErgänzungDelegierte Verordnung (EU) 2023/1717 (aktualisierte Normverweise USB-C / USB PD)
Umsetzungsfrist28.12.2023 (BT-Drs. 20/10465) – Deutschland verspätet, Umsetzung erst Mai 2024
Anwendung (12 Gerätekategorien)ab 28.12.2024 für neu in Verkehr gebrachte Geräte
Anwendung Laptopsab 28.04.2026
LadebuchseUSB Type-C für kabelgebundenes Laden
Schnellladenbei > 5 V, > 3 A oder > 15 W: USB Power Delivery verpflichtend (andere Protokolle zusätzlich erlaubt, wenn PD voll funktionsfähig bleibt)
UnbundlingGerät muss immer auch ohne Ladenetzteil erhältlich sein (§ 4a Abs. 1 FuAG)
PiktogrammAnhang Ia Teil III: „Netzteil enthalten / nicht enthalten“, auf der Verpackung; im Fernabsatz nahe der Preisangabe (§ 4a Abs. 2 FuAG)
Ladeleistungs-EtikettAnhang Ia Teil IV: minimale und maximale Ladeleistung in Watt, Hinweis auf USB PD
DE-UmsetzungFunkanlagengesetz (FuAG) – § 4 Abs. 4 (grundlegende Anforderung), § 4a (Erwerb ohne Netzteil, Piktogramm), §§ 24, 28 (Marktüberwachung)
Behörde DEBundesnetzagentur (Marktüberwachung, Bußgeldbehörde nach § 37 Abs. 3 FuAG)
Bußgeldbis 100.000 € bei § 37 Abs. 1 Nr. 3 FuAG (Hersteller stellt Einhaltung der grundlegenden Anforderungen nicht sicher), sonst bis 10.000 € (§ 37 FuAG)
Verbraucherersparnis (Schätzung KOM)mind. 250 Mio. € pro Jahr, rund 980 t weniger Elektroschrott pro Jahr
AusblickKOM-Bericht vom 30.06.2026 schlägt 7 weitere Kategorien vor (u. a. Smartwatches, Fitness-Tracker, VR-Brillen); Bericht zum Kabel-Unbundling bis 28.12.2026; Ökodesign-VO für externe Netzteile (EU) 2025/2052 gilt ab 14.12.2028

Geltungsbereich

Erfasste Geräte (Funkanlagen, die kabelgebunden wiederaufladbar sind): Mobiltelefone, Tablets, Digitalkameras, Kopfhörer, Headsets, Earbuds, tragbare Lautsprecher, Handheld-Videospielkonsolen, E-Reader, Tastaturen, Mäuse, tragbare Navigationsgeräte und – seit 28.04.2026 – Laptops. Nach Anhang Ia Teil I erfasst die Pflicht Geräte bis zu einer Ladeleistung von 100 W.

Nicht erfasst:

Betroffene Akteure: Hersteller, Einführer (Importeure), Bevollmächtigte und Händler – einschließlich Online-Händlern und Marktplatz-Verkäufern, die Neuware an Endnutzer in Deutschland anbieten.

Detail: Was ändert sich für Laptops seit 28.04.2026?

Neue Laptops, die in der EU in Verkehr gebracht werden und kabelgebunden laden, brauchen mindestens eine USB-C-Buchse, über die sie geladen werden können. Weitere proprietäre Ladebuchsen (z. B. Hohlstecker, MagSafe-ähnliche Anschlüsse) bleiben zusätzlich zulässig. Laptops mit mehr als 15 W Ladeleistung müssen USB Power Delivery unterstützen – damit lädt jedes PD-fähige USB-C-Netzteil passender Leistung das Gerät. Hochleistungsgeräte über 100 W (etwa Gaming-Laptops mit 180–330-W-Netzteilen) fallen nach Anhang Ia nicht unter die Pflicht. Hier ist die genaue Abgrenzung im Einzelfall zu prüfen.

Detail: Unbundling und Piktogramm

Für Hersteller und Händler: Nachweis- und Compliance-Pflichten

Häufige Fehler

  1. „Netzteile dürfen nicht mehr mitgeliefert werden.“ – Falsch. Mitliefern ist erlaubt; nur muss es *auch* ein Angebot ohne Netzteil geben.
  2. „Mein alter Laptop mit Hohlstecker ist jetzt verboten.“ – Falsch. Die Pflicht gilt nur für Geräte, die ab dem Stichtag neu in Verkehr gebracht werden. Gebrauchte und bereits gekaufte Geräte sind nicht betroffen.
  3. „USB-C allein reicht.“ – Nicht bei Schnellladung über 15 W: Dann ist USB Power Delivery Pflicht.
  4. „Jedes USB-C-Kabel lädt jeden Laptop.“ – Nein. Die Ladeleistung hängt von Netzteil und Kabel ab (z. B. 60 W vs. 100 W/240 W). Das Ladeleistungs-Etikett hilft bei der Auswahl.
  5. „Smartwatches und Fitness-Armbänder müssen auch USB-C haben.“ – Derzeit nicht. Die Kommission hat die Erweiterung im Bericht vom 30.06.2026 nur vorgeschlagen.
  6. Piktogramm im Online-Shop vergessen – häufigster Händler-Fehler. Es muss neben dem Preis stehen.
  7. „Als EU-Richtlinie gilt das direkt.“ – Für Unternehmen gilt in Deutschland das FuAG. Die Richtlinie ist Auslegungsmaßstab.

Ausblick 2026–2027

Änderungsverlauf

Stand

Quellen

Letzte Änderung:
2026-10-08
Letzte Prüfung:
2026-10-08
In Kraft seit:
2024-12-28
Status:
In Kraft
Quellen-Autorität:
A
Lizenz:
CC BY 4.0